Zahlt Amt 500€ für eine Wohnung wenn man plötzlich arbeitslos wird und Hartz 4 bezieht?
Zahlt das Amt eine 550-500€ Wohnung wenn man schon drin wohnt und plötzlich Arbeitslos wird und nur Anrecht auf Hartz 4 hat??
ich meine die können einen ja nicht rausschmeissen...ich habe immer nur von 400€ maximal für wohnung gehört.
Oder sagen Sie das man dann den Rest vom Regelsatz zahlen muss, was ja eigentlich rechtswidrig wäre da man unter dem Regelsatz leben muss.....
10 Antworten
Es kommt natürlich auf den jeweiligen Hartz 4 Satz deiner Gemeinde an. Der wird in München höher sein als in Frankfurt / Oder.
Für eine kurze Übergangszeit wird die ARGE die Miete übernehmen, dich aber auffordern, dir eine neue, angemessen teure Wohnung zu suchen. Ich habe mal von einem halben Jahr Übergangszeit gehört.
das hängt von der Anzahl der Personen ab und wo man wohnt .... (allgemeine Mieten)
warum soll die Allgemeinheit dir ne "Luxuswohnung" zahlen ?
Sobald du HartzIV beantragst, musst du genaue Angaben zu deiner Wohnung machen. Was das Amt zahlt, hängt vom Ort und der Anzahl der Bewohner ab.
Sollte deine Wohnung zu teuer sein, hast du üblicherweise 6 Monate Zeit, dir eine "billigere" Unterkunft zu suchen oder das "Problem" anderweitig zu lösen (Untervermietung, WG, Gespräch mit dem Vermieter...)
Wenn es wirklich unmöglich ist, etwas Günstigeres zu finden oder du aus anderen Gründen in genau dieser Wohnung bleiben "musst" (wenn sie z.B. behindertengerecht umgebaut wurde), kannst du versuchen die höhere Miete weiter bewilligt zu bekommen.
Meistens GIBT es aber Alternativen, und du hast die "Wahl", den Betrag, den die Wohnung über dem Budget liegt, selbst zu finanzieren oder (auf Kosten des Jobcenters!!!) umzuziehen.
Bevor du jetzt anfängst zu jammern: "unter dem Regelsatz" lebst du dann, wenn überhaupt, aus freien Stücken!
(Übrigens dürfen auch HartzIV-Empfänger Nebenjobs annehmen, mit denen sie dann bis zu 170€ ÜBER dem regelsatz liegen und sich eine teurere Wohnung durchaus leisten könnten...)
kommt immer auf den Verdienst an, Es gibt Vorgaben wie gross eine Wohnung anhand der Bewohner zu sein hat. Das wird bezahlt.
u.U. kann das auch ein Umzug bedeuten.
Man wird ja nicht PLÖTZLICH arbeitslos. Es gilt ja immerhin die Kündigungsfrist.
Während der ersten 6 Monate zahlt das JobCenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft.
Erst dann wird der Leistungsempfänger aufgefordert, die Kosten zu reduzieren. Wie er das macht ist seine Sache. Man kann ja auch z.B. ein Zimmer untervermieten.
Wenn das JobCenter allerdings einen Umzug anordnet, müssen auch alle Kosten in dem Zusammenhang getragen werden. Das wird dann schnell unwirtschaftlich.