Harz 4 und Sportwetten

2 Antworten

Empfänger von ALG II ("Hartz IV") müssen ihr Vermögen und Einkommen vorrangig einsetzen zum Lebensunterhalt, mit Ausnahme der Absetzbeträge nach § 12 SGB II und nach § 11b: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Beim Vermögen gibt es einen "Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro" bzw. 150,- pro Lebensjahr, falls das mehr ist. Wenn du also 30 bist, sind das 4.500,-. Hast du jetzt 4.000,- auf Sparbüchern und 200,- im Sparstrumpf, dann sind deine 400,- auf dem Wettkonto genau 100,- zuviel: Du kriegst also rund vier Tage lang kein ALG II.

Beim Einkommen sind 30,- je Monat pauschal frei (Versicherungspauschale) - mehr nur beim Erwerbseinkommen (also bei Profizockern :-)). Der Rest des Einkommens mindert den Bedarf an ALG II in diesem Monat (bzw. im Folgemonat, wenn für diesen schon ALG II geflossen ist) - klar, was sonst.

Bei höheren Gewinnen werden diese auf sechs Monate aufgeteilt - also wenn der Gewinn höher ist als ein Monat ALG II. Beispiel: ALG II = 650,-. Gewinn = 1.200,-. Davon werden sechs Monate lang je 200,- angerechnet beim ALG II.

Das gilt auch für Spielgewinne. Aber wie bei allen Einkünften gilt SGB II § 11b Absetzbeträge: "(1) Vom Einkommen abzusetzen sind ... 5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben ..."

Das sollte der Wetteinsatz sein. Leider kann man nicht sämtliche Wetteinsätze des Monats oder gar des Jahres gegen diesen einmaligen Gewinn gegenrechnen - das wäre denn doch zu schön um wahr zu sein ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

verreisterNutzer  02.11.2019, 20:26

Eine frage wieviel darf man dan beim online wettkonto vom vermőgen auszahlen während man hartz 4 bekommt ohne das es angerechnet wird?

GerdausBerlin  03.11.2019, 01:04
@verreisterNutzer

In SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen heißt es:

"(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen."

Dabei spielt es keine Rolle, ob Teile des Vermögens in ausländischen Grundstücken stecken oder auf einem Wettkonto oder in Gold oder in Bar oder in Briefmarken in einem Schuhkarton unter dem Bett. Es spielt also auch keine Rolle für den Bezug von ALG II, ob das Vermögen noch auf einem Konto (online oder auf einer Bank am Ort) liegt oder ob man es bar greifbar hat.

Dies spielt höchstens eine Rolle bei der Verwertbarkeit eines (Teil-)Vermögens. Wenn im Ausland Krieg herrscht oder wenn ein Wettkonto gesperrt ist, dauert es natürlich (vielleicht sogar ewig), bis man so ein Vermögen verwerten kann - also bis man davon Essen und Miete zahlen kann.

Bis dahin (und bis zur Höhe des anrechenbaren Vermögens) gibt es anstatt von ALG II als Zuschuss ein zinslose Darlehen vom Jobcenter, schreibt § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen:

"(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird."

Anrechenbar ist das Vermögen aber nur, wenn es die Absetzbeträge übersteigt, die in Absatz 2 § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen genannt werden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Der Gewinn ist einmaliges Einkommen, d.h. die 400 EUR werden angerechnet nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 SGB II.

casilein  18.08.2012, 08:36

dh, daher ist Glücksspiel für Alg2-Empfänger noch erheblich sinnloser als für alle anderen...

DasVeto  18.08.2012, 12:39
@casilein

Sportwetten sind kein Glücksspiel. Wer so etwas sagt, hat sich mit der Thematik Sportwetten noch nie wirklich auseinander gesetzt.

VirtualSelf  18.08.2012, 14:16
@DasVeto

§ 3 Abs. 1 GlüStV:

(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.