§ gesucht. Lehrer MUSS das Handy nach dem Schulschluss wieder dem Schüler aushändigen.

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Mitführen von Handys im Unterricht

Das Kultusministerium stellt klar, dass ein Handy bei schulordnungswidrigem Gebrauch, vor allem während der Unterrichtszeit, der Schülerin oder dem Schüler zwar weggenommen werden kann, dass es aber nach dem Unterricht dem Berechtigten zurückgegeben werden muss. Weder § 23 Abs. 2 SchG noch § 90 SchG autorisieren die Schule, das Handy gegen den Willen der Berechtigten einige Tage zurückzubehalten.

Das hab ich auf ne seite gefunden..

jurafragen  30.09.2014, 19:42

Und wenn du jetzt noch sagst, für welches Bundesland genau dies gilt, sind wir schlauer.

Hi, meinst du dieses hier: § 903 Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

Liebe Grüße G4amer

PatrickLassan  30.09.2014, 19:25

Nicht anwendbar, da es gar nicht um das Eigentum geht. Durch die zeitweise Wegnahme des Handys wird das Recht auf Eigentum nicht verletzt.

jurafragen  30.09.2014, 19:30
@PatrickLassan

Doch, es geht schon - jedenfalls ganz grundsätzlich - ums Eigentum und die Rechte des Eigentümers. Aber wenn, dann besteht ein Anspruch aus § 985 BGB.

Aber im Kerngeht es mehr um öffentlich-rechtlichen Normen, die hier offenbar von der Schule falsch ausgelegt wurden.

Schau mal in Deinem Schulvertrag nach, den Deine Eltern unterschrieben haben.

Hier ist dort festgelegt, dass die Lehrer Handys einkassieren dürfen, wenn die mit in die Schule gebracht werden und dass die Eltern das Handy im Sekretariat wieder abholen können.

jurafragen  30.09.2014, 19:25

Warum sollten Eltern einen Schulvertrag unterschreiben?

Gernspieler  30.09.2014, 19:27
@jurafragen

Klar, gibt es an vielen Gymnasien!

jurafragen  30.09.2014, 19:35
@Gernspieler

Das mag ja sein, nur für wen soll solch ein Unsinn bitte bindend sein?

Nächste Frage ist auch, was steht in eurer Hausirdnung. Mein Bruder zum Beispiel darf überhaupt kein Handy mehr mit in die schule nehmen oder elektronische Geräte. Und wenn dann dürfen deine Eltern antreten.

Du wirst diesen Paragraphen nicht finden, da es ihn nicht gibt! Wann und unter welchen Bedingungen ein Lehrer ein eingezogenes Handy wieder herausgibt, bestimmt die entsprechende Verordnung der Schule bzw. das Schulgesetz.

qummiiik 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 19:27

Dann besteht jedoch die Frage, warum es an unseren alten Schule so geändert wurde und uns der Lehrer erklärte, dass es verboten sei, dass Handy länger als den Schultag zu behalten. Das jedoch niemand dagegen vorgeht weil es niemand wissen würde.

SpitfireMKIIFan  30.09.2014, 19:37
@qummiiik

Welche alten Schulen? Es zählt die individuelle Regelung deiner AKTUELLEN Schule. Dort sollte sich die Regelung finden lassen.

jurafragen  30.09.2014, 19:37
@qummiiik

Du suchst schlicht Ann er falschen Stelle. Es gibt keine Vorschrift, wonach das Gerät am Ende des Schultages herausgegeben werden muss, weil es keine Vorschrift gibt, wonach die Sacheüberhaupt länger als unbedingt notwendig entzogen werden darf. Es fehlt an einer Eingriffsnorm, der eine derartige Beschlagnahme rechtfertigt.

qummiiik 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 19:42
@SpitfireMKIIFan

Die Schule die ich vor meine Wechsel besucht habe. (Liegt im selben Stadtteil) Aufjedenfall sagte der Direktor, dass es generell verboten sei, ein Handy länger als einen Tag zu behalten, weil sie sich sonst strafbar macht. Nur in dem Sinne von ''Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß'' Wenn niemand weiß, dass es solch eine Regelung gibt, wie soll man dann dagegen vorgehen?