Wie lange dürfen Lehrer das Handy behalten (NRW)?

5 Antworten

Bei uns wird das Handy 1 Woche einkasiert, wenn man sich anfangs weigert 2 Wochen, außer deine Eltern holen es ab dann bekommst du es sofort.

Als es einmal bei mir über Ferien einkasiert werden sollte , wollte ich die Polizei rufen , die Lehrerin hat dann mein Handy wieder gegeben , weil sie wusste sie darf es nicht.

PS : GESAMTSCHULE HAMBURG.

Es darf nicht über nacht behalten werden und muss nach schulschluss zurück gegeben werden

912Tomate  14.04.2016, 15:45

Bruder ich hab jz echt kein bock mich mit dir zu streiten dieses gesetzt existiert. Das ist fakt ! ich bekomme nur den namen nicht zusammen aber wenn du willst dann kauf dir ein BGB und schau nach

AalFred2  15.04.2016, 08:38
@912Tomate

Ich bin nicht dein Bruder. man muss ich auch kein BGB kaufen. Das gibt es im Internet. Den von dir behaupteten Handy-zurückgeben-Paragraphen findet man dort allerdings nicht. Insofern ist es schlichtweg falsch, was du erzählst.

912Tomate  12.04.2016, 20:04

gibt es aber ich weiß nich mer den namen

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Beitragsersteller
 11.04.2016, 20:48

Das denke ich mir auch...Aber wie heißt das entsprechende Gesetz dazu?

Schulrecht ist Länderrecht. 

In NRW regelt die Vorläufige wegnahme, von Gegenständen der §53 absatz 2 Schulgesetz. 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524#det351520

winstoner14  11.04.2016, 18:21

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

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Beitragsersteller
 11.04.2016, 20:45
@winstoner14

Dat weiss ich auch, mir ist auch völlig klar, dass die Maßnahme mir das Handy wegzunehmen an sich völlig legitim ist (zumindest für den Rest des Tages). Hab ich oben ja auch geschrieben..

Die Frage ist, wie genau ist "zeitweise" definiert? Zeitweise kann 3 Stunden, 2 Tage oder 3 Wochen bedeuten...Liegt das dann im Ermessen des Lehrers bzw. der Schule oder wie ist das geregelt? 

winstoner14  12.04.2016, 18:39
@InsertUserName

Das weiss ich leider nicht. In unserer Schule, kassiert die Schulleitung, die Handys solange ein, bis die Eltern die Herausgabe an den Schüler fordern oder es Abgeholt wird. 

Ich denke das, dass im Ermessen der Schulleitung liegt. 

Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Es gibt Juristen, die zeitweilig als höchstens bis zum Ende des Tages deuten, und andere, die eine längere Wegnahme für gerechtfertigt halten. Du könntest das vor Gericht klären lassen, wenn du möchtest.

winstoner14  17.04.2016, 20:01

Wenn man zu viel Geld hat, dann kann man eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gerne anstreben.

Ich denke mal das die nach Schulschluß das Handy rausgeben müsssen.