Hartz IV - Wielange müssen Eltern für ihre Kinder aufkommen?

14 Antworten

Deine Eltern sind für ihn schon ab dem 25 Lebensjahr nicht mehr Unterhaltspflichtig gewesen,wenn er gesund ist und seinen Lebensunterhalt selber bestreiten könnte !

Ihm steht laut SGB - ll ab dem 25 Lebensjahr eine eigene Unterkunft zu bzw.die Kostenübernahme dieser,inkl.seines Regelsatzes von derzeit 399 € pro Monat.

Er soll also einen Antrag auf Kostenübernahme für eine angemessene Wohnung ( ca.45 qm - 50 qm ) stellen und die darf nicht abgelehnt werden.

Sonst einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und wenn das nichts bringt,Klage vor dem Sozialgericht,aber soweit wird es nicht kommen.

Meine Eltern haben mit der Rechtsabteilung der Arbeitsagentur gesprochen und die haben ihnen das so gesagt.

Hat jemand von euch vielleicht, abgesehen von dem Link mit der Bedarfsgemeinschaft, eine Gesetzesvorlage oder so, wo drin steht wann wer für wen unterhaltspflichtig ist?

beangato  12.03.2015, 19:20

"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

...

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Daraus folgt, dass Dein Bruder ab 25 eine eigene BG bildet.

Wenn sich das Jobcenter quer stellt, schaltet einen Anwalt in.

Keine Ahnung! Vorstellen kann ich mir allerdings nicht wirklich, dass die Eltern nach dem Studium noch unterhaltspflichtig sind. Mein Rat wäre, sich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen. Kostet natürlich etwas, ist dafür aber rechtssicher.

Nur bis zum 25. Lebensjahr müssen sie für ihn aufkommen

Informationenzum Arbeitslosengeld (Alg) IIStand: März 2015

aktuelle Info's 

Stand: März 2015

Sie finden hier einige Antworten auf Fragen, die uns häufig am Beratungsbus gestellt werden. BedenkenSie bitte, dass die Antworten nur eine Erst-Auskunft geben. Beratungsstellen erteilen weitere Auskünfte,überprüfen die Bescheide und helfen bei Widersprüchen und Klagen.