Hartz4 und Kindergeldbonus?
Bekommt man den Kindergeld Bonus und den Hartz4 Bonus für diesen Monat wenn man beides beansprucht oder handelt es dabei um einen Fehler und man muss eines von beiden zurück zahlen? Hilfe von der Arge gab es keine, die Person am Telefon wusste das gestern auch nicht so recht.
Bitte keine kommentare wie "er soll doch arbeiten" etc es gibt einfach Person bei denen das derzeit leider so ist, wie es ist.
3 Antworten
So ganz klar ist das wahrscheinlich noch nicht geregelt !
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass es hier dann für eine Person den doppelten Bonus gibt und für den anderen nicht, nur weil diese Person nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebt.
Für minderjährige Kinder gibt es ja eh Kindergeld gezahlt, egal ob man ALG - 2 bezieht oder nicht und da gibt es diesen Bonus von der Familienkasse gezahlt.
Lebt das Kind in einem ALG - 2 Haushalt, dann wird das Kindergeld als vorrangiges Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet, solange das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung das Kindergeld bzw. noch einen Teil selber benötigt.
Es ist die Rede davon, dass man keinen Anspruch vom Jobcenter hat, wenn das Kindergeld als Einkommen auf dessen Bedarf angerechnet wird, dabei sollte es dann eigentlich keine Rolle spielen ob das Kind minderjährig ist oder volljährig und z.B. wegen der ausbildungssuchend Meldung weiter Anspruch auf Kindergeld hat.
Denn auch da wird das Kindergeld dann vorrangig als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet und dann sollte es vorrangig den Bonus von der Familienkasse und nicht vom Jobcenter geben.
Auch wenn ein volljähriges Kind im eigenen Haushalt lebt z.B. mit einem Partner und zusätzlich zum eigenen Kindergeld noch aufstockendes ALG - 2 bezogen wird, würde ja das Kindergeld auch als Einkommen angerechnet.
Deshalb macht das in meinen Augen keinen Unterschied, ich wüsste also nicht weshalb diese dann eine Doppelzahlung erhalten sollten.
Aber in unserem Staat kann man das nie genau wissen !
Den Corona-Bonus gibt es nach meiner Kenntnis einmalig in 2021 für alle Leistungsempfänger der Regelbedarfsstufen 1 und 2.
Für die Regelbedarfsstufe 3 nur dann, wenn kein Kindergeld als anrechenbares Einkommen zufließt.
Falls Du in der Regelbedarfsstufe 2 bist, kann es m.M.n. sein, daß Du Corona-Bonus und Kinderbonus bekommst.
Rückforderungen sind theroretisch auch möglich, da nicht auszuschließen ist, daß es zu fehlerhaften oder zu doppelten Überweisungen kommt bzw. gekommen ist.