Wenn ein Ehepartner im Trennungsjahr einen Lottogewinn macht .........
...... muss er den dann mit seinem Noch-Ehepartner teilen? Meine Freundin lebt seit mehr als 1 Jahr in Scheidung, hat in drei Wochen ihren Scheidungstermin und offensichtlich vor Weihnachten einen größeren Geldbetrag gewonnen. Sie hat aber aus gutem Grund keine Lust, das Geld mit ihrem Ex zu teilen. Kennt sich jemand aus?
5 Antworten
Lies das BGH-Urteil!!! Du kannst es kostenlos im Internet nachlesen!
AZ: XII ZB 277/12
Rein rechtlich gilt erst der Zeitpunkt der Scheidung als Trennung, somit muss der Lottogewinn für den Zugewinnausgleich mit herangezogen werden. Ob der Exmann tatsächlich die Hälfte des Gewinns erhält, hängt von der weiteren Vermögenssituation beider Parteien ab. Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall (1976 Az.: IV ZR 11/76) entschieden, dass der Lottogewinn mit dem Ex-Ehepartner zu teilen ist, obwohl das Paar schon seit Jahren getrennt lebte.
Da hat der Ex wohl pech! Die Scheidung ist ja bereits eingereicht und fast erledigt.
Allerdings hat sie dann wohl auch keine Unterhaltsansprüche an den Ex, falls ihr vorher etwas zugestanden hätte...
Sie sollte aber mit ihrem Anwalt darüber reden!
Sie hat sowieso keine Unterhaltsansprüche, da sie selber genug Einkommen hat.
Ab amtlicher Bestätigung des Scheidungstermin, also Eingang des Scheidungsantrages bei Gericht, wird üblicherweise kein Zugewinn für die anschließende Zeit mehr berechnet. Hat sie das Geld gewonnen, bevor die Bestätigung
vom Gericht kam?
Der Ex hat Pech und wenn sie zusammen wären wärst trotzdem irgendwie ihr Geld
Hallo SafiDembele,
wenn du dem Fragensteller so etwas sagst, solltest du auch sagen, von welchem Urteil du redest. Am besten einen Link setzen oder wenigstens ein Aktenzeichen nennen. Oder einfach selber sagen, was du weißt. Das hilft dem Fragesteller wesentlich mehr.