Wie lange dürfen Lehrer das Handy behalten (NRW)?
An unserer Schule gibt es die Regel, dass man Handys grundsätzlich nicht benutzen darf. Ich hab mich nicht dran gehalten, bin erwischt worden und musste es also abgeben. Ist ja prinzipiell erstmal völlig in Ordnung, Schulordnung sagt es nun mal so also bin ich selbst schuld und fertig. Nun aber folgendes: Das Handy wurde mir kurz vor der 7. Stunde also nachmittags weggenommen. Als ich es dann nach Schulschluss nach der 9. wiederholen wollte, wollte man es mir nicht geben, mit der Begründung "Du kennst die Regel, die Regel besagt, dass das Handy einen Tag lang eingezogen bleibt."
Ist das so rechtlich in Ordnung? Die Behauptung, laut Schulordnung wird es einen Tag lang eingezogen stimmt auf jeden Fall nicht bzw. nicht direkt, da es so nicht in der Schulordnung steht (liegt hier schwarz auf weiß neben mir). Dort steht lediglich "Der Regelverstoß führt zum Einzug des Geräts", wie lange steht dort nicht. Gibt es dafür andere Regelungen im Schulgesetz? Ich kann mir nämlich schlecht vorstellen, dass die Schule das Handy mir über die Schulzeit hinaus wegnehmen darf, schließlich ist es ja immer noch mein Eigentum,insbesondere wenn die Schulordnung dass so nicht explizit vorschreibt. Kennt sich da jemand aus und kann mir da weiterhelfen, am besten mit entsprechenden Paragraphen? Ich komme übrigens aus NRW, das Schulgesetz ist ja in jedem Bundesland anders. Danke schon einmal ;)
PS: Bevor hier jemand ankommt von wegen "Mein Gott, stell dich nicht so an, einen Tag wirst du wohl schon ohne auskommen, bist selbst schuld": Es geht mir nicht um das Handy an sich, ich hab kein Problem einen Tag auf mein Handy zu verzichten. Es geht mir vielmehr ums Prinzip, darum, dass sich Lehrer hier (meiner Meinung nach) Rechte rausnehmen, die sie eigentlich gar nicht haben.
5 Antworten
Bei uns wird das Handy 1 Woche einkasiert, wenn man sich anfangs weigert 2 Wochen, außer deine Eltern holen es ab dann bekommst du es sofort.
Als es einmal bei mir über Ferien einkasiert werden sollte , wollte ich die Polizei rufen , die Lehrerin hat dann mein Handy wieder gegeben , weil sie wusste sie darf es nicht.
PS : GESAMTSCHULE HAMBURG.
Es darf nicht über nacht behalten werden und muss nach schulschluss zurück gegeben werden
Ich bin nicht dein Bruder. man muss ich auch kein BGB kaufen. Das gibt es im Internet. Den von dir behaupteten Handy-zurückgeben-Paragraphen findet man dort allerdings nicht. Insofern ist es schlichtweg falsch, was du erzählst.
gibt es aber ich weiß nich mer den namen
Das denke ich mir auch...Aber wie heißt das entsprechende Gesetz dazu?
Das gibt es nicht.
Schulrecht ist Länderrecht.
In NRW regelt die Vorläufige wegnahme, von Gegenständen der §53 absatz 2 Schulgesetz.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524#det351520
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
Dat weiss ich auch, mir ist auch völlig klar, dass die Maßnahme mir das Handy wegzunehmen an sich völlig legitim ist (zumindest für den Rest des Tages). Hab ich oben ja auch geschrieben..
Die Frage ist, wie genau ist "zeitweise" definiert? Zeitweise kann 3 Stunden, 2 Tage oder 3 Wochen bedeuten...Liegt das dann im Ermessen des Lehrers bzw. der Schule oder wie ist das geregelt?
Das weiss ich leider nicht. In unserer Schule, kassiert die Schulleitung, die Handys solange ein, bis die Eltern die Herausgabe an den Schüler fordern oder es Abgeholt wird.
Ich denke das, dass im Ermessen der Schulleitung liegt.
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Es gibt Juristen, die zeitweilig als höchstens bis zum Ende des Tages deuten, und andere, die eine längere Wegnahme für gerechtfertigt halten. Du könntest das vor Gericht klären lassen, wenn du möchtest.
Wenn man zu viel Geld hat, dann kann man eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gerne anstreben.
Ich denke mal das die nach Schulschluß das Handy rausgeben müsssen.
Bruder ich hab jz echt kein bock mich mit dir zu streiten dieses gesetzt existiert. Das ist fakt ! ich bekomme nur den namen nicht zusammen aber wenn du willst dann kauf dir ein BGB und schau nach