Hartz 4 Sperre nach eigener Kündigung wegen unzureichender Kinderbetreuung?
Hallo ihr Lieben :)
Meine Bekannte (alleinerziehend) ist in einem Altenheim tätig, Sie arbeitet dort von 6-12 Uhr. Ihre Mutter macht morgens ihre Kinder fertig und bringt sie zur Schule und in den Kiga. Die Kinder sind 3 und 6. Jetzt ist das Problem, dass ihre Mutter ab nächstem Monat selbst wieder morgens arbeitet und somit die Betreuung der Kinder nicht mehr sichergestellt ist.
Ihre Chefin hat sie nun schon um andere Arbeitszeiten gebeten. Aber diese konnte ihr nichts sicher zusagen.
Sie schreibt auch schon seit einem Monat eine Bewerbung nach der anderen, aber es hagelt aufgrund der mangelnden Flexibilität eine Absage nach der anderen und sie ist schon völlig verzweifelt, da sie noch diese Woche ihre Kündigung schreiben muss, um aus dem Vertrag fristgerecht raus zu kommen.
Nun zu meiner Frage: Wenn sie die Stelle kündigt, hat sie dann keinen Anspruch auf Hartz 4 bzw eine Sperre? Da sie erst seit 5 Monaten arbeitet, hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich hoffe, dass uns Jemand helfen, bzw einen guten Rat geben kann!
Liebe Grüße, Natascha
5 Antworten
Klar wenn sie kündigt bekommt sie eine Sperre,dann gibt es auch kein Hartz4,muss halt das geregelt bekommen das die Kinder versorgt sind.Ganztagskindergarten,da sollte es doch eine andere Möglichkeit geben als gleich kündigen.
Danke Frodo... Den Kiga würde ich auch gerne mal sehen ;) Und ihre Kinder sind schon wirklich lange untergebracht, da sie auch noch eine 450€ Putzstelle hat, in der sie am Nachmittag tätig ist.
Wer kündigt bekommt Sanktionen, man kann sich rechtfertigen, aber ob das akzeptiert wird ist ermessensache.
Ermessenssache ?????
Den SB, der dass so sieht, würde ich eigenhändig mit dem SGB bis zum Sozialgericht schlagen.
Ich hatte das schonmal. Und mein "Fall" musste angeblich geprüft werden und das sei alleine Sache des Beraters. Nach 2 Woche habe ich mir einen Anwalt genommen und welch wunder, natürlich war auf einmal alles Ok.
Wenn sie die Stelle kündigt, hat sie dann keinen Anspruch auf Hartz 4 bzw eine Sperre?
Nicht sichergestellte Kinderbetreuung ist ein Grund für eine Kündigung.
Lässt sich die Cheffin auf keine anderen Arbeitszeiten ein (am besten schriftlich geben lassen) und kann sie oder ihr Partner die Kinder nicht zur Kita schaffen, darf sie selbstredend kündigen, ohne eine Sanktion zu befürchten. Sie sollte sich dennoch zuvor mit dem JC in Verbindung setzen, sich allerdings nicht unter Druck setzen lassen.
Danke Dir!! Habe es gleich ausgedruckt und werde es meiner Freundin geben :)
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitzeiten nicht anderweitig legen kann, das muss nachweisbar sein, kann sie wegen der fehlenden Kinderbetreuung kündigen und erhält keine Sanktionen
Als alleinerziehende Mutter sollte sie sich beim Amt (ARGE?) erkundigen, welche Rechte und Pflichten sie hat.
Sie hat dem Jobcenter schon vor 2 Wochen eine Mail gesendet, da sich Niemand für sie zuständig fühlte am Telefon. Auf eine Antwort wartet sie immer noch. Jedoch soll ihre Anfrage angeblich schon bearbeitet worden sein, wie ihr telefonisch mitgeteilt wurde.
E-Mail und Tel. ist mit Verlaub gesagt bei solchen Sachen "Mist". Einen Termin ausmachen, und dann am besten mit den Kindern dort auftauchen. Könnte sogar sein, dass Sie dafür Frei bekommen muss, vom Arbeitgeber.
PS: Ich hasse soziale Schmarotzer, aber meine Hochachtung haben alleinerziehende Mütter (Väter).
Das gestaltet sich leider schwierig, da ihre Chefin der Meinung ist, dass sie dies in ihrer Freizeit zu regeln habe... Da sie aber noch einen Nebenjob hat, ist das alles nicht so einfach... Da hast du recht, habe auch große Achtung vor ihr, wie sie das alles alleine meistert, OHNE derzeit Hartz 4 beziehen zu müssen. Daher versuche ich auch ihr zu helfen, wo ich kann..
Quote:
Sie arbeitet dort von 6-12
den Kindergarten musst Du aber nennen der so früh aufhat ....