Hartz4 "Luxusgegenstände" verwerten und Hausbesuch?
Ich muss leider Gottes dank einer mehr als schlechten Situation Hartz 4 beantragen. Habe auch schon alles für den Antrag besorgt, sprich Kontoumsätze der letzten 6 Monate, ärztliche Bescheid bezüglich meiner Depressionen und Angststörungen, Mietvertrag etc. Nun habe ich allerdings Online gelesen, dass man Luxusgegenstände verwerten muss. Was genau zählt dazu? Als es mir finanziell besser ging, hab ich natürlich auch einige Anschaffungen gemacht. Dazu zählen einen Xbox One X, PS4, Monitor, gute und teure Kleidung wie Hemden, Hosen, Schuhe, S9+ allerdings mit Vertrag. Zählt das bereits zu Luxusgegenstände? Muss das verkauft werden respektive wird es mir angerechnet auf meinen Freibetrag? Und wie sieht es mit unangekündigten Besuchen seitens des JC aus? Muss ich die Personen in meine Wohnung lassen? Habe da schon einige horror Geschichten gehört.
3 Antworten
In die Wohnung musst du in der Regel keinen lassen, ob angemeldet oder nicht, diese Wohnungsbesichtigung sollte auch der letzte Schritt sein um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, dass wäre z.B. der Fall wenn du mit einem Partner zusammenleben würdest und unklar wäre ob ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet oder nicht !
Was in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens angenommen würde, dieser Annahme könnte man dann natürlich fristgerecht schriftlich widersprechen und versuchen das ganze schriftlich zu klären.
Deine Kleidung usw.musst du weder angeben noch verkaufen, wird also auch nicht auf dein Schonvermögen angerechnet, nur wenn du z.B. wertvollen Schmuck, Gemälde usw. hättest wäre das anzugeben und ggf.zu verwerten, wenn der Zeitwert mit anderem Vermögen dein zustehendes Schonvermögen insgesamt übersteigen würde.
Danke dir für deinen Stern !
Tja, so ist das Leben. Wenn du Leistungen in Form von Hartz IV beantragst, ist folgendes Fakt : alle Wertgegenstände bis auf das Schonvermögen müssen veräußert werden. Du solltest dem JC auch Zutritt in deine Wohnung lassen, da sie sonst mit einem gerichtlichen Bescheid sowie einem Gerichtsvollzieher erscheinen. Das ist unangenehm.
Du kannst im Vorfeld wertvolle Dinge auch einem gutem Freund hinterlassen, Rechnungen sollten bei dir nicht gefunden werden. Wie du mit einem guten Freund diesbezüglich klar kommst, nun, das bleibt dir überlassen.
Eins noch...alles was mit Vertrag läuft, darf nicht gepfändet werden, da es nicht dir gehört.
Wo hast du denn diesen Blödsinn her ?
Und eine Aufforderung zum Betrug gibst du auch noch !
Im Normalfall werden solche Gegenstände nicht als "Luxusgegenstände" gewertet. Ich bin allerdings kein Experte.
Aus meiner Erkenntnis zählen dazu Dinge wie Immobilien, Grundstücke, Autos; so in dieser Größenordnung.
Ich würde halt die Rolex´ und die Armani Anzüge kurzfristig verleihen ;)
Kann ja mein Kollege in der Zeit tragen ;)
Dachte ich mir eigentlich auch. Aber man hört natürlich auch viele Horror Geschichten wenn es um den Jobcenter geht.