Dürfen die Lehrer mein Handy übers Wochenende wegnehmen/behalten?
hey,
Ich hab heute auf dem Schuhof mein Handy aus der Tasche geholt und kurz in der Hand gehabt weil ich was in der Tasche gesucht habe.Dann wollte ich es gerade wieder reinpacken,dann kam ein Lehrer und hat mich so angeschriehen ( ja...angeschriehen!!) das ich das Handy hergeben soll,ich habs abgegeben ohne wiederworte und bin davon ausgegangen,das ich es nach dem Unterricht wiederbekomme,aber als ich dann nach Schulschluss mein Handy wiederholen wollte,meinte der das ich das Montag wiederbekomme.
Aber ich verstehe das nicht,weil das ist ja mein Eigentum und wenn die mir das in der Schulzeit abnehmen,das kann ich ja noch verstehen,aber übers Wochenende?
Das dürfen die doch garnicht,nur weil das Lehrer sind,dürfen die mir ja nicht mein Eigentum wegnehmen,das dürfen höchstens meine Eltern oder die Polizei,aber doch keine l´Lehrer?!
Als ich gefragt habe ob meine Eltern das den abholen könne,meinte der auch nein.
Ich hab auch mal bei Einspruch (Sendung :) gehört,dass die das überhaubt nicht dürfen,weil das (bin mir jetzt nicht so sicher) ein eingriff in die Privatsphäre (?) ist. (Ich bin mir nicht mehr so sicher was der da genau gesagt hat,aber irgendwie sowas in der art)
Also,dürfen Lehrer einem einfach das Handy übers Wochenende bzw. für eine Woche oder mehrere tage (wird bei uns auch gemacht) abnehmen??
LG :)
5 Antworten
Selbst wenn Du auf dem Schulhof telefoniert hättest, dürfte ein Lehrer kein Handy abgreifen.
Die Schulordnung ist kein Gesetz, sie zeigt Richtlinien an, Gesetze sind Weisungsvorschriften, daran hat sich auch dein Lehrer zu halten, zudem bezieht sich das abgreifen von Gegenständen immer darauf ob es während des Untericht (Verhältnismäßigkeit) verwendet wird, oder es sich um einen gefährlichen Gegenstand handelt, diese darf/muss auch während der Pausen eingezogen werden.
Dein Lehrer ist hier etwas weit über die Ziellinie hinausgeschossen, denn es gibt keine Gesetzesgrundlage die das Telefonieren verbietet, erst recht nicht in der Öffentlichkeit.
Und übers Wochenende einbehalten geht schon mal gar nicht, spätestens nach dem Unterricht "muss" es wieder herausgegeben werden.
Danke für die Antwort :D
also in unserer Schulordnung steht dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sein müssen und nicht zu sehen sein dürfen.
Im und während des Unterichtes, ich denke mal dass das auch seine Berechtigung hat, das gibt der Lehrkraft aber nicht das Recht, ein Handy nach Gutdünken abzugreifen.
Lehrer die sich so verhalten, haben für mich einen Autoritätskomplex.
:-)))
Danke, für die Auszeichnung. ;-)))
.. oder handeln, wie es ihr Chef verschreibt....
Das stimmt so nicht ganz. Er kann zwar befehlen das Handy auf lautlos zu schalten damit es den Unterricht nicht stört, jedoch darf laut Gesetz keine Schule befehlen das Handy auszuschalten, da die Eltern in wichtigen Notfällen das Kind nicht erreichen können.
Vielleicht hilft dir dieser Link:
http://www.123recht.net/Duerfen-Lehrer-Handys-einbehalten-__a109041.html
Es hängt von der Verhältnismäßigkeit ab. Aber mehr als 1-3 Tage ist eigentlich nicht mehr verhältnismäßig.
Also,dürfen Lehrer einem einfach das Handy übers Wochenende bzw. für eine Woche oder mehrere tage (wird bei uns auch gemacht) abnehmen??
Im Schulgesetz ist i.d.R. etwas schwammig von "vorübergehend einbehalten" die Rede - genau spezifiziert wird dieses "vorübergehend" nicht. Vgl. z.B für Bayern den Art. 56 (5) BayEUG.
Hallo zusammen, das Thema Handy in der Schule wird und ist ja bekanntlich alltäglich. Ich bin seit einigen Jahren auch im Elternbeirat, aber mehr normal denkender Vater. Die Frage Handy an einem Schüler (auch meine Söhne ) ist wie überall ein Zwei-Schneidiges-Schwert. Während des Schulzeit sehe ich es als unnötig an. Nach der Schule durch aus Sinnvoll. Um eine sinnige und richtige Antwort hier zu geben, sieht eine richtige Rechtliche-Reihenfolge wie folgt aus. Grundsätzlich Landes-Schulrecht steht immer höher als Schulordnung-Regeln oder sonstige benannte Formregeln. In Baden-Württemberg sieht dies das Ministerium wie folgt: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/weit/handy/infodienst_schulleitung198.pdf
Ich hoffe ich konnte hier etwas Licht in die Frage bringen.
ME
Hallo Nadine,
ja, das Gesetz sagt, dass es verhältnismäßig sein muss; was bedeutet, dass das Handy in der Regel am selben Tag nach Schulschluss wieder rausgerückt werden sollte.
Jedoch ist nicht definiert, was "Verhältnismäßgkeit" konkret ist! Wenn das Handy nun am Freitag einkassiert wurde, während es schon "relativ" kurz vor Schulschluss war (etwa in der 2. großen Pause), dann kann Verhältnismäßigkeit auch dahingehend ausgelegt werden, dass das Handy durchaus bis Montag einkassiert wird!
Eine wichtige Richtlinie für dich und für alle Schüler deiner Schule ist eure Schulordnung: Dort ist exakt beschrieben, was die Regelung mit Handys betrifft! Da die Schulordnung durch die Schulkonferenz (Gesamtkonferenz, bestehend aus Lehrer- und Elternvertretern sowie der Schulleitung, welche als höchstes Gremium solche Beschlüsse fassen darf) beschlossen wurde, ist diese verbindlich!
Dort kann auch ein Handyverbot über's Wochenende gelistet sein, wenn das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurde!
LG von Miroir
Er kann höchsten Anordnen, vorausgesetzt es steht in der Schulverordnung, dass alle Schüler ihre Handy während der Schulzeit auszuschalten sind, wobei auch dass keine Allgemein gültige gesetzliche Regelung darstellt, es wird in Bayer zum Beispiel so gehandhabt.
Art 56 (5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
Eigentumsrechte: :-)))
Dem Eigentümer einer Sache steht gegenüber jedem Besitzer ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zu.
Du wirst Ihn zwar nicht verklagen können, dennoch handelt er gegen dass Gesetz.