Hartz 4 - Wohnungsgrösse einer Wohngemeinschaft
Hallo und guten Tag!
ich habe eine Frage:
Folgende Situation: Ich möchte mit meiner bekannten zusammen eine Wohngemeinschaft gruenden.
Sie und ich auch beziehen Hartz 4
Nun meine Frage - wie gross darf die Wohnung sein und wie teuer?
gelten hier die Gleichen Richtlinien wie bei einer Lebensgemeinschaft?
danke
4 Antworten
schaue in den örtlichen Richtlinien; http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Hier Spekulationen einstellen, hilft euch mit Sicherheit nicht weiter.
Laßt euch nicht in eine WG drängen, sondern sucht euch eine Wohnung wo jeder sein Einzelzimmer hat. Wichtig ist auch in Bad und Küche jeder seine Sachen getrennt vom anderen deponieren.
Warum nicht ? In einer WG hat auch jeder sein eigenes Zimmer, sonst wäre es keine WG, oder ? Allerdings gibt es manchmal, von den Räumlichkeiten her, abwegige Auffassungen dazu.
Man kann aber auch in einem Zimmer eine räumliche Trennung machen. Wichtig ist, daß alles, aber auch alles andere (streng) getrennt wird. Was Ihr hinter der Tür macht, geht keinem was an ! Für den unangemeldenten SB, der zum Hausbesuch kommt, muß jedenfalls KLAR erkennbar sein, daß Ihr wirkliche eine WG seid !
Liegt (z.B.) Deine Wäsche auf seinem Bett, hast Du schon verloren ! Auch, wenn die Gründe einfach zu erklären wären. Die Rechtsauffassung für eine WG ist zwar eindeutig gesetzlich geregelt und auch Deine Wäsche kann da liegen bleiben, aber die ARGE sieht das immer anders, und neuerdings obliegt DIR die Beweislast, daß dem nicht so ist. Sie biegen es sich so zurecht, wie sie es brauchen ! DU würdest zwar recht bekommen, aber das dauert lange ...
Recht haben und Recht kriegen, sind zweierlei Schuhe !
gelten hier die Gleichen Richtlinien wie bei einer Lebensgemeinschaft?
Jein.
Bei Wohngemeinschaften sind für deren Bewohner jeweils die Vorgaben für 1-Personen-Haushalte maßgeblich. Eine Wohngemeinschaft ist anzunehmen, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam genutzt wird, die Bewohner jedoch keine Bedarfsgemeinschaft bilden.
http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte.html
Heißt: bei einer 2er-WG darf die Wohnung doppelt so groß und doppelt so teuer wie die einer 1er-BG sein.
Ergänzung: gib natürlich auch andere WG-Konstellationen als die einer WG, an der nur 1er-BGs beteiligt sind.
So lange jeder einen einzelnen Antrag stellt, könntet ihr jeder 45 qm in Anspruch nehmen.
Spätestens nach einem Jahr geht das aber nicht mehr durch mit der WG DANN WÄRE DIE wOHNUNG ZU TEUER:
Nach einem Jahr gilt die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft. Dabei stehen 2 Personen nur noch 60 qm zu.
Naja, aber nur dann, wenn der Status der Wohngemeinschaft aberkannt wird. Wenn das Zusammenwohnen nach wie vor als Wohngemeinschaft gilt, ändert sich diesbezüglich ja nichts. - Bedarfsgemeinschaft bedeutet ja, dass diejenigen, die die Wohnung gemeinsam bewohnen, füreinander einstehen.
Ich war grad auf der Suche nach Infos, wenn Geschwister eine Wohngemeinschaft bilden. Und dabei "stolperte" ich über Deine Antwort.
Während meiner Suche fand ich u.a. dieses, interessiert Dich vielleicht:
Hartz IV: Neues zu Bedarfsgemeinschaften
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697dd0b4de01.php
Bei Geschwistern sieht das natürlich anders aus.
Hier kehrt sich die Beweislast nach einem Jahr um. Dann müssen die Leistungsempfänger nachweisen, dass sie KEINE BG bilden.
Hehe ich hab den selben Wunsch.
Laut meiner Sachbearbeiterin stehen jedem theoretisch 45qm² zu und pro Person eine Kaltmiete von 360€
Ich weiß, Frage + Antwort sind schon alt.
Wieso ist eine Wohnung mit WG anfangs okay und nach einem Jahr zu teuer? Verstehe ich nicht.