Hat Arbeitgeber Recht auf Einsicht von Klassenarbeiten?
Hallo ihr Lieben,
ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber ein Anrecht auf Einsicht von Klassenarbeiten hat. Und wenn ja, nach welcher Gesetzesgrundlage. Durch das BBiG wurde ich nicht wesentlich schlauer. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Wie gesagt, wichtig wäre mir eine Gesetzesgrundlage!
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Es ist ein Fundament der dualen Ausbildung, dass man in Schule und Betrieb ausgebildet wird, die Koordination des Betriebes als verantwortlicher Ausbilder mit der Schule sollte normal sein. Den Azubi sollte es freuen, dass der Betrieb sich auch darum kümmert was ind er Schule passiert, es gibt Betriebe denen ist das egal. Also versuch doch mal es als Interesse des Betriebes an ueren Leistungen zu sehen und nicht als "Kontrolle" gg. die man sich unbedinget wehren muss. Was hat man denn zu verheimlichen, außer wenn man keinen Bock auf die Schul hat, einen die Arbeiten nicht interessieren und man schlechte Noten schreibt. Finde das toll, dass sich dwer Betrieb dafür interessiert. Wenn es dir um eine gesetzliche Grundlage steht, dann reicht da meiner MEinung nach schon §13 BBiG.
danke dir. das ist doch schonmal ein anfang. und du hast ja recht, aber man sollte vorher erstmal alle wege überdenken und auf nummer sicher gehen, bevor man sowas genehmigt.
Der Arbeitgeber könnte dir, wenn er Schwächen in deinen schulischen Leistungen erkennt, bei der praktischen Arbeit zur Unterstützung ähnliche Aufgaben geben. Es könnte eine Hilfe für dich (und für ihn) sein, mit ihm die Arbeiten durchzugehen.
der arbeitgeber hat ein recht die noten und zeugnisse einzusehen. aber nirgendwo steht, dass er die ganzen arbeiten an sich sehen darf. es geht nicht um mich. mir wäre es sehr wichtig die grundlage zu finden. im auzbildungsvertrag steht darüber nichts und auch in keinem geltenden tarifvertrag oder gesetz ist was zu finden!
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du Azubi bist, Der Ausbilder will sich also über deine Zeugnisnote hinaus, über deinen Wissensstand informieren. Wenn du ihm das verweigerst, zeigt das, dass du nicht sonderlich interessiert daran bist, in dieser Firma weiter einen Job zu haben. Ich als Chef würde das so sehen.
Nein ich bin kein Azubi, sondern Jugend- und Auszubildendenvertretung. Und wir haben eine Vorlage bekommen, worin der AG dies zukünftig einführen will. Nun suchen wir händeringend nach einer Grundlage wo es steht. Trotzdem danke!
Die Grundlage ist im Lehrvertrag. Den hast Du unterschrieben. Der Arbeitgeber hat ein Recht die Arbeiten und die Zeugnisse zu sehen. Bei uns früher mußte er auch abzeichnen.
Er hat meiner Meinung nach sogar, die Pflicht sich über den Ausbildungsstand zu informieren.
Dazu gibt es keine Gesetzesgrundlage, aber er hat ein Recht darauf, wenn du bei ihm in Ausbildung bist.
Der Arbeitgeber bezahlt die Ausbildung. Aber versuch doch mal, ihm zu sagen, dass du sie nicht mehr vorlegen wirst, dann bist du schneller den Job los, als du gucken kannst.
es geht nicht um mich. und ich habe eine generelle frage gestellt. klar sind deine einwände richtig, aber mir geht es darum die grundlage zu finden.
wenn er ein recht darauf hat, dann muss es eine gesetzesgrundlage geben!