Handy in der Schule nach Schulschluss
. Heute stand ich an einer öffentlichen Bushaltestelle die sich aber noch auf dem Schulgelände befand. Ich hatte schon seit ca. 15 Minuten Schulschluss und hatte mein Handy in Benutzung. Bis dann eine Lehrerin auf mich zu kam die mir das Handy abnehmen wollte und einbehalten so dass ich es morgen oder an einem anderen Tag nach Schulschluss abholen kann. Ist dies überhaupt möglich? Klar dürfen Handys von Lehren eingezogen werden aber hier war es ja so das 1. Es Schulschluss war 2. Wenn ich es ihr gegeben hätte Sie es mir sofort wieder geben müsste da Schulschluss ist.
Es heißt ja: ...Andererseits können die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Kinder vor Schulbeginn oder nach Schulende zu erreichen (Quelle: http://www9.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0261_d.pdf)
Ist der Lehrer also berechtigt mir mein Handy nach Schulschluss an einer öffentlichen Bushaltestelle die sich aber noch auf dem Schulgelände befindet abzunehmen und einige Tage einzubehalten?
6 Antworten
Ist die Bushaltestelle ausschließlich(!) für Schulbusse bzw. wird nur während der Schulzeit (+/- 1 Stunde) angefahren? Dann liesse sich sich noch eine Zweckbindung der Haltestelle herstellen und somit auch logisch dem Schulgelände zuzählen.
Wenn jemand eine Maßnahme ggü. jemand anderen vollzieht, so ist immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren. So auch ein Lehrer ggü. dem Schüler. Das fallen mir eigentlich nur zwei Dinge ein: "Übervorteilung" wegen nicht vorgesehener Recherche des Unterrichtsstoff und Störung von Unterricht. Kann es sein, dass letzteres vorliegt? Ggf. Musik zu laut gedreht, während andere noch Unterricht haben?
Die haltestelle(n) werden auch auserhalb der schulzeit angefahren. ich habe nicht einmal musik gehört und die bushaltestelle(n) lassen sich von keinem klassenzimmer sehen
Sie wollte es dir abnehmen, als du nach Schulschluss an einer Bushaltestelle standest? Ich nehme mal an, die ist nichtmal mehr auf dem Schulgelände... demnächst will sie es dir wahrscheinlich in der Fußgängerzone abnehmen^^ nein, natürlich darf sie das nicht. Da müssen deine Eltern nicht mal ein Interesse haben, dich zu erreichen, was deine Lehrerin getan hat, ist verboten.
Lies das von dir angeführte Dokument doch mal bis zum Ende:
Die Schule kann das Handy immer dann wegnehmen, wenn es schulordnungswidrig gebraucht wird.
Und dann ließ deine Schulordnung. Wenn dort die Handynutzung auf dem gesamten Schulgelände verboten ist, dann gilt das natürlich auch für die Haltestelle.
Weiter steht in dem von dir angegebenen Dokument:
Ob sie es dem Schüler oder den Eltern aushändigt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Die Rückgabe bei Schulschluss ist also nicht verpflichtend!
Auch diesen Text solltest Du bis zum Ende lesen:
Eine Regelung, wonach das Handy bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden muss, ist allerdings zulässig.
Also: Das Handy kann durchaus länger einbehalten werden.
nein lies mal:
Was soll ich denn lesen?
Die Texte, aus denen Du zitierst, habe ich gelesen - und zwar vollständig.
Wenn sich daraus Schlußfolgerungen ergeben, die nicht in deinem Sinne sind, kann ich das leider nicht ändern. Du findest sicher einen anderen Fraganten, der dir "Honig um den Bart schmiert."
Meine Meinung dazu: Das Leben ist kein Ponyhof!
