Keine Genehmigung von der arge für ein Umzug trotz Attest?
Hallo, ich möchte umziehen, weil ich ich hier momentan viele probleme habe wegen trennung vom mann. Ich werde von meinen landleuten nicht in ruhe gelassen. Mir geht es psychisch sehr schlecht. deswegen möchte ich jetzt in ein anderes bundesland ziehen in die nähe von meinen eltern. Hatte keine Genehmigung von der Arge bekommen. Habe mir jetzt ein artzliches attest geholt, der zum umzug zustimmt. habe den Attest jetzt eingereicht.
Kann es sein das ich trotzdem keine genehmigung bekomme? wenn ja, was kann ich machen? Wie lange muss ich warten? Habe auch schon eine neue wohnung gefunden. Kann ich den mietvertrag schon unterschreiben? die wohnung ist auch billiger als die wohnung die ich jetzt habe.
Vielen Dank für eure antworten.
8 Antworten
Wenn Du am Wohnort Deiner Eltern eine Arbeit findest, dann bekommst Du sicherlich eine Genehmigung. Bestünde die Möglichkeit dort zumindest eine Aushilfstätigkeit anzunehmen?
das mit den umzügen is ja echt ein leidiges thema ^^
grundsätzlich: umziehen darf jeder wie er will. § 22 Abs. 2 SGB II sagt zwar "Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind" aber das haben schon zahlreiche gerichte gekippt, da es gegen den grundsatz der freizügigkeit aus dem Grundgesetz widerspricht. also: umziehen darf jeder (kleine ausnahme: erhöhen sich nach einem nichterforderlichen umzug die Kosten für die Wohnung, wird nur die bisherige miete gezahlt). man muss sich nur von der arge bescheinigen lassen, dass die neue wohnung angemessen. was einen grund zum umzug benötigt, sind umzugskosten die vom amt gezahlt werden sollen aber siehe § 22 Abs 3 SGB II: "Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn [...] 3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt."
Wann ist ein umzug erforderlich? Das SG Lüneburg sagt da, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde (SG Lüneburg 19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER) und dazu zählen auch private Gründe (Trennung / Scheidung / Zusammenzugmit Partner) (LSG BB v. 22.11.2006 - L 5 B 760/06 AS ER; v. 05.02.2008 - L 10 B 2193/07)
damit ich mir ggf. nich anhören muss, dass ich klaue, hier die quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Folien-SGB-II---01.11.2010.pdf
Die Arge MUSS nur zustimmen, wenn Du am neuen Wohnort vorher eine Arbeitsstelle nachweisst.Ein Attest, das dem Umzug zustimmt, besagt nicht, dass es aus ärztlicher Sicht ERFORDERLICH ist, dass Du umziehst.
Wenn du auf die Übernahme der Umzugskosten nicht angewiesen bist, brauchst du keine ZUstimmung der ARGE zum Umzug.
Die neue ARGE wird deine volle Regelleistung übernehmen müssen sowie die vollen neuen Kosten der Unterkunft, sofern die den neuen Angemessenheitskriterien entsprechen.
Grundsätzlich muss die ARGE ein Attestz zwar zunächst anerkennen, wird dich aber, da es in deinem Fall sehr speziell und nur - freundlich ausgedrückt - mäßig plausibel erscheint, zum Amtsarzt bzw. psychologischen Dienst schicken können. Ein Attest, das den Umzug an einen bestimmten Ort zwingend vorschreibt, ist zumindest fragwürdig. Wenn allerdings die Gesamtumstände für einen Umzug sprechen, kannst du bei einem guten Sachbearbeiter Glück haben.
Wenn die Arge nicht zahlt könntest du auch versuchen einen Job in der neuen Stadt zu finden. Ich würde an deiner Stelle nichts unterschreiben, was ich nicht mit Sicherheit bezahlen kann :-)