Hartz 4 Sperre nach eigener Kündigung wegen unzureichender Kinderbetreuung?

5 Antworten

Klar wenn sie kündigt bekommt sie eine Sperre,dann gibt es auch kein Hartz4,muss halt das geregelt bekommen das die Kinder versorgt sind.Ganztagskindergarten,da sollte es doch eine andere Möglichkeit geben als gleich kündigen.

frodobeutlin100  16.01.2014, 18:36

Quote:

Sie arbeitet dort von 6-12


den Kindergarten musst Du aber nennen der so früh aufhat ....

Noni55 
Beitragsersteller
 16.01.2014, 19:17
@frodobeutlin100

Danke Frodo... Den Kiga würde ich auch gerne mal sehen ;) Und ihre Kinder sind schon wirklich lange untergebracht, da sie auch noch eine 450€ Putzstelle hat, in der sie am Nachmittag tätig ist.

Wer kündigt bekommt Sanktionen, man kann sich rechtfertigen, aber ob das akzeptiert wird ist ermessensache.

Urknall  17.01.2014, 11:51

Ermessenssache ?????

Den SB, der dass so sieht, würde ich eigenhändig mit dem SGB bis zum Sozialgericht schlagen.

GFFUU  17.01.2014, 14:56
@Urknall

Ich hatte das schonmal. Und mein "Fall" musste angeblich geprüft werden und das sei alleine Sache des Beraters. Nach 2 Woche habe ich mir einen Anwalt genommen und welch wunder, natürlich war auf einmal alles Ok.

Wenn sie die Stelle kündigt, hat sie dann keinen Anspruch auf Hartz 4 bzw eine Sperre?

Nicht sichergestellte Kinderbetreuung ist ein Grund für eine Kündigung.
Lässt sich die Cheffin auf keine anderen Arbeitszeiten ein (am besten schriftlich geben lassen) und kann sie oder ihr Partner die Kinder nicht zur Kita schaffen, darf sie selbstredend kündigen, ohne eine Sanktion zu befürchten. Sie sollte sich dennoch zuvor mit dem JC in Verbindung setzen, sich allerdings nicht unter Druck setzen lassen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Noni55 
Beitragsersteller
 16.01.2014, 19:20

Danke Dir!! Habe es gleich ausgedruckt und werde es meiner Freundin geben :)

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitzeiten nicht anderweitig legen kann, das muss nachweisbar sein, kann sie wegen der fehlenden Kinderbetreuung kündigen und erhält keine Sanktionen

Als alleinerziehende Mutter sollte sie sich beim Amt (ARGE?) erkundigen, welche Rechte und Pflichten sie hat.

Noni55 
Beitragsersteller
 16.01.2014, 14:38

Sie hat dem Jobcenter schon vor 2 Wochen eine Mail gesendet, da sich Niemand für sie zuständig fühlte am Telefon. Auf eine Antwort wartet sie immer noch. Jedoch soll ihre Anfrage angeblich schon bearbeitet worden sein, wie ihr telefonisch mitgeteilt wurde.

Holmer  16.01.2014, 15:01
@Noni55

E-Mail und Tel. ist mit Verlaub gesagt bei solchen Sachen "Mist". Einen Termin ausmachen, und dann am besten mit den Kindern dort auftauchen. Könnte sogar sein, dass Sie dafür Frei bekommen muss, vom Arbeitgeber.

Holmer  16.01.2014, 15:10
@Holmer

PS: Ich hasse soziale Schmarotzer, aber meine Hochachtung haben alleinerziehende Mütter (Väter).

Noni55 
Beitragsersteller
 16.01.2014, 19:24
@Holmer

Das gestaltet sich leider schwierig, da ihre Chefin der Meinung ist, dass sie dies in ihrer Freizeit zu regeln habe... Da sie aber noch einen Nebenjob hat, ist das alles nicht so einfach... Da hast du recht, habe auch große Achtung vor ihr, wie sie das alles alleine meistert, OHNE derzeit Hartz 4 beziehen zu müssen. Daher versuche ich auch ihr zu helfen, wo ich kann..