hartz 4 / arge / Zweites Konto nicht angeben
Wird man bzw. kann man von den Behörden belangt werden, wenn man als hartz4 empfänger verschweigt, dass man ein zweites Konto hat?
Meine Freundin will ein Konto für Ebay einrichten, aber nie über 100 Euro monatlich einnehmen und auf dem Zweitkonto auch Argegeld lagern, weil auf dem bei ARGE angegebenen Konto eine Pfändung läuft und alles, ausser Sozialleistungen gepfändet wird.
10 Antworten
das nennt man sozialbetrug und kann richtig ärger geben wenn die arge das merkt. also eine anzeige plus eine dicke strafe wären die folge. die arge darf übrigens ohne das wissen des leistungsempfänger daten bei der bank erfragen.
Selbst HartzIV-Empfänger haben Rechte! Es ist ganz legal eigene Sachen zu verkaufen. Es zählt nicht als Verdienst, wenn Deine Freundin ihr Eigentum verkauft, denn irgendwann hat sie es ja mal bezahlt. Sie soll lediglich, wenn die Kontoauszüge von der ArGe angefordert werden, die entsprechenden Positionen als "Privater Verkauf von z.B. Jeans" deklarieren. Wichtig ist, dass sie es als Ihr Eigentum daklariert, und nicht das einer Freundin oder Bekannten, kein Onkel, keine Tante; IHR EIGENES HAB UND GUT. Das ist 100%ig legal und wird so auch akzeptiert, und ihr entsteht ganz sicher nichts Nachteiliges; keine Sanktionen, keine Streichungen. Ich spreche aus Erfahrung, und gebe diese Erfahrung gerne und mit bestem Gewissen weiter. Viel Erfolg beim vrekaufen für Deine Freundin :-)
das geht nach hinten los... sag der arge lieber bescheid... irgendwann fliegt es durch einen dummen zufall auf und dann hast du den salat
Ein zweites Konto fällt mit Sicherheit auf. Das bekommt die Arge raus. Ausserdem ist's nicht nötig, da Privatsachen, die man bei Ebay verkauft kein Einkommen, sondern umgeschichtetes Vermögen sind.Leider entscheiden das die jeweiligen Sachbearbeiter willkürlich und man sollte vorher fragen. ob's in der jeweiligen Arge schon bekannt ist.....
Drei Anmerkungen:
1) Die Arge kann über eine Kontoauskunft alle Konten erfragen, die auf Deinen Namen laufen und auf die Du mittels einer Vollmacht Zugriff hast. Das Verschweigen wird also nicht funktionieren, und wenn es herauskommt, bekommst Du massiv Ärger.
2) Wenn Du bereits ein Konto mit Pfändung hast, wird Dir kaum eine Bank ein zweites Konto geben. Die Pfändung ist über die Schufa für die Banken einsehbar.
3) Ab Juli gibt es das P-Konto: http://www.bmj.de/p-konto. Damit kannst Du das, was Du vorhast, erledigen.