Mit welchem Grund lehnt man Mietinteressenten mit Hartz 4 Bezug ab?
Hallo,
ich würde gerne wissen, wie man die Ablehnung formulieren sollte, wenn es Mietinteressenten für eine Wohnung gibt, die Sozialleistungen beziehen.
Habt ihr Erfahrungen damit?
8 Antworten
Ist natürlich ein magerer Sachverhalt. Man fragt sich, weshalb überhaupt eine Ablehnung erforderlich ist. Schließlich kann man sich den Mieter doch aussuchen.
Natürlich muß man im Hinblick auf das Antidiskriminierungsgesetz mit seiner Wortwahl acht geben. Es ist mal ein Vermieter deswegen zu Schadensersatz verurteilt worden, weil er gegenüber einem Schwarzafrikaner das "N-Wort" bei der Ablehnung gesagt hat.
Unzureichende finanzielle Mittel als Ablehnungsgrung anzuführen aber ist nicht diskriminierend und ein H4-Empfänger hat nun mal kein Geld, eine Wohnungsmiete selber zu zahlen. Das Jobcenter ist da an sich niemals ausreichender Ersatz. Als Vermieter weiß man nämlich nicht, ob der Mieter die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug auch in Zukunft erfüllt und, ob er empfangene Sozialleistungen auch wirklich zu Mietzahlung verwendet.
Frage: Warum lehnst du Hartz-Bezieher ab? Image? Äussere Erscheinung?
Letzteres okay, aber du musst bedenken, dass viele Vermieter von Hartz-Beziehern sicherer Geld vekommen und nicht aus versehn da mal ein Mietpreller dazwischen rutscht, weil das Jobcenter die Miete an dich überweisen kann.
Und leider gibt es genug Menschen die unverschuldet rein, aber nicht mehr raus kommen, weil das Jobcenter sie nicht arbeiten lassen will.
Ich kann dir versichern, dass das Jobcenter nicht hilfreich ist und einem eher noch Steine in den Weg legt, wenn man nicht tut was die wollen sondern selbst Arbeit sucht und sich jedes mal Abnicken lässt wie ein kleines Baby. Mir haben se ne Anzeige wegen Schwarzarbeit angedroht, als ich auf dem Wegvzu einer Probearveit für nen Job war und meine Freundin, die bescheid sagen sollte, haben se direkt weggeschickt, ohne ihr zuzuhören. Das ganze war leider so kurzfristig (Freitag Abend gegen 19 Uhr gemeldet, Montag beginn), dass es nich anders ging. Und das ist noch das harmloseste. Eine Mitarbeiterin hat den Sicherheitsdiebst gerufen am Ende eines Gesprächs, dass damit begann, dass ich einfach noch ein paar Stellenausschreibungen haben wollte, weil ich auf alles von der online-Jobbörse der Agentur abgearbeitet hatte Die Dame meinte, sich erstmal mit ihrer Kollegin über den FeierBwnd zu unterhalten, während ich daneben saß und mit ihr sprechen wollte... Sowas wird natürlich nie öffentlich gesagt.
weil das Jobcenter sie nicht arbeiten lassen will.
Das höre ich zum ersten Mal. die ALG II Bezieher die ich kenne, werden eher gedrängt eine Stelle zu suchen.
@ oceans00
Jeder Vermieter hat das Recht sich seine Mieter auszusuchen und dafür muss er doch keine Begründung abgeben.
Ein Vermieter muß überhaupt nicht begründen warum er diesen oder jenen Interessenten nicht als Mieter möchte.
Es ist keine Begründung notwendig. Schreib einfach:
"Vielen Dank für Ihre Bewerbung. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir uns für einen anderen Bewerber entschieden haben, und wünschen Ihnen bei Ihrer weiteren Suche alles Gute und viel Erfolg."
Exakt so. Überhaupt keine Angriffsfläche für agg-klagen oder ähnlichen Mist bieten, sondern einfach nur sagen "hat leider nicht geklappt und tschüss".
Auch gut .