Hartz 4: (Unter-)Mietvertrag mit den Eltern?
Hallo.
Wie oben zu sehen, geht es um einen Mitervertrag mit meinen Eltern als Hartz 4-Empfänger.
Bisher war es möglich, dass mein Bruder und ich kostenlos im Eigentumshaus unserer Eltern wohnen. Wir haben dabei jeder ein eigenes Zimmer sowie Mitbenutzung von Bad und Küche. Aufgrund der finanziellen Situation ist es allerdings meinen Eltern in Zukunft nicht mehr möglich uns die Zimmer mietfrei zur Verfügung zu stellen, weshalb wir einen Mietvertrag abschließen wollen. Nun stellt sich die Frage, ob das Jobcenter dies so einfach akzeptiert. Im Internet habe ich bisher viele sich widersprechende Antworten zu dem Thema gefunden, weshalb ich nun hier die Frage stelle.
Mein Bruder und ich sind 28. Meine Eltern sind beide Rentner.
Danke schonmal im voraus für eure Hilfe.
6 Antworten
Mit 28 sied ihr definitiv raus aus der Pflichtzeit wo Eltern euch zu Hause wohnen lassen müssen.
Verpflichtet sind sie ja nur euch ein dach über den Kopf zu geben bis 25. Was euer Anliegen angeht... bei den eigenen Eltern zu wohnen via Mietvertrag ist eine schwammige Situation, weil da Hartz 4 an sich an vielen Eckpfeilern knabbern kann mit der Argumentation "als enge Verwandtschaft müssen sie euch beistehen." - nur wo exakt das "als Elternteil muss man den Kindern helfen" anfängt sozial gerecht zu sein und wo nicht ist meines Wissens nach nicht klar definiert.
Also ich denke das wäre evtl mal eine Sache wo man sich überlegen sollte eine Beratung beim Rechtsanwalt ggf mit Aufsetzen lassen eines Untermietvertrages zu unternehmen, auch wenn das mit kosten verbunden ist.
Definitiv kann das Job Center nichts verlangen das die Existenzgrundlage deiner Eltern gefährdet.
Das Jobcenter ist nicht Gott. Wenn ihr einen Mietvertrag macht und der auch noch angemessen ist(Die Eltern werden Rentner)müsstest Ihr eigentlich damit durchkommen. Das Problem ist: Das Jobcenter hält sich für Gott!
Würde mal mit dem Fallmanager reden. Dazu musst du ihm / Ihr auch sagen, wieviel Miete du und dein Bruder in Zukunft zahlen sollt und wieviel qm das insgesamt sind.
Das würde ich sein lassen, man muss die vor vollendete Tatsachen stellen - sonst fange die an zu denken und dass ist gar nicht gut.
Also meine Schwester bekommt finanzielle Unterstützung. c.A. 130€. Allerdings hat sie noch einen Sohn (2). Wie das nun bei Ihnen ist, kann ich nicht sagen. Dies variiert ja auch nach den Bundesländern. (in meinem Fall Rheinland- Pfalz)
am besten mit deinem sachbearbeiter besprechen, aber insgesamt eine verzwickte situation ,wenn die eltern eigentum besitzen und die kinder hartz4 beantragen und jetzt aufeinmal auch noch geld für den wohnanteil haben möchten.
das wird dort ganz sicher misstrauische fragen aufwerfen, die deine eltern und ihr einfach durch konkrete nachweise ausräumen müsst.