Ja das ist es nicht aber hier: hab mich bei dem in unserer Firma angestellten Rechtsanwalt erkundigt:
auch wenn es in der Schulordnung so steht, dürfen dinge wie handys nicht länger einbehalten werden als der schultag selber dauert! Das einzige was vom Lehrer als zusätzliche Strafe eingesetzt werden kann ist eine Benachrichtigung an die Eltern bzw ein Vermerk das die Eltern das Handy abholen müssen! Aber behält er das Handy länger ein kann er sich u.U. und je nach Auslegungssache strafbar machen (fragt mich nicht inwiefern, habs fast 1:1 übernommen von unserm RA). Als pädagogische Massnahme kann man das auch nicht betiteln. Während des Schultages haben die Lehrer eine Aufsichtspflicht, aber wenn der Schultag endet müssen Privat-Eigentum (ausser es handelt sich um Gegenstände die gegen das Gesetz oder gefährlich wie z.b. Messer usw sind) an den Eigentümer, sprich den Schüler ausgehändigt werden! Hier kann sich auch eine Schulordnung nicht gegen das bestehende Eigentumsgesetz stellen!
Klar eltern aber sonst ende des schultages
So nach nachfrage beim rektor. hätte sie es mir abgenommen ich hätte es aber sofort in der Schule wieder abholen dürfen (ohne Eltern) WO IST DER SINN?!
Kommt drauf an, was die Schulordnung sagt. Da sich aber die Bushaltestelle auf dem Schulgrund befindet, hätte wohl die Lehrerin das Recht. So zumindest bei meinem Kind in der Schule, da heist es bei betreten aus und verlassen des Grundstückes darf es wieder angemacht werden. Also nach Schulschluss, sonst wird das Handy einkassiert.
Diese ist auch öffentlich !
Das mag sein, aber wenn die Haltestelle auf dem Schulgrundstück ist gilt die Schulordnung.
Unterichtsende !!!
Von einem Anwalt Die Wegnahme darf - wie schon gesagt - nur "zeitweilig" erfolgen. Dieser Begriff kann zwar unterschiedlich interpretiert werden, es ist jedoch allgemein anerkannt, dass das Handy längstens bis zum Ende des Schultages einbehalten werden darf.
Der Grund ist folgender: Nach Ende des Schultages entfällt die Gefahr von Störungen durch das Handy. Es wäre weder erforderlich noch verhältnismäßig und damit rechtswidrig (ggf. sogar strafbar), das Handy länger einzubehalten.
cinderella auch wenn das Gelände zur Schule gehört, so ist der Einzug eines Handys Nach Schulschluss in keinem Verhältnis und reine Mutwilligkeit---> Unterschlagung.
Du hattest keine Schule mehr. Du standest bereits an einer Bushaltestelle - völlig Latte ob sie noch auf dem Gelände ist oder nicht. Also NEIN sie war nicht befugt es dir abzunehmen und es für einige Tage einzubehalten. An unserer Schule war es sogar so, das die Lehrer die Handys nur im Unterricht einbehalten durften, über Tage hinaus war dies Verboten.
In meinen Augen ist das sowieso Illegal, wer gibt einer Lehrerin das Recht MEIN Eigentum über mehrere Tage zu verwahren?
In meinen Augen ist das sowieso Illegal, wer gibt einer Lehrerin das Recht MEIN Eigentum über mehrere Tage zu verwahren?
genau das- das wäre nämlich Unterschlagung und damit eine Straftat.
Lies StGB §246 und dann erklär mir mal, in wie fern hier eine rechtswidrige Zueignung vorliegt.
FAIL
@clemens auch wenn dir, wie es scheint ein Anliegen ist, dass jeder frei nach seinem eigenen Dafürhalten tun und lassen kann, was er will- so wird es nicht richtiger und dein FAIL darfst du dir gerne an deine Stirn picken, da wär's an rechter Stelle. ;)
Liebe KittyCat,
zum einen kannst Du mir nicht erklären, in wie fern hier eine rechtswidrige Zueignung vorliegt - und die ist nun mal zwingende Voraussetzung für eine strafbare Unterschlagung nach StGB §246.
Zum anderen zitierst Du irgendeinen §49 ohne Angabe des Gesetzes. Wenn Du auch nur etwas Ahnung von der Materie hättest, dann wüsstest Du: Schulrecht ist Landesrecht.
