Hund verletzt sich auf dem Grundstück des Vermieters?
Eine Wäschestange wurde irgendwann vor Jahren abgesägt. Der Hund der Mieterin verletzt sich daran. Die Wunde muss genäht werden. Die Mieterin schickt die Rechnung des Tierarztes zum Vermieter.
Hat sie Recht? Oder ist sie verpflichtet, den Hund zu überwachen und abzusichern, damit Verletzungen und Schädigungen verhindert werden?
8 Antworten
Mal ganz davon abgesehen wer schuld an was hat, so kann man nicht einfach seine Rechnungen durch die Gegend schicken und irgendwelchen Leuten einfach mal aufs auge drücken.
Fakt ist, sie ist mit dem Hund zum Tierarzt, sie hat dem Tierarzt den Auftrag erteilt kostenpflichtig zu handeln, also ist sie auch der Rechnungsempfänger und muss dir Rechnung somit begleichen. Sie hat definitiv kein Recht ihre Zahlungspflicht an jemand anderen ab zu treten.
Warum hat man nicht schon längst vereinbart, das die Stange fertig entfernt wird?
Nein, der Vermieter hat hier m.M. n. keine Schuld weil es ja bekannt war das das Ding da ist.
Als Vermieter kann man da fro sei das das "nur Ein huind War " und nicht ein keinkind oder baby !Das ist eine gefahrenquelel und die mus man ordentlich beseitiegen!
Was anderes ist mit der rechneung den das war ja bekannt!
Da die Stange schon vor Jahren abgesägt wurde wußte die Mieterin daß das eine Gefahrenquelle ist. Hätte sie ja schon viel früher mal was sagen können.
Jeder ist selber dafür verantwortlich auf seinen Hund aufzupassen.
Wenn man seinen Hund laufen lässt, muss man sich als Halter selber vergewissern, dass keine gefährlichen Gegenstände auf dem Grundstück sind
Absolut richtig !