Duschefugen schwarz vom Schimmel?

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Hier ein Urtel, welches analog gelten könnte:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.1994 - 221 C 156/94 - Schönheits­reparatur­pflicht des Mieters umfasst nicht Erneuerung der schwarzverfärbten Fliesenfugen im Badezimmer Schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht normaler Abnutzung

Der Mieter einer Wohnung ist im Rahmen seiner Schönheits­reparatur­pflicht nicht verpflichtet, die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer zu erneuern. Denn die schwärzliche Verfärbung der Fugen entspricht der normalen Abnutzung. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses im November 1993 im Rahmen der vereinbarten Schönheitsreparaturpflicht die schwarz verfärbten Fliesenfugen im Badezimmer erneuern. Die Verfärbung ist im Laufe der sechsjährigen Mietzeit aufgetreten. Der Vermieter warf der Mieterin vor, die Fliesenfugen nicht sorgfältig gereinigt zu haben. Da sich die Mieterin weigerte die Fugen zu erneuern, nahm der Vermieter die Arbeiten vor und klagte anschließend gegen die Mieterin auf Erstattung der Kosten.

Kein Anspruch auf Kostenerstattung

Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erneuerung der Fliesenfugen im Wege des Schadensersatzes zu. Denn bei der schwärzlichen Verfärbung der Fugen im Badezimmer handele es sich um eine normale Abnutzung. Im Laufe einer Mietzeit von sechs Jahren verfärben sich Fugen. Eine Pflicht zur Erneuerung der Fugen bestehe für den Mieter im Rahmen seiner Schönheitsreparaturpflicht daher nicht.

Renick  31.07.2018, 17:14

Bei diesem Urteil ging es um eine Veränderung der Farbe bzw. des Materials allgemein, was im Laufe der Zeit völlig normal.

Davon unterscheiden muss man jedoch eine Schimmelbildung durch Feuchtigkeit, was grundsätzlich eine ganz andere Thematik ist. Aus diesem Grund ist meines Erachtens dieses Urteil nicht geeignet zum Beantwortung der Frage.

Petz1900  31.07.2018, 19:47
@Renick

So ist es.

Das Sanieren würde rein gar nichts bringen, jedenfalls nicht auf Dauer. Denn das Problem ist tatsächlich die Feuchtigkeit. Auch bei neuen Fugen würden diese schnell wieder so aussehen. Ob du Lust hast oder nicht, es ist Deine Aufgabe, die Sachen in Ordnung zu halten, sauber zu halten, und da in deinem Bad die Feuchtigkeit offenbar schlecht abzieht, mal kurz nach dem Duschen drüber zu wischen um es etwas zu trocknen.

WorkingGirl222 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 16:11

wenn die feuchtigkeit schlecht abzieht, sollte der vermieter einen stärkeren ventilator einbauen.

ich habe in vielen ländern gelebt und habe sowas noch nie gesehen - nur in deutschland soll es nicht nur gaaanz normal sein, sondern wird auch dem mieter die schuld geschoben und er soll tagtäglich putzen ...

Renick  31.07.2018, 17:22
@WorkingGirl222

Ich verstehe deinen Unmut über die Problematik. Aber es ist wie erläutert wirklich nicht die Verantwortung des Vermieters. Wenn man in eine Wohnung zieht, wo kein Fenster im Bad ist um durchlüften zu können, dann muss man sich schon bei der Besichtigung der Wohnung darüber bewußt sein, dass es je nach Temperatur Situation schwierig ist, die Feuchtigkeit hinaus zu bringen. So etwas stellt keinen Mangel der Wohnung dar, sondern ist eine Gegebenheit.

Du wirst in dem Punkt nichts vom Vermieter fordern können. Ganz im Gegenteil, wenn du die Ausbreitung des Schimmels nicht verhinderst durch Reinigung und Trocknung, dann kann der Vermieter eventuell sogar von dir Schadenersatz fordern. Denn als Mieter hat man eine Nebenpflicht, Beschädigungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

schelm1  01.08.2018, 10:41
@WorkingGirl222

So ist das! - Die Deutschen sind halt ein reinliches Volk, nicht nur was deren Badezimmer angeht!

Von einem Mieter wird vertraglich erwartet, dass er mit dem Mietgegenstand zu dessen Erhalt sehr sorgfältig umgeht; dazu gehört auch die regelmäßige und auch erforderliche Pflege eines Badezimmers.

WorkingGirl222 
Beitragsersteller
 01.08.2018, 13:32
@schelm1

die deutschen sind ein volk, das sich selber als reinlich sieht.

Sie sollten die Fliesen und vor allem die Fugen und Silikonabdichtungen nach jeder Badnutzung gründlich trocknen (Feuchtigkeit mit einem Abzieher grob entfernen, mit einee Tuch gründlich nachwischen) und zur Vorbeugung gegen Schimmelbildung zusätzlich gelegentlich mit einem Antischimmelspray behandeln.

So sorgen Sie nachhaltig für den schimmelfreien Erhalt Ihres glänzenden Bades.

Wieso keine Lust die Dusche zu trocknen?

Aber der Vermieter soll zahlen ?

Schimmel ist eindeutig ein Trocknungsproblem, wenn er nicht von außen kommt.

Und deiner Schilderung kommt er vom Duschen, das ist einzig und allein dein Problem.

WorkingGirl222 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 16:03

aha, einer vom vermieterverein...

in den seltensten fällen ist das schimmel. die meiste zeit ist das eine schwarzalgenart die man mit regelmäßigem säubern ganz einfach wieder weg bekommt. einzig in silikonfugen sind die biester hartnäckig, die muss man regelmäßig erneuern wenn sich die alge da eingenistet hat. und nein, eine badsanierung hilft da garnichts. nach dem duschen muss man schauen das die feutigkeit so schnell wie möglich abzieht, ansonsten bildet sich eben diese alge. also: trocken wischen, fenster auf und regelmäßig mit z.b. essigreiniger vernünftig putzen.