Was bedeutet Erbpacht, beim Wohnungkauf?
Hey Leute, eine Frage und zwar möchten wir evtl. eine Wohnung kaufen in einem 2 Familienhaus. Die Marklerin hat gesagt, dass das Grundstück ein Erbpacht ist und hat irgend etwas über die Grundsteuer oder Grubderwerb, wie es sich auch immer nennt. Aufjefenfall müsste man das dann nicht zahlen?!? Hab jetzt nicht viel gefragt, weil Sie es ziemlich eilig hatte am Telefon. Wohnung kostet 139.000 euro 4 Zimmer Wohnung. Hausgeld 300 Euro. Wie ist es noch mit dem Hausgeld, bekommt man da am Jahresende wieser was zurück oder nicht? Kenn mich da wirklich nicht aus..
4 Antworten
http://www.zuhause.de/erbpacht-vor-und-nachteile-des-erbbaurechts/id_72346410/index
Hier kannst du dich über Erbpacht informieren.
Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten?Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Ausstattung eines Hauses ist, desto höher ist auch das Hausgeld. So erfordert beispielsweise ein Aufzug regelmäßige Wartung und auch ein gemeinschaftlich benutzter Hauswirtschaftsraum muss mit Strom und Wasser versorgt werden. Im Regelfall sind im Hausgeld folgende Kosten enthalten:
- Instandhaltungskosten für Gemeinschaftseigentum (etwa Reparaturen im Treppenhaus)
- Verwaltungskosten
- Heizkosten (betrifft nicht die Etagenheizung in der einzelnen Eigentumswohnung)
- Betriebskosten (beispielsweise für Hausstrom, Hausmeister, Müllentsorgung)
Zudem werden mit dem Hausgeld auch Rücklagen gebildet, auf die die Eigentümergemeinschaft zurückgreifen kann, falls teurere Reparaturen notwendig werden sollten. Eigentümer sollten daher auch dann stutzig werden, wenn ihnen das monatliche Hausgeld zu gering erscheint.
Hier bitte weiterlesen:
https://news.immowelt.de/n/2161-hausgeld-bei-eigentumswohnungen-kosten-nicht-unterschaetzen.html
Sei da blos vorsichtig!!!
Erbpacht kann bis zu 99 Jahre gehen. Das heißt aber nicht, das es bei diesem Grundstück noch 99 Jahre sind. Es wird viel weniger sein, z.B. 5 Jahre.
Wenn die Zeit abgelaufen ist, geht der Grundbesitz an den ursprünglichen Besitzer zurück.
2066? hab gerade nach geschaut, 1947 wurde die Erbpacht verboten. --> 1947 + 99 = 2046 maximal
Dann hättest du daran maximal nur noch 30 Jahre (oder doch weniger). Überlege es dir nochmal doppelt, wenn du Kinder hast zwecks denen ihr Erbe ;)
... das Grundstück gehört anderen und die Geldgeber sind noch zopfiger bei der Finanzierung. Zudem wird Erbpacht zu bezahlen sein.
Zwingend vor dem Kauf in die Beschlußsammlung und in die TE schauen, nicht das da etwas schlummert und der andere Eigentümer die Stimmenmehrheit hat.
Erbpacht heist, dass jemand das Gelände auf dem das Haus steht, mit einem Erbaupachtvertrag gepachtet hat. Mit dem Kauf der Eigentumswohnung, erwirbst du kein Recht an dem Grundstück.
Da du keinen "Grund" sondern "nur" eine Wohnung erwirbst, fällt auch keine Grunderwerbssteuer an.
Wenn ich mich nicht irre hatte die Marklerin 2066 gesagt