Rückzahlung an die arge obwohl ich mich abgemeldet habe?
Ich habe mich am 07.08.2017 ( wegen Arbeitsaufnahme) abgemeldet bei der Arge und explizit darauf hingewiesen, das ich Vollzeit 40 h arbeite und keine weiteren Leitungen benötige ( habe auch in der neuen Firma dafür unterschrieben = das ich abgemeldet werde .
im Laufe der nächsten Wochen erhielt ich Jobangebote und ein Schreiben , das ich bei nicht Mitwirkung keine Leistungen mehr erhalte .......
ich rief nochmals in der Arge an und offerierte mein Unverständnis / da eine Abmeldung erfolgte ! Der Nachweispflicht über mein Einkommen bin ich zwar bis dato nicht nachgekommen allerdings erklärte ich noch einmal meine Abmeldung ....die Dame am Telefon erklärte mir ....meine Leistungen sowieso vorgesperrt zu haben und da mein Bescheid diesen Monat (Oktober.31) eh aus lief ....dachte ich jetz Ruhe zu haben .
Gestern stellte ich fest , das ich am 16.10.2017 eine Zahlung in Höhe meiner Miete und meines ehemaligen hartz4 erhielt und meldete mich natürlich gleich bei der Arge .........weil 1. die Zahlung an sich ( auch das Datum der Zahlung) ja total unnatürlich warn .....2. ich ach nicht verstehe = warum Miete , die immer an den Vermieter ging auf einmal auf meinem Konto landet !????
die Antwort der Dame .......ein System Fehler weil sie mich nur gesperrt hat und nicht gelöscht !
meine Frage ( nach dem netten anhörungsschreiben / und der wieder falschen Unterstellung ich habe September und Oktober Zahlungen zurück zu zahlen weil ich ja nicht bedürftig war) ist es rechtens das ich zurück zahlen muss oder kann ich den Damen und Herren dank ihrer Fehler .....auch mal ein Schnäppchen machen ???
danke schonmal für die Antworten
mfg
8 Antworten
Ja, das ist schon rechtens und sie können das zurück verlangen bzw. du musst es zurück zahlen. Fehler können immer mal passieren auch wenn genau solche sehr ärgerlich für dich sind.
Zu Unrecht erhaltene Leistungen darfst du nicht behalten.
Bitte um Bankverbindung und überweise dies zurück.
Bei Bescheiden, egal wie schwachsinnig die sind, immer auf die Fristen achten um wirksam Widerspruch einlegen zu können.
Du musst es zurückzahlen. Aber ich würde da mal persönlich aufschlagen und die Sache klären.
Ich traue diesen Hotlines von der Arge oder der Agentur für Arbeit nicht so sehr. .
Ja, auch wenn das Amt heir einen Fehler nach dem anderen gemacht hat, befreit dich das Ganze nicht von der Pflicht das zu unrecht erhaltene Geld zurückzuzahlen.
Oh nein. Das musst du zurück bezahlen. Sonst holen die es mit Mahnbescheiden. Das kostet mehr.
Also lieber gleich zurückzahlen