Hartz 4 und vermietete Eigentumswohnung
Hallo, werde ab Oktober 2010 voraussichtlich Harz 4 Empfängerin und habe eine kleine 3-Zimmerwohnung. Diese habe ich vermietet für 440.-€ Miete, davon sind 40.-€ Nebenkosten. Diese Wohnung ist aber noch nicht ab bezahlt, habe im Monat für diese Wohnung Ausgaben: 280,79 € Kredit u. Tilgungsrate 127,00€ Hausgeld an die Wohnungsbau Gesellschaft 54,40€ Grundsteuer im Jahr. Wohne bei einem Bekannten in einer Mietwohnung und zahle 140,-€ Warmmiete.
Wie berechnet die Arge dies?
Vielen Dank im voraus für Eure Antwort!
6 Antworten
Lass dich anwaltlich beraten.
Eine vermietete ETW ist immer problematisch, da die ARGE durchaus von einer vorrangigen Verwertung durch Verkauf oder Beleihung ausgehen kann.
Es kommt immer auf die konkreten Umstände an, darauf ob die Vewertung möglich und zumutbar ist.
Letztlich müssen solche Fälle immer in einer Einzelfallbetrachtung beschieden werden.
Wirst du nicht zum Verkauf aufgefordert, werden Mieteinnahmen natürlich angerechnet, wobei die Einnahmen um diverse notwendige Ausgaben bereinigt werden. Allerdings explizit nicht um den Tilgungsleistung.
Du solltest Dich wirklich bei der ARGE erkundigen. Denn es gibt da wirklich mehrere Möglichkeiten. Und wir wissen nicht, wie der etwaige Mitarbeiter der ARGE ticken wird. Allerdings solltest du Dir nicht allzuviele Sorgen machen. Denn die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden mit den Ausgaben verrechnet. Darüber hinaus gilt für das Schonvermögen 150 € x Lebensalter. Ich gehe davon aus, dass Du nicht verkaufen musst. Allerdings kann es durchaus sein, dass die ARGE Dich auffordert, die Wohnung selbst zu nutzen und dann nur noch das monatliche Hausgeld zahlt.
Ich wünsche Die alle Gute und hoffe, dass Du schnell aus dieser Misere rauskommst.
Normalerweise interessiert das die ARGE überhaupt nicht, du hast einen Besitz, den musst du verkaufen, bevor du Kohle erhältst. Du bewohnst die Wohnung ja leider nicht selbst!
Mieteinnahmen zählen zu Einnahmen!
Kommt evtl. auf den Einzelfall an - erkundige dich doch bei der ARGE mal
oder so - ich habe beides schon erlebt!!!
Für Dein Einkommen bleibt da ja nicht viel über - für Dein VERMÖGEN aber evtl. schon. Wenn der Wert dieser Wohnung das Schonvermögen übersteigt, kann die ARGE - bevor sie Dir was zahlt - verlangen, dass dieses Vermögen verwertet wird, d. h. du musst die Wohnung evtl. verkaufen.
Kaum denkbar!
Schwierig, weil es eine Rentenanlage sein kann. Nur dann könnte es geschützt sein. Ansonsten wird die Wohnung wohl verkauft, um durch die Überschüsse Dein Harz 4 zu bezahlen. Dafür gibt es kostenfreie Beratungsstellen. Nicht unbedingt auf die Sicht der ARGE vertauen. deshalb laufen viele Klagen. Hast Du bei der Finanzierung eigentlich keine Restschuldversicherung abgeschlossen? Die würde nun helfen.
Das interessiert die ARGE sehr wohl. Sie wird nicht auffordern zu verkaufen, sondern die wohnung selbst zu nutzen.