Dürfen die Lehrer mein Handy übers Wochenende wegnehmen/behalten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbst wenn Du auf dem Schulhof telefoniert hättest, dürfte ein Lehrer kein Handy abgreifen.

Die Schulordnung ist kein Gesetz, sie zeigt Richtlinien an, Gesetze sind Weisungsvorschriften, daran hat sich auch dein Lehrer zu halten, zudem bezieht sich das abgreifen von Gegenständen immer darauf ob es während des Untericht (Verhältnismäßigkeit) verwendet wird, oder es sich um einen gefährlichen Gegenstand handelt, diese darf/muss auch während der Pausen eingezogen werden.

Dein Lehrer ist hier etwas weit über die Ziellinie hinausgeschossen, denn es gibt keine Gesetzesgrundlage die das Telefonieren verbietet, erst recht nicht in der Öffentlichkeit.

Und übers Wochenende einbehalten geht schon mal gar nicht, spätestens nach dem Unterricht "muss" es wieder herausgegeben werden.

Astroprofiler  24.03.2012, 03:54

Er kann höchsten Anordnen, vorausgesetzt es steht in der Schulverordnung, dass alle Schüler ihre Handy während der Schulzeit auszuschalten sind, wobei auch dass keine Allgemein gültige gesetzliche Regelung darstellt, es wird in Bayer zum Beispiel so gehandhabt.

Art 56 (5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Eigentumsrechte: :-)))

Dem Eigentümer einer Sache steht gegenüber jedem Besitzer ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zu.

Du wirst Ihn zwar nicht verklagen können, dennoch handelt er gegen dass Gesetz.

Nadine1324 
Beitragsersteller
 24.03.2012, 08:52
@Astroprofiler

Danke für die Antwort :D

also in unserer Schulordnung steht dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sein müssen und nicht zu sehen sein dürfen.

Astroprofiler  24.03.2012, 14:59
@Nadine1324

Im und während des Unterichtes, ich denke mal dass das auch seine Berechtigung hat, das gibt der Lehrkraft aber nicht das Recht, ein Handy nach Gutdünken abzugreifen.

Lehrer die sich so verhalten, haben für mich einen Autoritätskomplex.

:-)))

Astroprofiler  01.04.2012, 02:18
@Astroprofiler

Danke, für die Auszeichnung. ;-)))

Markus1975  07.04.2012, 03:05
@Astroprofiler

.. oder handeln, wie es ihr Chef verschreibt....

iLAiiZZoR  14.02.2015, 01:27
@Astroprofiler

Das stimmt so nicht ganz. Er kann zwar befehlen das Handy auf lautlos zu schalten damit es den Unterricht nicht stört, jedoch darf laut Gesetz keine Schule befehlen das Handy auszuschalten, da die Eltern in wichtigen Notfällen das Kind nicht erreichen können.

Also,dürfen Lehrer einem einfach das Handy übers Wochenende bzw. für eine Woche oder mehrere tage (wird bei uns auch gemacht) abnehmen??

Im Schulgesetz ist i.d.R. etwas schwammig von "vorübergehend einbehalten" die Rede - genau spezifiziert wird dieses "vorübergehend" nicht. Vgl. z.B für Bayern den Art. 56 (5) BayEUG.

Hallo zusammen, das Thema Handy in der Schule wird und ist ja bekanntlich alltäglich. Ich bin seit einigen Jahren auch im Elternbeirat, aber mehr normal denkender Vater. Die Frage Handy an einem Schüler (auch meine Söhne ) ist wie überall ein Zwei-Schneidiges-Schwert. Während des Schulzeit sehe ich es als unnötig an. Nach der Schule durch aus Sinnvoll. Um eine sinnige und richtige Antwort hier zu geben, sieht eine richtige Rechtliche-Reihenfolge wie folgt aus. Grundsätzlich Landes-Schulrecht steht immer höher als Schulordnung-Regeln oder sonstige benannte Formregeln. In Baden-Württemberg sieht dies das Ministerium wie folgt: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/weit/handy/infodienst_schulleitung198.pdf

Ich hoffe ich konnte hier etwas Licht in die Frage bringen.

ME

Hallo Nadine,

ja, das Gesetz sagt, dass es verhältnismäßig sein muss; was bedeutet, dass das Handy in der Regel am selben Tag nach Schulschluss wieder rausgerückt werden sollte.

Jedoch ist nicht definiert, was "Verhältnismäßgkeit" konkret ist! Wenn das Handy nun am Freitag einkassiert wurde, während es schon "relativ" kurz vor Schulschluss war (etwa in der 2. großen Pause), dann kann Verhältnismäßigkeit auch dahingehend ausgelegt werden, dass das Handy durchaus bis Montag einkassiert wird!

Eine wichtige Richtlinie für dich und für alle Schüler deiner Schule ist eure Schulordnung: Dort ist exakt beschrieben, was die Regelung mit Handys betrifft! Da die Schulordnung durch die Schulkonferenz (Gesamtkonferenz, bestehend aus Lehrer- und Elternvertretern sowie der Schulleitung, welche als höchstes Gremium solche Beschlüsse fassen darf) beschlossen wurde, ist diese verbindlich!

Dort kann auch ein Handyverbot über's Wochenende gelistet sein, wenn das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurde!

LG von Miroir