Kündigung der alten Wohnung ohne schriftliche Zusage vom Jobcenter?
Hallo,
ich bin gerade in ein Dilema. Mein Mann, mein Sohn und ich werden ab dem 01.07 vom Jobcenter unterstützt. Diese wird die volle Miete übernehmen. Wir wollen jedoch umziehen, da die neue Wohnung in der Stadt ist, günstiger als die jetzige Wohnung und meine Schwiegereltern in der Nähe wohnen und ich sie brauche wenn ich in einem Jahr (zurzeit in Elternzeit) wieder arbeiten gehe damit sie meinen Kleinen Sohn aus dem Kindergarten abholen können. Wir könnten ab dem 01.09.18 in die neue Wohnung einziehen, d.h ich müsste bis 31.04 kündigen. Nachdem ich beim jobcenter war, sagten sie, sie können das nicht entscheiden, da ich keinen wirklichen Grund wie z.b Verkauf der alten wohnung habe und sie den fall an Sozialamt abgeben. Diese hat mir jetzt einen Termin für den 30.05 gegeben und kann selbst da mir keine schriftliche Bestätigung geben, da sie erstmal die Entscheidung dem Jobcenter weitergeben und die dann ungefähr zwei wochen für den Bescheid brauchen. Das ist mir jedoch zu spät weil ich ja wie gesagt bis 31.05 kündigen muss. Ich muss dazu sagen, das wir erst vor einer Woche von dieser Wohnung erfahren haben, angeschaut haben und uns verliebt haben. Die Dame am telefon sagte, ich solle kündigen, da die neue Wohnung ja billiger ist aber schriftlich kann sie mir das nicht geben. Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben, da noch viele Bewerber waren und ich Angst hatte, die wohnung nicht mehr zu bekommen. Darüber weiss die SB beim Sozialdienst bescheid und meinte sowas wie: ja, dann müssen sie ja sowieso umziehen. Ich bekomme wahrscheinlich keine Hilfe für Umzugskosten oder Kaution aber ist mir auch nicht wichtig. Wichtig ist mir, zu wissen ob die Miete vom Jobcenter übernommen wird. Aber soll ich jetzt einfach kündigen ohne etwas schriftliches von denen zu haben? können die mir die Miete kürzen oder garnicht bezahlen? Dürfen die mir überhaupt verbieten eine andere Wohnung zu mieten? Was soll ich machen? eigentlich hab ich ja garkeine andere Wahl aber habe jetzt etwas Angst. Danke
6 Antworten
Ihr bezieht keine Leistung also kannst du momentan machen was du möchtest. Wenn die Wohnung gekündigt ist ist sie gekündigt. Die können das nicht bestimmen, weil ihr keine Leistung erhaltet. Ab dem 01.07 können sie etwas sagen oder das entscheiden. Aber dann ist die Kündigung ja längst durch, also pech für das Jobcenter. Die neue Wohung muss dann halt nur passen sonst habt ihr ein Problem. Sprich die neue Wohnung muss den Bestimmungen in Sachen Größe und Preis entsprechen.
Du wirst die neue Wohnung aber nicht bekommen, weil die 7€ zu teuer ist, auch wenn die jetzige noch teurer ist, so dämlich ist halt das System.. Entweder geht der Vermieter 7 € runter oder ihr habt ein Problem und müsstet erstmal einen Antrag stellen und warten ob die die Miete übernehmen.
Es kann aber gut sein das wenn ihr den Mietvertrag vor dem 31.05 für die neue Wohung unterschreibt, dass sie das dann zahlen. bzw. ihr die 7€ selber zahlen müsst von eurem Geld.
Aber ich würde es machen... zahlen müssen die so oder so die Grundmiete.
Ihr müsst mit genau diesem Argument beim JC Druck machen. Ihr müsst bis zum 2. Werktag im Juni die schriftliche Kündigung einreichen.
Generell sollte nichts mündlich vereinbart werden.
Du kannst dene gerne eine Mail schreiben, Sie müssen darauf Antworten dann hast du es schon mal schriftlich.
Desweiteren wenn dir die Antwort von Jobcenter nicht gefällt kannst / darfst du das hinterfragen und Sie müssen es Plausibel dir erklären.