Ich hab jetzt keine Lust, alle 16 Landesschulgesetze durchzublättern, aber das Schulgesetz für Baden-Württemberg war es mit Sicherheit nicht - dort stehen "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen" in SchG BW §90
Der Begriff der "Verhältnismäßigkeit" von Maßnahen ist sehr weit gefasst - darüber maße ich mir kein Urteil an (P.S: Und bisher hat sich mWn auch kein Richter damit befassen müssen). Fakt ist aber, daß die Rückgabe bei Schulschluß durch die Forderung der Rückgabe an die Eltern ausgehebelt werden kann.
Das FAIL gebe ich also zurück, wobei es sich (falls das beim ersten Mal unklar war) nicht gegen deine Person, sondern nur gegen dein Halbwissen richtet.
Um deinen Gedankenweg etwas zu bremsen und die Sache etwas zu kürzen-
Hierzu kannst du einiges nachlesen.
Fakt ist und das bleibt unbestritten- es lag UnterrichtsEnde allgemeiner Schulschluss vor und dem Nachgehen des Schülers, das Schulgelände zu verlassen und wurde diesem Begehr gehindert. Zusätzlich wurde sein privates Eigentum von einer Lehrkraft eingefordert.
Beides sind nicht als erzieherische Maßnahmen zu betrachten und stehen in keinem Verhältnis.
Übrigens bin ich mehr als du meinst sehr vertraut in Bezug des Rechtswesens.
Soviel zum Thema FAIL
Kennst du dich gesetzlich da aus. Sie wollte mich zum Rektor ich weigerte mich
Da wär ich doch gleich mit.
Hätte mich doch interessiert, was die gute zwingend Durchsetzen wollte und mit welchen fragwürdigen Begründungen.
Nächstes mal (Schreib mir mal ein paar stichwörter von hier raus)
Disskussion mit dem Schulleiter ohne Ergebnis. Er beruht fest darauf auch wenn ich erst um 16 Uhr komme darf ich das Handy nicht nutzen weil ich an dieser Schule schüler bin. ... Sinnlos
Das Landesschulgesetz, die zugehörigen Verordnungen sowie die Schulordnung.
Diese Schulordnung ist außerhalb der Schule außer Kraft gesetzt, die gute Frau oder Mann kann mir gerne das Handy abnehmen, wenn ich den Unterricht dadurch störe, aber über mehrere Tage verwahren? Da würde sie gleich von meinem Anwalt hören.
Lies die Frage nochmal durch. Der Fragesteller war auf dem Schulgelände und damit im Geltungsbereich der Schulordnung.
Dein Anwalt kann da gar nix...
Lieber @clemesw auch dieses hat seine Beschränkungen, denn
§ 49 Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen (1) [...]Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen. [...]
Ein Einzug Nach Schulschluss liegt in keinerlei Verhältnis und ist somit auch nicht rechtens.
Mein Anwalt kann da viel, sehr sogar.
Ich wiederhole mich, ( und das eigentlich nur sehr ungerne, da man auch mal selbst mit denken kann aber gut ), Er hatte SCHULSCHLUSS und stand bereits an der Bushaltestelle, somit kann ihm diese Lehrerin nur eines tun und zwar brav die Finger von seinem Handy lassen und dahin zurück gehen wo sie von deutlich mehr nutzen ist.
Ob diese Bushaltestelle noch am Gelände ( und das kann auch AM Gelände sein, ich schätze mal eine Bushaltestelle steht nicht MITTEN im Grundstück wo die Kinder spielen etc ) ist da völlig egal. Stell dir vor du hast Feierabend nach 8 Stunden, sitzt im Auto an der Kreuzung was sich noch am Gelände befindet, willst grade abbiegen und dein Arbeitgeber will dein Handy. Klar gibst du ihm dein Handy dann. Als ob.
Und hoffentlich fühlt sich jetzt keiner angegriffen, aber ich bin eben direkt.
Ich fühle mich nicht angegriffen, sondern bin durchaus für eine Diskussion offen.
