Hartz4 und Umzug ohne Genehmigung bei gleicher Miete
Ich habe schon an verschiedenen Stellen gesucht. Nur ist nicht das dabei, was ich wissen möchte:
Ich könnte in eine andere Wohnung ziehen. Diese liegt in der gleichen Gemeinde und würde genau so viel kosten, wie meine jetzige Wohnung.
Kaution ist nicht erforderlich und Umzugskosten habe ich keine beantragt, da ich nur wenig mitnehmen müsste. Andere Wohnung ist voll möbiliert - Möbel müssen nicht bezahlt werden.
Brauche ich eine Genehmigung vom Amt?
4 Antworten
Wenn du kein Geld haben willst, brauchst du nicht um Erlaubnis zu fragen. Du musst nur deine neue Anschrift mitteilen.
Danke :)
Gerichtsurteil zu Umzug und Zustimmung durch das Amt
Umzug ohne Zustimmung durch das Amt
Tenor: " ... Allein die Anmietung einer neuen Wohnung stellt keine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse des Klägers im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X dar, weil hierdurch eine Minderung seiner Mietkosten einschließlich der Heiz- und Nebenkosten nicht eingetreten ist.
Nach Auffassung der Antragsgegnerin war aber bereits die Leistungsbewilligung vom 16.03.2006 überhöht. Eine Rücknahme dieser Bewilligung (§ 45 SGB X) kommt aber schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller darauf vertrauen durfte, dass er jedenfalls für die Zeit der Leistungsbewilligung im zugebilligten Leistungsrahmen Wohnraum anmieten durfte.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Antragsteller vor Abschluss des neuen Mietvertrages keine Zusicherung der Antragsgegnerin nach § 22 Abs. 2 SGB II eingeholt hat. Denn dieses ist weder Voraussetzung für den Leistungsanspruch (vgl. Berlit in LPK-SGB II, RdNr. 52 zu § 22), noch führt das Fehlen der Zusicherung zum Fortfall der früheren Leistungsbewilligung. ..."(Landes- Sozial- GerichtNRW270906KdUbei UmzugohneZustimmung)
Danke für das Urteil.
An deiner Stelle würde ich einfach umziehen. Das Amt übernimmt keine Umzugskosten und zahlt nur die Miete der vorherigen Wohnung, wenn du ohne Genehmigung umziehst. Aber das ist ja nicht dein Problem, wie du schreibst.
ich würde dir das auch nicht genehmigen- WARUM denn auch? Du kannst genauso gut in deiner Wohnung wohnen bleiben.
Überleg mal warum dein Nachbar dir eine reinschlagen will? Liegt vielleicht an deinen nervigen Kindern? Oder an dir? Who knows! Und wenn es sooooo schlimm ist: 110. OT? ich schicke dir gerne Komplimente!
Aber klar doch.
Du würdest auch noch dein Gesicht hinhalten, damit dir der Nachbar eine rein schlagen kann.
OT - deine Komplimente kannste dir sparen.