Du gehst ein unnötiges Risiko ein und riskierst die dir zugesicherte Unterstützung bzw.eine nicht gewollte Verzögerung wenn du nicht alles mit deiner Sachbearbeiterin vorher abklärst.
Habe ich doch. Sie meinte ja am Telefon das es in Ordnung geht jedoch kann sie mir nichts schriftliches geben, da das ungefähr zwei Wochen dauert. Aber diese Zeit habe ich nicht.
Den Mietvertrag hast du ja eh schon unterschrieben, also ist es jetzt schon zu spät für die vorherige Zusicherung zur Kostenübernahme durch das Jobcenter !
Wenn eure jetzige KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) schon nicht angemessen ist, dann würde das jetzige Jobcenter diese in der Regel nur für weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe anerkennen und bei vollem Bedarf auch in voller Höhe zahlen.
Ihr würdet dann schriftlich zur KDU - Kostensenkung aufgefordert, könntet dann evtl.versuchen mit dem Vermieter zu sprechen oder einen Untermieter zu suchen, wenn das nicht ginge bzw.ihr das nicht möchtet, dann würde nach dieser Übergangszeit nur noch die angemessene KDU - bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt.
Dann müsstet ihr den Differenzbetrag aus der Regelleistung für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber zuzahlen.
Nun zur eigentlichen Frage !
Zieht ihr also ohne diese Zusicherung zur Kostenübernahme um, dann muss das Jobcenter max.eure bisherige KDU - weiter zahlen, sollte die neue KDU - dann höher sein als die alte.
Dann würdet ihr für den Umzug keine finanzielle Unterstützung bekommen, es gibt auch nichts für evtl.Renovierung der neuen Wohnung, dass Jobcenter würde kein zinsloses Darlehen für die Kaution bewilligen und sollte es später zu einer BK - Nachzahlung kommen, dann müsstet ihr diese auch selber zahlen.
Wäre die neue Wohnung auch nicht angemessen und das Jobcenter würde dann nur noch die angemessenen KDU - anerkennen bzw.zahlen und ihr den Differenzbetrag selber zuzahlt, dann könnt ihr von einer evtl.Gutschrift dann erst einmal euren Eigenanteil abziehen, bevor das Jobcenter das Guthaben für die KDU - als Einkommen mindernd auf die laufende KDU - anrechnen dürfte.
Danke für die ausführliche Antwort. Was wissen Sie darüber, wenn ich also erst ab dem 01.06.2018 überhaupt vol Jobcenter Leistungen beziehe. Das heißt doch eigentlich, dass ich bis zum 31.05 „machen kann was ich will“ oder? da ich einfach von dene nicht erhalte. Und da die neue Wohnung nur 7 euro über der Grenze liegt würde es schlimmsten Fall dazu kommen, dass ich diese 7 euro dann selber zahlen aber sie können mir nicht die eigentliche Miete sperren oder verweigern oder?
Wenn ihr ab 01.06.2018 Anspruch auf Leistungen habt, dann habt ihr den Antrag ja spätestens im Mai gestellt, dieser wurde dann aber wegen deinem Elterngeld erst ab Juni 2018 bewilligt !
Du bzw.ihr könnt dann also nicht machen was ihr wollt, nur weil es erst ab Juni Leistungen gibt, der Antrag wurde ja schon früher gestellt und der greift auf den 1.des Antragsmonats zurück.
Die Miete ganz verweigern dürfen sie euch auf Grund der nicht vorher eingeholten Zusicherung zur Kostenübernahme nicht.
Ob es dann nur bei der eigenen Zuzahlung dieser 7 € bleibt kann ich dir nicht genau sagen, denn wie gesagt, wenn eure derzeitige KDU - schon nicht angemessen ist, steht euch ja nur auf Grund eures Erstantrags diese Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten zu, in der auch die unangemessene KDU - in tatsächlicher Höhe gezahlt wird.
Es könnte also rein theoretisch passieren, dass das Jobcenter dann durch den nicht bewilligten Umzug dann die derzeitige angemessene KDU - annimmt und dann können es schon mehr als nur diese 7 € werden.
