hartz 4 und erstes gehalt zu spät, zuflussprinzip?
ich habe am 20. letzten monats einen neuen job aufgenommen. hatte demnach anfang d. monats noch hartz 4 leistung bezogen. die abrechnung wurde z. dem zeitpunkt schon gemacht und mir wurde geagt das ich vorab also einen abschlag bekäme zum letzten d. monats und die erste lohnabbrechnung erst im folgemonat mit der vom Dezember zusammen. der abschlag wäre ja dann auf das hartz 4 angerechnet worden, womit ich mich auch abgefunden hätte. jedoch kam kein geld, ich rief dann an in der lohnabteilung um dasabzuklären. dann wurde mir gesagt ich hätte meine Iban falsch im personalbogen angegeben. bin mir jedoch 100% sicher das der fehler nicht bei mir liegt. in den kommemden tagen krieg ich jetzt den lohn für november. gilt hier dann das zzflussprinzip, und wird man mir in irgendeiner art vorsatz unterstellen? bzw. wird das geld mit dem füür november eingegangenen leistungen verrechnet? wie gesagt bin mir sicher dass der fehler in der lohnabteilung liegt.
3 Antworten
ja es gilt das zuflussprinzip. da du im dezember lohn bekommen hast, musst du für november nichts zurückzahlen. wenn dein gehalt kommt am 1.1. - dann musst du auch für dezember nix zurück zahlen.
Ja, da gilt das Zuflussprinzip. Es wird dir weder was unterstellt, noch wird da etwas verrechnet.
ALGII gibts solange es bewilligt wurde und solange noch kein Geld für das Monat geflossen ist.
1 sei froh das du nicht das Geld am letzten des Monat bekommen hast den ab den 1ten musstes du nichts mehr zurück zahlen