Zahlt die Haftpflichtversicherung wenn mein Kind das Handy kaputt gemacht hat?
Hallo, habe mein handy (sony ericsson vivaz) an das ladegerät angeschlossen um den akku aufzuladen. dann ist plötzlich mein 3 jähriger sohn mit dem handy in der hand gekommen und hat es mir gegeben. auf den ersten blick ist mir nichts aufgefallen. als ich es wieder an die steckdose anschließen wollte ist mir aufgefallen,dass an dem anschluss das in das handy eingesteckt wird ein teil dran war, das eigentlich in das handy gehört. also hat er so fest drangezogen oder es schief rausgezogen, sodass dieses kleine teil mitrausgezogen wurde. auf jeden fall ladet das handy seitdem nicht mehr. soll ich das meiner haftpflichtversicherung melden?
11 Antworten
Ja, denn bei Kindern unter 7 MUSS in solchen Fällen die Versicherung zahlen (vorrausgesetzt, du kannst es nachweißen), der könnte nen halben Laden zerstören, unter 7 können das Kinder noch nicht einschätzen....
nein die zahlen nicht,versuch die kosten für eine reperautur heraus zu bekommen und überleg was sinnvoll ist,reparieren oder neues handy.
Nein, das tut sie nicht, nur bei Schäden die ihr anderen verursacht.
Hallo heidrichland,
im Laufe der letzten Jahre haben sich die Versicherungsbedingungen im Bereich der Eigenschäden nicht geändert.
Macht dein Kind dein Handy kaputt, handelt es sich um einen Eigenschaden. Dieser ist über die Privathaftpflicht grundsätzlich nicht versicherbar.
Zudem sind Schäden, die sich Personen im gleichen Haushalt lebend untereinander zufügen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Privathaftpflicht greift bei Schäden, die du oder mitversicherte Personen anderen zufügen. Hier erfolgt eine Prüfung auf Verschulden und Haftung.
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
das ist ein sog. Eigenschaden. Solche Schäden sind nicht gedeckt.
FALSCH --- die Haftlicht zahlt nur bei fremden Sachen --- nicht bei eigenen ...