Einsicht in meine Strafakte (Polizeiakte)
Ich bin 26 studiere gerade und bin nächstes Jahr damit fertig, dann geht es zur Jobsuche. Mein Problem ist, dass ich seit ich 15 bin vorbestraft bin und ich mich frage ob mein Arbeitgeber einsicht in meine Polizeiakte hat.
Ich hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten
Vielen Dank schon mal im Voraus
5 Antworten
Vorbestraft : Nein . Denn Einträge unter 18 kommen nur in das Erziehungregister und das wird dann am 23 . Geburtstag gelöscht also kein Eintrag. Aber die Polizei speichert Akten in Ihren Kriminalaktennachweis. ( KAN ) Es gibt 16 Bundesländer und 16 Polizeiaufgabengesetz. In Bayern kannst Du was in der Polizeiakte gespeichert ist gem Art. 38 PAG anfordern und ggf. eine Löschung beantragen was die nur mit Hilfe der Verwaltunggerichte auch machen. Denn das Erziehungsregister löscht sich an Deine 23 Geburtstag von alle der Eintrag in KAN / IBP nur auf Antrag. Allerdings ist das KAN offiziell wie das BZR für Arbeitgeber nicht einsehbar, wie gesagt offiziell, was inoffiziell passiert steht in den Ermessen das Sachbearbeiters.
Einsicht wäre über ein Führungszeignis möglich (bei bestimmten Berufsfeldern). Was drin steht, kannst du hier nachlesen (§32 BZRG): http://www.buzer.de/gesetz/66/a737.htm
Die "Polizeiakte" hingegen könnte höchstens bei einer Anstalltung im Polizeidienst oder bei den Schlapphüten eine Rolle spielen. Die Daten - wenn vorhanden - kannst du aber mittlerweile auch mal löschen lassen.
was die polizeiakte betrifft, nein. auch das sind daten, die nicht jeder hinz und kunz einsehen kann. zumindest kein normalsterblicher arbeitgeber. bestimmte behörden , wenn sie der arbeitgeber sind, haben die möglichkeit durchaus. wenn du allerdings mit polizeiakte deinen eintrag im bundeszentralregister oder im führungszeugniss meinst, dann: das kommt auf den arbeitgeber an! bei einem "normalen" arbeitgeber könnte es sein, das du ein führungszeugniss abgeben musst, aber das musst DU ihm dann geben, der arbeitgeber kann das von sich aus nicht einsehen. wenn der arbeitgeber eine der behörden ist, die einsicht im bundeszentralregister haben dürfen, dann haben sie sogar ohne deine zustimmung einsicht in deine akte.
allerdings: normalerweise werden einträge im bundeszentralregeister auch gelöscht nach einer gewissen zeit (abhängig von der straftat), weshalb ich mich frage, ob du dir sicher bist, das du überhaupt noch eintärge im führungszeugniss hast (das führungszeugniss wird anhand der daten im bundeszentralregeister erstellt, deswegen). ich würde an deiner stelle mal ein FZ von dir anfordern, um sicher zu sein.
Nur ein öffentlicher Arbeitgeber könnte Einsicht in dein Führungszeugnis bekommen. Ein privater Arbeitgeber kann nur dich auffordern, ihm eins zu geben (und auch nur in begründeten Fällen!).
Aber werden Jugendstrafen nicht sowieso gelöscht im Erwachsenenalter???
puh, da musst du ja ganz schön was angestellt haben, um mit 11 schon zu einer strafe verurteilt worden zu sein, mit der du als vorbestraft giltst.
einen solchen schwerenöter stellt gewiss keiner ein...
du kannst übrigens ein sogenanntes polizeiliches führungszeugnis anfordern. da steht bloss "ja" oder "nein" drin...
auch da muss man schon ganz schön was angestellt haben...
Ja, deshalb ja auch die Strafe. Die Ironie in Deiner Aussage bezog sich aber auf's Alter ;) Und abgesehen davon halte ich es für reichlich überzogen, einem 26 jährigen Absolventen, weil er mit 15 mal auffällig geworden ist, einen Job zu verweigern.
Mit 11????? Quatsch... Seitdem er 15 ist und nicht seit 15 Jahren!