Wann darf ich hier als nicht Anwohner parken?
Ich bin bei solchen Schildern oft nicht sicher wie es zu deuten ist. Gilt das Schild zu den genannten Zeiten (eingeschränktes Halteverbot) und ich darf Montags bis Freitags vormittags und abends nicht dort stehen?
7 Antworten
Oben steht das Parkverbot in beide Richtungen.
Darunter hast eine Eisnchränkung für das Obere schild. In diesem Fall gilt das Parkverbot von 7-10 uhr und 16-22 uhr. Ausserhalb dieser zeiten darf dort geparkt werden.
Anwohner mit dem Parkauswei mit dieser Nummer sind vom Parkverbot quasi ausgenommen und dürfen immer dort parken.
Freitags ab 22 Uhr bis Montags 6:59 und Montags bis Freitags 10 Uhr bis 15:59 Uhr und Montags bis Donnerstags zwischen 22 Uhr bis 6:59 Uhr.
Nur die Besitzer der Parkausweise der Nr 25.. dürfen immer Parken
Gib den Führerschein ab
Dann wann da draufsteht ist Halteverbot. Weil andersrum wäre das einfach dämlich. Und der eine, der die 25 Karte hat der darf.
Egal ob Anwohner oder nicht, nicht jede Straße hat soviel Platz das man ununterbrochen parken kann. Wenn man einen eigen Parkplatz will, ist man da halt falsch. Garage oder gemieteter Privatparkplatz.
Nochmal
Gib den Führerschein ab
Ne träum, weiter.
Genau warum ich nicht fahre, Feiere ich auch nicht Epilepsie und Party vertragen sich nicht. Heißt ich hab es todernst gemeint, ich hab keinen FS bin noch halbwegs in der Lage zu rechnen und hab trotzdem im Schädel das man Kaum nachts das Parken verbietet. Ja hab Halteverbot geschrieben andersrum wärs schlimmer. Pass auf dich auf.
Vielleicht solltest du deinen Führerschein abgeben? 🤔 Denn offenbar kennst du noch nicht mal den Unterschied zwischen “Parkverbot“ und “Halteverbot“...
Ich fahre ja auch nicht.....
Oder anders, muss man um Zahlen lesen zu können, den FS machen? Ich denke nicht.
Denn offenbar kennst du noch nicht mal den Unterschied zwischen “Parkverbot“ und “Halteverbot“...
Wer anderen empfiehlt, den Führerschein abzugeben, sollte es selber besser wissen. Das ist bei Dir aber leider nicht der Fall:
Ein Zeichen "Parkverbot" gibt es in Deutschland überhaupt nicht (und "Halteverbot" genau genommen auch nicht). Es gibt nur
- Zeichen 283 "Absolutes Haltverbot" und
- Zeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot" (wie im Bild zu sehen)
Beide werden korrekt ohne "e" geschrieben.
Was soll die Korinthenkackerei? Das eine Schild bedeutet Pakverbot (Verbot zu parken), das andere Halteverbot (Verbot zu halten). Ist doch völlig wumpe, wie die heißen. Von den Nummern mal ganz zu schweigen.
Was soll die Korinthenkackerei?
Wer hat denn mit der "Korinthenkackerei" angefangen? Du kritisiertest doch offenbar den Satz
Dann wann da draufsteht ist Halteverbot.
in MarSusMars Antwort.
Dieser Satz ist aber vollkommen korrekt, weil das Schild nun mal "eingeschränktes Haltverbot" heißt. Wenn Du es "Parkverbot" nennen willst, kannst Du das meinetwegen gerne tun, es ist aber fachlich falsch. - Wenn Du willst, kannst Du meinetwegen die Niederlande auch Holland nennen, oder ein Parallelogramm Raute, trotzdem ist es fachlich falsch.
Im Grunde ist mir das völlig egal - es ist aber m. E. ziemlich daneben, eine fachlich richtige Antwort als falsch hinzustellen ...
Nein! Völlig daneben war in MarSusMars Antwort der Teil “Gib deinen Führerschein ab!“ (Und dann auch noch doppelt.) Hätte er sich das geklemmt, hätte ich überhaupt keinen bissigen Kommentar geschrieben.
Warum du es als “fachlich richtig“ bezeichnest, wenn jemand erklärt, ein Schild, das 3-minütiges Halten erlaubt, bedeute “Halteverbot“, können wir gerne offen lassen, da ich dich eh nicht für voll nehmen kann. Schönen Tag noch!
Das Schild, das 3-minütiges Halten erlaubt, bedeutet eben “eingeschränktes Halteverbot“, das lernt man so in der Fahrschule (oder sollte man zumindest so lernen), und dass das "fachlich richtig" ist, kann jedermann in der StVO, Anlage 2 unter der lfd. Nr. 63 nachlesen.
Wenn man das macht, sieht man dann auch, dass dieses Zeichen eben nicht nur 3-minütiges Halten erlaubt, sondern auch längere Haltezeiten "zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen", wenn diese Vorgänge "ohne Verzögerung durchgeführt werden" - z. B. kann ein Möbelwagen für einen Umzug auch eine Stunde oder länger dort stehen, wenn es so lange dauert, ihn auszuladen (und dabei keine Zeit "verplempert" wird)!
Und letzteres ist eben ein wesentlicher Unterschied zu einem "echten" Parkverbot, wie es z. B. an Bushaltestellen gilt - hier dürfen Ladegeschäfte nicht länger als 3 Minuten dauern, denn "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt".
PS:
Das mit dem "Führerschein abgeben" war sicherlich nicht nett von MarSusMar, aber so grundlegende Sachen wie das Lesen von einfachen Zusatzzeichen sollte eigentlich jede(r) Führerscheininhaber(in) beherrschen ...
“Fachlich richtig“ wäre also “eingeschränktes Halteverbot“ gewesen. Da “Halteverbot“ vom Wortsinn her keine Einschränkung erkennen lässt, ist es also sinngemäß deutlich dichter am “absoluten Halteverbot“. So. Damit kannst du jetzt loslaufen oder nicht. Ich hab dem jedenfalls nichts hinzuzufügen.
Mit Parkausweis darfst du immer dort parken und ansonsten nur außerhalb der Zeiten die auf dem Schild stehen.
von 7 - 10 u. 16 - 22 Uhr Parkverbot, außer Bewohner mit Parkausweis Nr. 25. Außerhalb der Zeiten für jedermann gestattet und Sa So natürlich xD
Bist sicher ein gern gesehener Partygast MarSusMar