Hartz IV 4 Berechtigt nach Abbruch der Ausbildung oder nicht?
Hallo leute ,
Ich wollte mich mal darüber erkundigen ob ich Hartz IV berechtigt bin oder nicht...
Ich bin 19 Jahre alt und habe im letzen Jahr eine Ausbildung zum Lageristen angefangen , dieser bin ich 9 Monate nachgegangen , dann hab ich diese Ausbildung aufgrund von SEHR VIEL STRESS mit meinem Ausbilder ( beleidigungen mir gegenüber , aggresionen , etc, der typ war nicht normal im kopf) und auch allgemein weil mir dieser Job nicht lag abgebrochen.
Seitdem bin ich auf der suche nach einem neuen Ausbildungsplatz als Medientechnologe/Druck , wo ich auch schon mehrere Vorstellungsgespräche hatte, nur würde diese Ausbildung halt erst nächstes ja am 01.08.2014 anfangen.
Suche auch nebenbei um die zeit bis dahin zu füllen, nur finde ich in meinem kleinen dörfchen nicht wirklich etwas und weit weg kann ich auch nicht , weil ich keinen Fühererschein habe.
Ich weiß zwar nicht ob das ne wichtige info ist , aber ich lebe noch bei meinen Eltern und bekomme keinen cent, bitte keine antworten wie "such dir arbeit" , denn ich habe schon bei x -tausenden firmen angerufen und nachgefragt , gucke oft ins internet , zeitung , aber hier ist momentan einfach grad nichts frei.
Mhm... Danke schonmal :P
5 Antworten
Hartz4 ist Sozialhilfe, die bekommst du, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kannst, warum auch immer. Wenn du nicht totalen Mist baust ala kein Bock auf Arbeit, kriminell oÄ, bekommst du ihn Deutschland immer dein Leben finanziert und du musst auch nicht mögliche finanzielle Rücklagen aufbrauchen um Lebenshaltungskosten zu zahlen. Geh gleich zum Jobcenter, dann wird geklärt, ob deine Eltern noch zahlen müssen oder sie zahlen oder was auch immer. Nur nicht lange damit warten, die finanzielle Unterstützung wird nicht rückwirkend gewährt!
Grundsätzlich hast du bei Bedürftigkeit Anspruch auf ALG2.
Was man dir nicht zahlen wird, sind die Kosten der Unterkunft... deine Eltern (müssen ihr Einkommen offen legen) sollen angeben, dass sie ihrer Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt (Koste/Logis) nachkommen udn dir ansonsten kein Geld zukommen lassen.
So könnte zumindest ein gekürzter Regelsatz heraus kommen.
Wichtiger Tipp:
NIEMALS nur "reden" mit dem Jobcenter, die wimmeln gerne udn grundsätzlich ab.
IMMER schriftlich beantragen und wenn zum Amt, dann NUR mit Begleitung. Diese sitzt still dabei und führt Gesprächsprotokoll!
Wenn du diese Woche noch hingehst, wirkt der Antrag rückwirkend ab 01.11.2013, also beeil dich! Unterlagen dann zügig nachreichen!
also meinst du ich sollte noch schnell dahinfahren und einen antrag abschicken?
und noch was, wenn meine eltern das angeben, habe die dadurch iwelche nachteile , nicht das denen geld abgezwackt wird, das möchte ich nicht.
Da du noch nicht 25 bist, bildest du mit deinen Eltern eine bedarfsgemeinschaft. Zumindest aus Sicht des Jobcenters! Die Eltern haben dadurch keine nachteile.
Antrag im Internet suchen, ausdrucken, ausfüllen, so viele der geforderten Unterlagen wie möglich ebenfalls in Kopie beifügen, das Ganze mit Begleitung (Beistand) PERSÖNLICH im Jobcenter abgeben. Empfangsquittung (Frei formulierte Quittung vorbereiten) fordern und nicht locker lassen, bis man dir die Quittung gibt!
Nach Verwaltungsrecht ist das Jobcenter dazu verpflichtet...auch wenn sie immer wieder die Abwimmeltaktik versuchen.
Zu nichts nötigen lassen...auch nicht zur Unterschrift einer sog. Eingliederungsvereinbarung. Diese lass dir aushändigen zum "Zu Hause in Ruhe durchlesen"!
Und immer wieder daran denken: Aus leidvoller Erfahrung unzähliger Kunden ist es bekannt, dass das Jobcenter seinen Beratungspflichten äußerst mangelhaft nachkommt, viele der Informationen sind darüber hinaus auch noch falsch.
Am Besten nur auf Fragen antworten, mach einen auf nervösen wortkargen jungen Menschen, der sich nicht traut, den Mund aufzumachen. Der aber eben auch nix unterschreibt, sondern alles daheim in Ruhe nochmal durchlesen will.
Umgang mit dem Jobcenter am Besten immer nur schriftlich, mit nachweisbarer Zustellung! Ja, Einschreiben mit Rückschein sind teuer, aber was so alles im Bermuda-Dreieck Jobcenter an Post verschwindet, ist sagenhaft.
Allein in EINEM Jobcenter in Berlin sind es über 10.000 Briefe in einem halben Jahr gewesen, die "angeblich" nie ankamen.
