Hartz4 Geldabzug bei Kur?
Hallo,
ich möchte eine Reha machen.
zieht die ARGE mir dann "Essensgeld" ab?
LG
Ronaldo
8 Antworten
Gib dem JC Bescheid, weil AlgII. Die dürfen von der Regelleistung nichts abziehen, gibt ein Gerichtsurteil dazu.. ist schon Jahre her. Die Begründung liegt darin, das ein Regelsatz pauschal ist und deshalb nicht gekürzt werden darf.
Die Argumentation ... du wirst ja voll verpflegt ist so ein Schwachsinn.... du hast auch ne Menge Mehrkosten, für die man aufkommen muss.
Und JA... es ist ein großer Unterschied, wer die KUR zahlt! Denn danach richten sich nämlich die Mehrkosten. Einige Krankenkasse zahlen die Fahrtkosten erst nach Beendigung. Wenn Du in Vorlage treten musst und das schriftl. Nachweisen kannst, dann stelle ein Antrag auf Darlehen für die Fahrtkosten beim Jobcenter. Am Ende rechnest Du mit der KK ab und zahlst das Darlehen zurück... so hast du keine Auslagen, die Dir auf der Tasche liegen.
Erhol Dich gut!
Genauergesagt handelt es sich um das Urteil des Bundessozialgerichtes, Az: B 14 AS 22/07 R vom 18.06.2008.
was beziehst du denn?
Arbeitslosengeld II (SGB II) oder Sozialleistungen (SGB XII)
machst du eine Kur oder eine REHA-Maßnahme?
wenn du im Lesitungsbezug ALG II sthst und an einer REHA-Maßnahme teilnimmst, brauchst du weder Zuzahlungen leisten noch wird dir irgendwas abgezogen.
Bei einem Aufenthalt in einer Tagesklinik wird dir nichts vom ALG II abgezogen.
Bezüglich der 10€ Zuzahlung, kommt es auf den Kostenträger an.
Wenn es sich um eine Krankenversicherung handelt, leider ja - allerdings auch nur bis zur Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V.
Ich bin befreit von der Zuzahlung !!
dann informiere bei Gelegenheit deine SB Jobcenter von der erfoderlichen Maßnahme und das wars dann auch schon.
In einer Tagesklinik wirst du ja geraden icht "voll verpflegt". Außerdem hast du einen Mehraufwand, durch Fahrtkosten.
Nein, die Arge hat da nichts zu melden, die müssen sich da raushalten, Du bekommst Deine normalen Bezüge weiter. Die REHA wird von der KK bezahlt, Du bekommst noch Bescheid, wo es hingeht und wann. Da ist auch gleich die Fahrkarte 2. Klasse für den ICE anbei (kommt auf die Entfernung an), falls Du mit dem Zug fährst. Auch Gepäckscheine für den Hermes-Dienst (für Hin- und Rückbeförderung) sind dabei. Ich war bereits 4 mal zur Reha, immer dieselbe Prozedur... Du bist doch wohl von allen Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamente, etc.) befreit, oder? Wenn nicht, dann solltest Du das schleunigst nachholen.
Du mußt der Arge nur Bescheid geben, daß Du für den Zeitraum der Reha nicht vermittelbar bist. Obwohl ich noch nie erlebt habe, daß die einen Job vermittelt haben, die verwalten doch bloß und trinken jede Menge Kaffee...
Hallo Swatkatten,
ja, mit dem Kaffee hast Du recht !! (Grins)
Wahrscheinlich übernimmt aber der Rententräger die Reha.
Ist eigentlich egal!! Hauptsache gesund werden !!
Ja, den Rententräger meinte ich ja auch eigentlich, nicht die KK. Von der KK solltest Du Dich von den Zuzahlungen befreien lassen. So ist es richtig. Ob man bei der Reha gesund wird, ist eine Sache für sich. Ich habe mich da nur immer durchgefressen, die ganzen Anwendungen haben nichts gebracht, obwohl ich da immer alles mitgemacht habe. Es war, wenn man so will, immer Urlaub mit reichlich Action...
Ach so, Tagesklinik, habe ich überlesen. Wie es damit ist, weiß ich leider nicht, ich hatte immer vollstationäre Reha, also volles Programm. Das war auch immer sehr weit weg von zu Hause, meistens irgendwo in Süddeutschland. Ich wohne im hohen Norden.
Nein, eher trifft das Gegenteil zu (Du kannst einen Mehrbedarf beantragen wegen der 10 Euro täglicher Zuzahlung).
Sprich einfach mit Deinem Sachbearbeiter.
So weit ich weiß, bekommst Du während des Aufenthaltes in der REHA Übergangsgeld.
bei der REHA wird man "automatisch" von der Zuzahlung befreit, wenn man im ALG II Bezug ist.
Kein Übergangsgeld, sondern der REHA-Maßnahmeträger rechnet mit dem Sozialleistungsträger (Jobcenter) direkt ab.
Als Hartz 4 Empfänger gibt es leider kein Übergangsgeld !!
Nein die Verköstigung bekommt man abgezogen, weil man ja "Geld spart"
Krankenhausaufenthalt auch.
bei einem krankenhausaufenthalt bis 4 wochen wird nichts abgezogen.
wenn man Leistungen nach SGB XII bezieht, trifft deine Aussage zu. Bei Leistungsbezug nach SGB II ist sie falsch.
Also immer hübsch unterscheiden und hier nicht einfach drauf losschreiben!
Da du bei einer stationären Maßnahme voll verpflegt wirst, könnte das Jobcenter den Verpflegungsanteil aus der Leistung heraus rechnen. Da aber eine dreiwöchige Kur sich über zwei Moante hinzieht, wird häufig auf diesen Verwaltungsaufwand verzichtet. Andererseits tut sich doe Behörde schwer, einen Mehrbedarf für die Reha anzuerkennen.
Ein Abzug von Leistungen des Regelsatzes ist nicht zulässig,da es sich beim ALG2 um eine Pauschalzahlung handelt. Bundesozialgericht, Az: B 14 AS 22/07 R
Hallo Helmut,
ich beziehe ALG II und möchte eine orthopädische Reha
in einer Tagesklinik machen.