Hamburger Mietvertrag ...

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Hamburg ist eine deutsche Stadt und insofern unterliegen auch die "Hamburger Mietverträge" dem deutschen Mietrecht. Auch sind mir keine unterschiedliche Mietverträge unserer Bundesländer bekannt - und ich kann mir auch eine unterschiedliche Behandlung unserer Mietgesetze nicht vorstellen. Da hätte ich schon längst was vom "Bayerischen Mietvertrag" hören müssen. Auch in München gibt es einen Mietspiegel - aber keinen Münchner Mietvertrag (bestimmt in einigen anderen Städten wird es auch einen Mietspiegel geben). Was soll beim "Hamburger Mietvertrag" eigentlich anders sein?

anitari 
Beitragsersteller
 25.02.2012, 17:36

Was soll beim "Hamburger Mietvertrag" eigentlich anders sein?

Nichts. Aber wie Du an einigen Antworten zu meiner Frage siehst denke Manche das es so wäre.

BS3BM  01.03.2012, 15:25
@anitari

Oh, dankeschön für's Sternchen!

Es gibt in Deutschland hunderte verschieden Formularmietverträge. Nun hat vermutlich ein Hamburger Vermieterverein einen Mustermietvertrag entwickelt und hat sich diesen Namen gesetzlich schützen lassen, auch mit dieser Bezeichnung. Mehr sehe ich da nicht, zumal das deutsche Mietrecht in ganz D einheitlich gilt (bis auf wenige Ausnahmen wie jetzt z. B. in NRW Kündigungssschutzfristen für Eigentumswohnungen auf 5 bis 8 Jahre verlängert wurden).

anitari 
Beitragsersteller
 25.02.2012, 07:33

Nun hat vermutlich ein Hamburger Vermieterverein einen Mustermietvertrag entwickelt und hat sich diesen Namen gesetzlich schützen lassen, auch mit dieser Bezeichnung. Mehr sehe ich da nicht,

Ich ja auch nicht. Grund meiner Frage war die Behauptung eines Users das es für jedes Bundesland spezielle Mietverträge geben soll und nannte eben den Hamburger Mietvertrag als Beispiel.

Das mit den Kündigungsschutzfristen ist, nach meinem Wissen, aber auch das einzige was je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist bzw. geregelt werden kann.

Eine gute Frage und zugegeben keine wirklich befriedigende Antwort von mir. Es gibt tatsächlich Artikel im Internet, die sich ausschließlich mit dem "Hamburger Mietvertrag" befassen, bei anderen Städten gibt es solche Artikel nicht. Das lässt erstmal einen Unterschied vermuten.

Bei Wikipedia konnte ich nur die Anmerkung finden, dass in Hamburg bei einer Mieterhöhung auf den örtlichen Mietspiegel hingewiesen werden müsse (quasi als Begründung für die Mieterhöhung).

http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/haus-und-immobilien/schutz-und-sicherheit/wie-man-einen-hamburger-mietvertrag-richtig-verfasst

In obigem Artikel wird angeführt, dass bei einem Hamburger Mietvertrag die Mietsicherheit (Kaution) nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen dürfe. Ob die sonst im Text genannten Mietregelungen nur für den Hamburger Mietvertrag gelten, oder doch eher für alle, ist nicht klar ersichtlich. Aber vielleicht findest du in dem Artikel noch weitere Unterschiede.

anitari 
Beitragsersteller
 24.02.2012, 20:53

Bei Wikipedia konnte ich nur die Anmerkung finden, dass in Hamburg bei einer Mieterhöhung auf den örtlichen Mietspiegel hingewiesen werden müsse

Das muß es auch in jedem anderen Bundesland. Ansonsten wäre die Mieterhöhung unwirksam.

Ich vermute ja das der Zusatz "Hamburger" einfach nur ein ... ja... Zusatz ist ... nichts weiter. Genau so gut könnte es Berliner, Brandenburger oder Saarländischer Mietvertrag heißen.

Danke für Deine Mühe!

crashlady  24.02.2012, 19:51

Ja, die Kaution darf in HH nich mehr als 3 MM netto sein. Aber, daß der Makler nich mehr Courtage als 3 MM netto berechnen darf, wird doch wohl bundesweit gelten oda nich?

anitari 
Beitragsersteller
 24.02.2012, 20:34
@crashlady

Ja, die Kaution darf in HH nich mehr als 3 MM netto sein.

Das darf sie, jedenfalls für Wohnraum laut BGB, in ganz Deutschland nicht. Also nichts was in in HH besonders wäre.

Aber, daß der Makler nich mehr Courtage als 3 MM netto berechnen darf, wird doch wohl bundesweit gelten oda nich?

Noch ein Irrtum. Laut Wohnraumvermittlungsgesetz darf ein Makler maximal das 2,38fache inkl. MwSt. an Privision/Courtage für die Vermittlung von Wohnraum verlangen. Auch wieder nichts was in Hamburg anders ist als in anderen Bundesländern.

ich kenn nur Hamburger, weiß nich ob andere Bundesländer da wirklich Nachteile haben :>

Aber ich kenn zB, daß ein Mieter nich so einfach gekündigt werden kann und es 3 Abmahnungen zu einer Sache bedarf bevor er die Kündigung zugestellt bekommt (oder aber mit 2 Mieten in Verzug ist), wohingegen das in anderen Bundesländern möglich sein soll einfach so ohne Angabe von Gründen kündigen zu können.

albatros  25.02.2012, 01:53

Das ist so ganz gewiss nicht zutreffend. Nur in einem Zweifamilienhaus in welchem auch der Vermieter wohnt, gilt abweichend eine erleichterte Kündigung gemäß § 573 a (1) BGB, wobei die Kündigung ohne Angabe von Gründen sich lediglich auf diese Regelung berufen muss. Jede andere Kündigung ist ohne Begründung unwirksam.

anitari 
Beitragsersteller
 24.02.2012, 20:43

wohingegen das in anderen Bundesländern möglich sein soll einfach so ohne Angabe von Gründen kündigen zu können.

Ohne Angabe von Gründen kann ein Vermieter, unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn er mit dem Mieter gemeinsam in einem 2FH wohnt, in jedem Bundesland dem Mieter kündigen. Siehe BGB § 573a. Also auch nichts was den sog. Hamburger Mietvertrag so besonders macht.