Vermieter unterschreibt Wohnraumbescheinigung nicht?
Hallo,
Ich habe in der Türkei geheiratet und damit meine Frau nach Deutschland kommen kann. Möchte Ausländerbehörde von mir eine Wohnraumbescheinigung
Mein Vermieter möchte den Wohnraumbescheinigung nicht unterschreiben.
Was kann ich tun?
Ich wohne seit 6 Jahren hier und zahle meine Miete regelmäßig ohne Probleme.
4 Antworten
Die Wohnraumbescheinigung darf nicht mit der Wohnungsgeberbescheinigung verwechselt werden.
Mir ist jedoch kein § bekannt, der mich als Vermieter verpflichten würde, eine Wohnraumbescheinigung zu unterschreiben. Ich sehe zwar auch keinen Grund, warum ich es nicht tun sollte, aber wenn ich einen Mieter nicht mag, weil er mich ständig piesackt, würde ich auch die Gelegenheit nutzen, um höflich aber bestimmt die Unterschrift unter irgend ein Formular zu verweigern.
Ich weiß nicht, ob das bei Dir so ist, aber wie willst Du den Vermieter zu einer solchen Handlung zwingen, wenn es kein Gesetz gibt, mit dem bspw. ein Ordnungsgeld verhängt werden könnte.
Dann frag ihn doch nach dm Grund.
Das Ausstellen einer Wohnungsgeberbescheinigung durch den Vermieter ist nicht freiwillig.
Kommt er seinen Pflichten nicht nach, wende dich ans Einwohnermeldeamt. Die machen dann schon Druck.
Das Ausstellen einer Wohnungsgeberbescheinigung durch den Vermieter ist nicht freiwillig.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist beim Einzug, bzw. zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen und ist vom Vermieter auszustellen. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen ab Einzug des neuen Bewohners einer Wohnung.
Der FS ist aber bereits vor 6 Jahren eingezogen. Damals gab es diese Verpflichtung noch nicht. Und das Bundesmeldegesetzt schreibt nicht vor, dass ein Vermieter nachträglich, für einen Zeitraum, in dem das Gesetz noch keine Gültigkeit hatte, noch eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen ist.
Für die Frau Yusuf kann er noch keine ausstellen, denn diese ist noch gar nicht eingezogen.
Teile der Behörde mit, das der Vermieter sich weigert. Frag dort, was du tun kannst, wenn du einen Rechtsanspruch auf die Bescheinigung hast, wird man es dort wissen.
Yusuf hat keinen Rechtsanspruch. Mir ist kein § bekannt, aus dem sich das ableiten ließe.
Mir auch nicht, weil ich den Begriff Wohnbescheinigung bisher gar nicht kannte. aber es gibt einen Anspruch auf eine Vermieterbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt, vielleichts läßt sich das ja irgendwie übertragen. Ich bin kein Anwalt. Deshalb ja mein Verweis auf die Behörde.
Nein, tut es nicht. Eine Wohnungsbescheinigung braucht man für den Familiennachzug. Schließlich muss gesichert sein, dass die Familie in Deutschland nicht auf der Straße landet.
Eine Verpflichtung zur Unterzeichnung der Wohnungsbescheinigung besteht nicht. Letztendlich entscheidet der Vermieter, ob er weitere Personen in der Wohnung aufnehmen will. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn der alleinstehende Ausländer bisher lediglich eine kleine 1-Raumwohnung gemietet hat u. ä.
Aus diesem Grunde sind derzeit so viele Ausländer auf der Suche nach großen Wohnungen. Sie brauchen nachweisbar Wohnraum für alle Familienmitglieder, sonst dürfen diese nicht nach Deutschland einreisen.
Bin ich dann dem wille von Vermieter ausgeliefert oder was damit meine Frau nach D kommen kann?? Also das verstehe ich jetzt nur weil der nicht unterzeichnet kann ich meine Frau ned holen.....
Wirklich komisch....
Ja da gehe ich morgen persönlich hin, Danke für den Tipp :))
Fordere ihn SCHRIFTLICH dazu auf. Weigert er sich. kannst du das der Ordnungsbehörde mitteilen, und er wird mit einem Bußgeld belegt, wenn er seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt.
Also wir hatten keine Streit oder so seit 6 Jahren.. Versteh einfach nicht warum er sich weigert.