Also: Antrag so weit machbar ausfüllen, Kopien dabei, Quittung vorbereiten auf der aufgelistet ist: Antrag auf ALG2, Kopie von XY, Kopie von YZ....usw... Empfangen am Dtaum Stempel Unterschrift vom Jobcenter... das Ganze dann persönlich abgeben unter Begleitung (Zeuge, Beistand)
Und diese Quittung hüten wie das Allerheiligste!
Das kann ich mir schon denken ,wenn du in einen Dorf lebst ,keinen Führerschein hast ,da ist es leider nicht so leicht Arbeit zu finden.Hartz4 wirst du allerdings nicht bekommen ,da du noch zu hause wohnst ,und dir deine Eltern bis zum 25 Lebensjahr Unterhalt leisten müssen.Das genügt auch indem du zu hause wohnst und eben Kost und Logie hast.
Das ist falsch.
Die Eltern "müssen" keineswegs bis 25 Unterhalt leisten!
Bei Bedürftigkeit besteht Anspruch auf ALG2. Inwieweit Bedürftigkeit besteht prüft das Jobcenter, aber man kann das nicht generell verneinen, weil der Fragesteller noch daheim wohnt.
Ja kannst du. Aber deine Eltern müssen auch ihr Vermögen und Einkommen angeben. Übrigens mit einem Job erklärt dir das Jobcenter. 2,5 Stunden Fahrzeit musst du in Kauf nehmen. Hast du schon einen schriftlichen Vertrag?
Hab das mit den 2,5h schon gesagt bekommen , doch ich fahr doch keine 2,5h zug am tag für nen schlecht bezahlten job
Müssen andere auch. Dann ruh dich was aus , bist ja noch jung. Wenn ich deine Mutter wäre..........! Übrigens gehe ich Toiletten putzen, stocke so mein Hartz 4 auf, damit ich meiner Tochter vernünftige Kleidung kaufen kann.
Ach so, mir wird vom Toilettenputzen noch einiges angerechnet. Trotz alldem habe ich was mehr im Monat zum Leben.
Stimmt alles was weiter als 15 min zu fuß ist, ist nicht akzeptabel
ne das nicht , aber 2,5h ist schon too much
Überleg doch mal:
Klar sind 2,5 Stunden einfach viel, zeitlich.
ABER: Die Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar bzw bei Aufstockern gelten sie als Absetzbetrag nach § 11b Abs 1 Nr 5, werden also vom Nettoeinkommen vor Anrechnung abgezogen.
Und von dem Einkommen spart man sich den M zusammen, kauft dann nen 50er... und schon relativiert sich das Ganze!
Eigene Erfahrung: Musste 1,75Std/tgl einfach zu einer (völlig sinnfreien) Vollzeitmaßnahme dackeln, 6 Monate lang! Habe billig einen gebrauchten 50er Roller kaufen können...damit brauchte ich einfach nur noch 50 Minuten! >Und Regenkleidung ist nicht soo teuer.
Dank des Rollers konnte ich einenj Zustelljob füpr die Tageszeitung annehmen, dann kam die Zustellung für Briefpost dazu, dann noch die Sonntagszeitung...in der Summe wurde ich sozialversicherungspflichtig und heute bin ich mit der Zustellung weg vom Jobcenter!
Kommt der gesetzliche Mindestlohn irgendwann mal, werde ich noch mal gut 200€ mehr haben.
Ja, das ist die Knochentour, viele harte Arbeit für prekären Lohn... aber ich kann stolz in den Spiegel schauen, weil ich etwas leiste, weil ich mich nicht abhängig vom Staat mache udn schikanieren lasse...
Und bei Bewerbungsgesprächen kommt das auch positiv rüber, dass ich eben auf die ahrte Tour mein Geld verdiene und nicht die soziale Hängematte benutze.
Denn: Ich habe fortschreitende schmerzhafte Polyarthrose, bin gehbehindert (anerkannt mit 40G) und das wird nicht besser werden. In unserer Gegend gibt es fast keine sitzenden Tätigkeiten...das Jobcenter hatte bei mir schon vor den Zustelljobs auf Bewerbungspflicht verzichtet (weil keine geeigneten Stellen vorhanden!) und mich nur von Maßnahme zu Maßnahme weiter gereicht.
Ich könnte also jederzeit sagen: ICH kann nicht mehr, es wird zu viel...und könnte wieder "faul" sein. Das liegt mir aber nicht, ich will das Gesicht mirgens im Spiegel anschauen können mit Selbstachtung.
Mhm , haben meine eltern dadurch irgendwelche nachteile ?
Ja, sie haben dann weniger im Monat. Sonst kann ja jeder kommen und vom Amt leben. Vom Amt leben ist nicht toll.
Wie bei der anderen Frage auch, solange du bei deinen Eltern wohnst und sie dich finanzieren können bist du nicht berechtigt. Du kannst es gern versuchen, aber wenn deine Eltern selbst Geld verdienen wirst du nichts bekommen.
unter 25 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung - kein Hartz 4!!!!
Falsch
also meinst du ich sollte einfach mal da hinfahren und das unter 4 augen besprechen ?