Wenn die derzeitige angemessene KDU - identisch mit der von der neuen Wohnung wäre und die neue dann 7 € über der Angemessenheit liegt, dann würde es max.bei der Zuzahlung dieser 7 € bleiben !
Verstehst du was ich damit meine ?
also die jetzige Miete inkl. Nebenkosten und allem beträgt 890 Euro. Bei der neuen Wohnung würde die Miete 865 Euro betragen. Bei der 865 Euro sind 7 Euro zu viel was die Grenze betrifft. Das Heißt also das Jobcenter würde entweder die kompletten 865 euro übernehmen, da sie bei der jetzigen Wohnung mehr zahlen oder wenn ich Pech habe muss ich die 7 euro selber zahlen!. Aber komplett Miete verweigern, nur weil ich den Mietvertrag unterschrieben habe können sie nicht oder? Hab ich das richtig verstanden?
Nein, die Miete kann dir nicht voll verweigert werden, nur weil du den Mietvertrag vorher unterschrieben hast bzw.keine Zusicherung zur Kostenübernahme vor der Unterzeichnung eingeholt hast !
Diese 7 € musst du auf jeden Fall selber zuzahlen, wenn diese über der Angemessenheit liegen.
Es gibt da meines Erachtens zwei Möglichkeiten und da kommt es auf das Jobcenter an.
Wenn deine derzeit zu zahlenden 890 € für die KDU - nicht angemessen ist, dann wirst du sicher bald Post vom Jobcenter bekommen, wenn das noch nicht passiert ist und darin wird dir dann mitgeteilt das deine derzeitige KDU - nicht angemessen ist und man fordert dich auf diese zu senken.
Dann wird dir auch gleich mitgeteilt wie lange diese unangemessene KDU - zur Berechnung eures Bedarfs in tatsächlicher Höhe noch berücksichtigt wird und was es nach dieser Übergangszeit noch max. für die KDU - gibt, dass wäre dann die Höchstgrenze und mehr gibt es nicht.
Würde diese Übergangszeit angenommen schon vorbei sein und du dann 40 € selber zuzahlen, die angemessene KDU - demnach bei max.850 € liegen und dann ziehst du ohne die vorherige Zusicherung zur Kostenübernahme innerhalb oder auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jobcenters um, dann würdest du max.die bisher gezahlte KDU - weiter bekommen und das wären hier im Beispiel diese 850 €.
Zahlst du dann für deine neue Wohnung 865 €, dann zahlt auch das neue Jobcenter nur max.diese 850 €, müsstest also dann 15 € selber zuzahlen.
Ich gehe also davon aus, dass du dann für die neue Wohnung nur die angemessene KDU - deiner jetzigen Wohnung bekommst, weil du eben vorher nicht die Zusicherung zur Kostenübernahme eingeholt hast.
Wenn du also die angemessene KDU - deiner jetzigen Wohnung kennst, dann kannst du dir ausrechnen was du dann mit hoher Wahrscheinlichkeit selber zuzahlen musst.
Hast du es in etwa verstanden wie der Hase läuft ?
Ja, habe es jetzt verstanden. Vielen Dank. Jetzt bin ich etwas beruhigt. Es geht mir nur um ein Jahr weil ich dann wieder anfange zu arbeiten und dann ist alles wieder normal 😂😂 Diese Euros mehr sind es mir dann Wert, weil ich endlich meine Traumwohnung gefunden habe. Danke Dir!!
Wenn ihr dann in der neuen Wohnung lebt und min.6 Monate aus dem Leistungsbezug vom Jobcenter raus seid und ihr danach wieder auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen wärt, dann müsste das Jobcenter die tatsächlichen KDU - bei Unangemessenheit für bis zu 6 Monate in tatsächlicher Höhe anerkennen bzw.übernehmen !
Ja, das tut es. Es sind 7 Euro über der Grenze aber trotzdem günstiger als die jetzige. Und Ich habe mich vertan. Wir beziehen ab dem 01.06 Leistungen von ihnen also ein teil von der Miete wird an den Vermieter gezahlt ein Teil muss ich selbst zahlen da ich diesen Monat noch elternged erhalten habe. Aber bis 31.05.18 beziehe ich keine Leistungen. Dann kann ich das doch machen wie sie oben beschrieben haben oder?