Handwerkerrechung weicht stark vom Angebot ab, wieviel muss ich tolerieren?
Hallo, ich habe für die Grundsanierung einer kleinen Eigentumswohnung einen Handwerker beauftragt und dessen Angebot akzeptiert. Darin waren 140 sog. A-Handwerker- und 50 Bauhelfer-Stunden veranschlagt. Nun sind aber 210 A- und 70 BH-Stunden zusammen gekommen. Der Handwerker begründet dies damit, dass es für ihn unvorhersehbare Mehrarbeiten gab, z.B. führte er den Ausgleich der Böden und den erhöhten Aufwand beim Rückbau der sanitären Einrichtgungen an. Meinem Argument, dass er als Fachmann dies vorhersehen musste, ist er nicht zugänglich. Ich habe bisher die Stunden jeweils wöchtentlich nach erbrachter Arbeit beglichen, nun steht noch die Abschlussrechnung aus. Die tatsächlichen Materialkosten weichen um ca. 15% vom Angebot ab, dies würde akzeptieren, bei den Arbeitsstunden sehe ich eine solch hohe Abweichung nicht ein. Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
4 Antworten
Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
kannst du - ob du verlierst, sehr wahrscheinlich. Keiner weiß was beauftragt wurde. Abrechnung wöchentlich: du hast einen Überblick über die geleisteten Std.
Sanierung - da weiß im Vorfeld keiner was noch alles kommt. der Handwerker hat dich bestimmt auf die Mehrkosten hingewiesen
ein Angebot war das zufällig unverbindlich!
Erfahrungen aus Sanierungen: Das Öffnen eines Bauteils ist wie ein Ü-Ei, weswegen jeder vernünftige Bauherr sog. "Nachträge" vereinbart. Und kein Fachmann kann evtl. versteckte Ausführungsmängel erahnen, falls er es doch tun soll, preist er es gleich ein und freut sich, wenn dem nicht so war.
Du kannst dich aber gern an die Schiedsstelle der Innung wenden.
Ich könnte wetten, dass in deinem Kostenvoranschlag sinngemäß steht: "Es wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet." Es wurde also notwendige Mehrarbeit geleistet und du willst sie nicht bezahlen. Es kann durchaus Mehraufwand anfallen, der bei der Besichtigung nicht sofort sichtbar war.
Den Mehraufwand hätte er sich genehmigen lassen müssen und dich informieren müssen.
Von einem Kostenvoranschlag darf er i.d.R. um 10 % abweichen. Schau mal, was Du überhaupt unterschrieben hast. Im Zweifelsfall drohe ihm mal mit der Einschaltung der Schiedsstelle.
Wenn der Fragesteller das so unterschrieben hat, dann braucht er hier keine Frage zu stellen und sich zu beschweren.
in der Frage steht was von Angebot - wird unverbindlich gewesen sein, auch wird dort stehen: die Leistungen werden nach Aufmaß und geleisteten Std. abgerechnet. Sanierung ist wie ein Fass ohne Boden. keiner weiß was noch so alles anfallen kann