Muss man zum Nachsitzen kommen?
Wenn der Nachsitztermin außerhalb der regulären Schulzeiten ist kann ich doch in diesem Zeitraum, außerhalb des Schulgeländes, tun und lassen was ich möchte. Das heißt ich kann auch entscheiden ob ich zu dem Nachsitztermin anwesend bin oder eben nicht. Oder kann der/die Lehrer/in mich dazu "zwingen" zum besagten Zeitpunkt in der Schule zu erscheinen? Mein Problem ist nämlich wie Folgt: Wir haben Morgen sehr kurze Unterrichtszeiten. Was bedeutet dass Morgen die letzten zwei Stunden wegfallen. Ich soll Morgen zur 8. Stunde Nachsitzen. Ohne diese Stundenplan Änderung hätte ich auch nur bis zur 7. (was bedeutet dass das Nachsitzen außerhalb der, im Stundenplan festgelegten, Unterrichtszeiten stattfinden soll).
Aber mal Ehrlich. Welcher "normale" Mensch begibt sich nach Schulschluss, wenn er schon ca. 2 Stunden den Aufenthalt bei sich Zuhause genießt (wo es im übrigen warm ist und es Essen, W-LAN, TV usw. gibt), wieder auf den Weg zurück zur Schule? Ist dieser 2. Gang zurück überhaupt Versichert? Was sagt das Schulgesetz dazu?
Im übrigen ist der Termin durch angebliches "Fehlverhalten" zustande gekommen.
Ich sehe es nicht ein Morgen da noch aufzukreuzen.
(Ich bin unter 18 Jahre alt)
6 Antworten
Es gibt keine grundlegende gesetzliche Pflicht, die dich zum Nachsitzen zwingt. Allerdings kann jeder Hausregeln/ Hausordnungen etc. aufstellen, die für die Benutzung der jeweiligen Einrichtung/ Dienstleistung dann verpflichtend ist. Es sei denn sie sind rechts- oder sittenwidrig. Was in deinem Fall natürlich nicht zum Tragen kommt.
Kommst du dann darin aufgeführten Verpflichtungen nicht nach, drohen Sanktionen. Diese müssen angemessen sein und, im Falle einer Schule, einen erzieherischen Zweck erfüllen. Das kann weit ausgelegt werden und kann im Zweifel gerichtlich angezweifelt werden. Allerdings sind die Sanktionen gültig, so lange keine höhere Instanz, als die ausprechende Stelle (die verantwortliche Schule), diese aufhebt.
Widersprichst du also der Erziehungsmaßnahme (Nachsitzen), solltest du dies schriftlich tun und begründen/ belegen. Seitens der Schule kann eine Anscheinsvermutung schon ausreichend sein, die Strafe anzusetzen. Kannst du die Anschuldigung widerlegen, dann muss die Strafe gemildert oder zurück genommen werden. Das Problem dürfte der zeitliche Rahmen sein, denn wenn du nicht VOR der Strafmaßnahme deine Schuld beweisen kannst und die zu prüfende Stelle den Widerspruch geprüft hat, musst du die Strafe antreten. Ansonsten drohen eben Sanktionen.
Und Bequemlichkeit, TV, W-Lan, schlechtes Wetter etc. sind im Übrigen keine ausreichenden Gründe, die Strafmaßnahme anzufechten ;)
Und ja, bei offizieller Anwesenheit in der Schule bist du auf dem Weg gesetzlich unfallversichert. Es sei denn, die Schule untersagt (was zulässig ist, eben aus Fürsorge- und Versicherungsgründen) das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden bzw. vor dem Unterrichtsende des jeweiligen Tages. Gerade da du minderjährig bist, kann das durchaus der Fall sein.
Bin hingegangen. Hat 12 min. Gedauert.
Normalerweise hat eine Schule festgelegte Unterrichtszeiten, die auch gelten, wenn der konkrete Stundenplan weniger Unterrichtsstunden enthält.
Innerhalb dieser Zeiten kann eine Schule festlegen, dass Schüler anwesend sein müssen.
Das ist Mist. Ich habe besseres zu tun. Der Blödsinn raubt mir die Zeit mich Außerschulische etwas weiterzubilden (da ich in der Schule nicht wirklich was lerne was mir von nützen ist oder mich wenigstens Interessiert). Wer hat sich so etwas ausgedacht?
Zwingen kann man dich nicht.... Aber dann musst du eben mit den Konsequenzen leben.
Wenn es Konsequenzen gibt wenn ich nicht hingehe zwingen die mich ja schon irgendwie
Tja.. Stell dir vor, Schüler haben auch Pflichten nicht nur Rechte.
Es ist deine Entscheidung. Gehe zum Nachsitzen oder lebe mit den Konsequenzen. Ist später im echten Leben übrigens auch so. Wenn du da wegen, nennen wir es auch mal "Fehlverhalten" eine Einladung zu einem Gerichtstermin bekommst und den nicht einhälst, dann musst du auch mit den Konsequenzen leben. Trotzdem ist es deine Entscheidung welchen von den beiden Wegen du wählst.
Im Fazit also : willkommen im realen Leben ;)
Dann mach es nicht...und lebe mit den Konsequenzen
Was ist das für eine Frage, natürlich musst du kommen, am ende bekommst du noch einen Verweis
Für was? Es gibt keine Beweise für ein, von mir ausgehendes, Fehlverhalten. Ohne Begründung auch kein Verweis.
Nicht zum Nachsitzen zu erscheinen IST ein Fehlverhalten.
Kommasetzung muss gelernt sein.
Erkläre mir bitte mein Fehler.
Es ist ein grund einen Verweis auszustellen, wenn du nicht zur nacharbeit kommst.
Für simples Nachsitzen kannst du dir die Mühe schlicht sparen. Die Strafe ist absolut geringfügig (anders sieht es bei schwerwiegenden Strafen, wie Verweisen oder Schulverweis aus, da die Konsequenzen erheblich sein können). Ein simples Nachsitzen sollte jeder Mensch verkraften und schadlos überstehen können.