Der Fragesteller schreibt ausdrücklich:
Heute stand ich an einer öffentlichen Bushaltestelle die sich aber noch auf dem Schulgelände befand.
Also: AUF dem Schulgelände, daher ist die Schulordnung hier gültig.
Zu deinem Beispiel: Wenn mein Arbeitgeber mir rechtsgültig vorschreibt, daß auf dem Firmengelände keine Handys benutzt werden dürfen und ich werde bei einem Verstoß erwischt, dann muß ich auch die Konsequenzen tragen.
Dessen bin ich mir bewusst, worüber wir uns hier aber einig werden müssen ist der Fakt das er Schulschluss hatte. Und die Regelung besagt das er sein Handy nach Schulschluss wieder bekommt.
Also was ging im Kopf dieser Frau vor, das sie sich die Mühe macht nach Schulschluss zur Haltestelle zu stolzieren und mit ihm zu diskutieren, bei aller Liebe aber, da kannst du mir mit allen Gesetzen Deutschlands ankommen, das ist das unnötigste was ich je gehört habe. An seiner Stelle hätte ich sie nicht einmal beachtet, denn wie bereits erneut zur Sprache kam. Er hatte Schulschluss. < Und das entkraftet die Grundlage des Handelns dieser Frau.
Auch muss man nicht so peinlich, sorgfältig sein und nach Ende der Schule noch so eine Diskussion mit einem Schüler anfangen, wenn er auf dem Weg nach Hause ist.
Ich bleib bei meiner Meinung. Diese Lehrerin hatte keinerlei Grund, dieses Thema anzusprechen. Und zum Beispiel, wenn ich an der Kreuzung in meinem Auto sitze ( auch wenn man das nicht tun sollte während der Fahrt ), da kann ich mit meinem Handy machen was immer ich will.
OK, jetzt bringst Du ein anderes Argument: Ob es menschlich akzeptabel ist, so ein Verhalten an den Tag zu legen? Nein, ist es nicht. Da lebt mMn jemand seine Machtgelüste aus.
Dazu jetzt ein Beispiel von mir: Nachts um 2 Uhr überquere ich eine vollkommen leere Straße und mißachte dabei das Rotlicht der Fußgängerampel. Der Polizist, der mich dabei sieht, kann es entweder bei einer mündlichen Verwarnung belassen ("Das macht man aber nicht!") oder er kann mir 10 Minuten lang eine Standpauke halten und mir zum Schluß noch einen Bußgeldbescheid geben.
Das erst ist menschlich, das zweite recht- und machthaberisch (in Bayern würde man sagen: Gschaftlhuber!).
Aber ist er deswegen im Unrecht?
Zurück zu deinem Beispiel: Außerhalb des Firmengeländes kannst Du mit deinem Handy machen, was Du willst. Innerhalb des Firmengeländes hast Du dich aber an die Weisungen des Chefs bzw. Arbeitsvereinbarungen (sofern rechtsgültig) zu halten.
AUF dem Schulgelände, daher ist die Schulordnung hier gültig.
Wenn es sich bei der Haltestelle tatsächlich - wie vom OP geschrieben - um eine "normale" Haltestelle des ÖPNV handelt, die auch ausserhalb des Schulbetriebs bedient wird, dürfte das "auf dem Schulgelände" selbst bei entsprechender Beschilderung nicht haltbar sein.
Also die Bushaltestelle(n) befinden sich noch nach meiner Nachfrage auf dem Gelände weren aber auch ausherhalb der Schulzeiten /Ferien bedient
Von einem Anwalt:
Die Wegnahme darf - wie schon gesagt - nur "zeitweilig" erfolgen. Dieser Begriff kann zwar unterschiedlich interpretiert werden, es ist jedoch allgemein anerkannt, dass das Handy längstens bis zum Ende des Schultages einbehalten werden darf.
Der Grund ist folgender: Nach Ende des Schultages entfällt die Gefahr von Störungen durch das Handy. Es wäre weder erforderlich noch verhältnismäßig und damit rechtswidrig (ggf. sogar strafbar), das Handy länger einzubehalten.