Reicht Termin bei der Berufsberatung und das Ausfüllen des Formulars Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zur Bewilligung von Kindgeld?
Mein Sohn ist 21, hat sich seit dem Abitur mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten. Die Kindergeldzahlung endete mit Schulabschluss. Nun ist er ausgezogen, hat keine Bewerbungen geschrieben, ist arbeitslos und hat deshalb Hartz IV beantragt. Dort wird nun erwartet, dass er bzw. ich auch Kindergeld beantrage.Termin zur Berufsberatung findet morgen statt. Ist Die Bundesagentur für Arbeit an diesem Termin verpflichtet, auf dem Formular "Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" die Meldung dort zu bescheinigen ?Und steht mir/meinem Sohn Kindergeld zu, wenn er von nun an Bewerbungen schreibt? Ich möchte nichts zurückzahlen müssen. Danke
3 Antworten
Genau deshalb habe ich ja bisher kein Kindergeld beantragt. Er steht ja gerade erst am Anfang aller Antragsstellungen und ist auch bereit alles dafür erforderliche zu tun, sprich Bewerbungen zu schreiben und sich ernsthaft zu bemühen. Für mich ist es schon schlimm genug, dass ich ihn dazu vorher nicht habe überzeugen können, erst jetzt in einer Notlage.Stimme völlig überein, dass ein Leistungsbezieher sich auch entsprechend verhalten muss. Nichts desto trotz gibt es nun diese Vorgabe der Antragstellung und die Tatsache, dass man an der Vergangenheit nichts ändern kann.Nachweisen, dass er Bewerbungen schreibt, kann er ja frühestens zu einem Termin in der Zukunft. Meine Frage zielt auch darauf ab, ob dann gar nicht erst bewilligt wird.
Du brauchst keinen Termin. Du füllst einfach das Formular aus und kreuzt an, dass dein Sohn arbeitssuchend ist. Wenn du keine Arge-Kundennummer hast, dann musst du (dein Sohn) die Bemühungen um einen Ausbildungungsplatz nur nachweisen. Regelmäßig.
Übrigens: Wenn er arbeitsplatzsuchend ist, dann gilt das Kindergeld nur bis 21 Jahre. Ist er ausbildungsplatzsuchend, bis 25 Jahre. Viel Gück bei der Suche :)
Kindergeld bekommt nur jemand, der auch Bewerbungen schreibt und das ist auch gut so.
Finde es super, dass ich Deinen Sohn verhalten soll, der einfach nur faul ist.
Er bekommt ja beim Arbeitsamt ein Schreiben, dass er sich als ausbildungssuchend gemeldet hat. Dieses genügt erst mal für die Kindergeldkasse.
Auch wenn er sich online bewirbt, muss er die Bewerbungen immer ausdrucken, damit er einen Nachweis hat.
Vor allem aber frage ich mich, wie ein 21jähriger einfach ausziehen kann. Wie stellt er sich denn vor, dass er Miete bezahlt und sich Essen kaufen kann?
Genau deshalb habe ich ja bisher kein Kindergeld beantragt. Er steht ja gerade erst am Anfang aller Antragsstellungen und ist auch bereit alles dafür erforderliche zu tun, sprich Bewerbungen zu schreiben und sich ernsthaft zu bemühen. Für mich ist es schon schlimm genug, dass ich ihn dazu vorher nicht habe überzeugen können, erst jetzt in einer Notlage.Stimme völlig überein, dass ein Leistungsbezieher sich auch entsprechend verhalten muss. Nichts desto trotz gibt es nun diese Vorgabe der Antragstellung und die Tatsache, dass man an der Vergangenheit nichts ändern kann.Nachweisen, dass er Bewerbungen schreibt, kann er ja frühestens zu einem Termin in der Zukunft. Meine Frage zielt auch darauf ab, ob dann gar nicht erst bewilligt wird