Handwerker-Rechnung viel teurer als im Angebot! Was können wir tun?

5 Antworten

Der Kostenvoranschlag ist kein verbindliches Vertragsangebot, sondern nur eine vorläufige Kalkulation bezüglich der voraussichtlich durchzuführenden Arbeiten.

Erkennt der Unternehmer, dass seine Kalkulation nicht einzuhalten ist, z. B. weil sich durch ein unvorhergesehenes Ereignis ein erheblicher Mehraufwand abzeichnet, so muss er seinen Vertragspartner unverzüglich hiervon unterrichten. Unverzüglich bedeutet dabei "ohne schuldhafte Zögern ", also so schnell wir möglich.

Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages von 15 bis 20% wird von der Rechtsprechung als vertretbare Abweichung toleriert.

Zeitmeister57  14.03.2012, 11:19

..auf den Punkt gebracht...

batziii 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 11:18

Bei uns ist es so, dass nicht unvorhergesehenes dazu kam. Die Handwerker haben alles streng nach Plan gemacht. Das bedeutet ja im Klartext, dass der Handwerker im voraus entweder nicht ordentlich ausgemessen hat, oder uns mit Absicht übers Ohr hauen wollte, damit er den Auftrag bekommt!

Können wir da gar nichts tun?

3.000€ sind sehr viel, aber die 17% sind es eigentlich nicht. Ich denke das kann er machen. Auch bei der E-mail sehe ich ein Problem, da diese nicht als offizielles Schriftstück gesehen wird, die Du z.B vor Gericht bei einer Klage etc. verwenden könntest. Ich würde an Deiner Stelle das Gespräch mit dem Handwerker suchen, evtl. mit Zeugen und ihn fragen, warum es denn nun so viel teurer wird, als im Angebot angegeben. Weil dieses Angebot ist ja dazu da, damit Du den billigsten Handwerker aussuchen kannst, und so die Konkurrenz belebt wird. Wenn der Handwerker also keinen driftigen Grund für den enormen Aufpreis hat, könnte man das schon fast als Betrug ansehen. Du kannst auf jeden Fall mal im KV nachgucken, ob im Kleingedruckten irgendetwas steht, allerdings muss das nicht unbedingt Rechtsgültig sein, also im Zweifelsfall hilft leider immer nur, mit dem Schreiben mal Deinen Anwalt aufzusuchen...

MfG SIlverSurfer

Da es nur ein Angebot ist, und dort sicher auch schriftlich drin steht das es zu außerordentlichen kosten kommen könnte (vielleicht anders formuliert) ist es natürlich möglich. Ohne Festpreis kann alles kommen.

normallerweisse darf er 10% des Angebotes drüber liegen das wären ca 1.800 jetzt ist er halt 3.000€ drüber motzt nicht rum wen er ordendliche gute Arbeit abgeliefert hat sollte es euch nicht zusagen die Rechnung gibt's nur eins zum Rechsanwalt gehen

Umgedreht: Es gibt etwas, dass die Rechnung so und so viel Prozent höher sein darf als der Kostenvoranschlag.

batziii 
Beitragsersteller
 14.03.2012, 11:17

und wie viel Prozent ist das?