Hartz IV - Wielange müssen Eltern für ihre Kinder aufkommen?
Hallo ihr Lieben..
Ich bräuchte mal einen Expertenrat was Hartz IV anbelangt. Und zwar haben wir folgendes Problem:
Mein Bruder, mittlerweile 29 - wird dieses Jahr noch 30, hat letzten Sommer sein Studium beendet (bisher ein rein schulischer Ausbildungsweg ohne jegliche Berufserfahrung) und ist seitdem arbeitslos und bezieht Hartz IV. Mein Vater (60) ist Alleinverdiener, zwar relativ gut, jedoch nur Kurzarbeit im Winter und meine Mutter (59) hat nur einen Job auf geringfügiger Basis, da sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jetzt zwingt das Arbeitsamt meine Eltern dazu, für meinen Bruder aufzukommen - er bekommt nur den Mindestsatz und das war´s. Er muss zu Hause wohnen und sollte er sich eine Wohnung nehmen müssen meine Eltern angeblich die Miete übernehmen. Die Aussage vom Arbeitsamt ist, dass meine Eltern solange für meinen Bruder aufkommen müssen, wie er sein erstes eigenes Geld verdient und damit selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Ist das wirklich rechtens? Ich meine, jetzt mal wirklich Worst Case gedacht - er bekommt erst mit 35 einen Job - müssen meine Eltern dann noch die nächsten 5 Jahre für ihn blechen? Immerhin geht mein Vater auch in den nächsten 2-3 Jahren in Rente, weil er körperlich nicht bis 67 arbeiten gehen können wird. Zumal noch hinzukommt das meine Eltern und mein Bruder sich einfach nicht mehr verstehen und da Terror und Streit, lautstarker Streit, an der Tagesordnung ist, meine Eltern, gerade meine Mutter, sind einfach auch nervlich am Ende. Irgendwas muss man da doch tun können.
Danke im Voraus für eure Hilfe.. :)
P.S.: Bitte keine Diskussionen darüber, dass mein Bruder sich ja etwas Anderes suchen könnte, auch wenn es nicht in dem Bereich ist, den er studiert hat. Ich möchte bitte wirklich nur Antworten die sich auf die aktuelle Situation beziehen.
14 Antworten
Deine Eltern sind für ihn schon ab dem 25 Lebensjahr nicht mehr Unterhaltspflichtig gewesen,wenn er gesund ist und seinen Lebensunterhalt selber bestreiten könnte !
Ihm steht laut SGB - ll ab dem 25 Lebensjahr eine eigene Unterkunft zu bzw.die Kostenübernahme dieser,inkl.seines Regelsatzes von derzeit 399 € pro Monat.
Er soll also einen Antrag auf Kostenübernahme für eine angemessene Wohnung ( ca.45 qm - 50 qm ) stellen und die darf nicht abgelehnt werden.
Sonst einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und wenn das nichts bringt,Klage vor dem Sozialgericht,aber soweit wird es nicht kommen.
Meine Eltern haben mit der Rechtsabteilung der Arbeitsagentur gesprochen und die haben ihnen das so gesagt.
Hat jemand von euch vielleicht, abgesehen von dem Link mit der Bedarfsgemeinschaft, eine Gesetzesvorlage oder so, wo drin steht wann wer für wen unterhaltspflichtig ist?
"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
...
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Daraus folgt, dass Dein Bruder ab 25 eine eigene BG bildet.
Wenn sich das Jobcenter quer stellt, schaltet einen Anwalt in.
Keine Ahnung! Vorstellen kann ich mir allerdings nicht wirklich, dass die Eltern nach dem Studium noch unterhaltspflichtig sind. Mein Rat wäre, sich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen. Kostet natürlich etwas, ist dafür aber rechtssicher.
Nur bis zum 25. Lebensjahr müssen sie für ihn aufkommen
Informationenzum Arbeitslosengeld (Alg) IIStand: März 2015
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Stand: März 2015
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