Handtuchhalter Vermietersache?

6 Antworten

Nein das wäre eine Instandsetzung. Schau mal, ob euer mietvertrag eine Kleinreparaturklausel beinhaltet

normalerweise nicht, es sei denn er wäre explizit im Mitervertrag mitaufgeführt. Auf der anderen Seite ist es total lächerlich von dir, weil es für 10 Euro Handtuchhalter gibt und damit mit Sicherheit unterhalb der Kleinreparaturklausel liegen dürfte.

Rechtsexperte 
Beitragsersteller
 30.01.2010, 20:48

Für meine Lächerlichkeit entschuldige ich mich hiermit aus tiefstem Herzen du Einfallspinsel.... Dafür ist so ein Forum da, wenn du die Frage lächerlich findest, hättest du ja nicht antworten müssen.

Sie sind für den Ersatz des von Ihnen beschädigten Einrichtungsgegenstandes versantwortlich. Mit Schönheitsreparaturen hat das nichts zu tun! Das ist schlicht eine Saschbeschädigung.

Auch wenn es nicht mutwillig war, müßt Ihr es schon ersetzen. Wir haben z.B. im Mietvertrag die Klausel, Reparaturen bis 80 Euro gehören uns

Typischer Fall für Schönheitsreparatur, würde ich sagen.

Eine Generalsanierung ist es jedenfalls nicht.