USt. Rückerstattung bei Renovierung von Mietwohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich beschäftigt folgende Frage und ich habe auch leider keine Antwort dazu im großen WWW gefunden.
Folgendes: Wenn ich als Vermieter eine Wohnung die ich vermiete (also die am Ende auch nur der Mieter nutzt) renovieren lasse, kann ich mir dann die 19% USt. auf den Handwerkerrechnungen wieder vom Finanzamt holen oder ist dies generell nicht möglich?
4 Antworten
Du kannst dir die Vorsteuer nur wiederholen, wenn du auf die Miete auch Umsatzsteuer erhebst und entsprechend ans Finanzamt abführst. Das wiederrum geht aber nur, wenn du an einen Unternehmen FÜR sein Unternehmen vermietest. ODER für kurzfristige Beherbergung, welche dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Genauso ist es, DH.
Als gewerblicher Vermieter mit USt-Pflicht ja; das geschieht dann über die monatliche/vierteljährliche USt-VA. Denn dann sind die Handwerkerrechnungen Betriebsausgaben. Als Privatvermieter nein. Aber natürlich gehören sie dann in die Anlage V+V.
Als Privatmann gibt es keine Ust. zurück.
nur bei selbstgenutzten immobilien...
Also das ist nun wirklich kompletter Unsinn. Bei einer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie (=Konsumgut) ist weder ein Werbungskostenabzug möglich, noch kann Vorsteuer beansprucht werden.
Quatsch.
ich meinte das so, dass man die handwerkerkosten bei der steuer geltend machen kann als haushaltsnahe leistungen!!
Das sollte man dann aber auch dazuschreiben. Vor allem, da es um etwas völlig anderes geht.
Völliger Blödsinn. Bei selbstgenutzten Immobilien kann man, soweit man es privat nutzt NICHTS an Umsatzsteuern holen.