Halteverbot an Bushaltestellen
Ich hielt gestern kurz an einer selten genutzen Bushaltestelle um einen Kollegen abzuholen. Jetzt standen wir direkt neben dem Auto und haben auf ihn gewartet, da kam auch schon der Busfahrer und als ich zum Auto über den Zaun hechtete parkte er mich auch schon zu. Ich hätte ihn auf jeden fall behindert aber er gewärte mir ja auch nicht mal Zeit die Bushaltestelle zu räumen. Dann stieg dieser aus dem Bus aus und fotografierte mein Wagen. Es war garantiert kein absolutes Halteverbot und ich machte direkt im Anschluss ein Foto mit iphone Weltuhr neben dem Auto. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen.
16 Antworten
Da Du nicht in Deinem Fahrzeug gesessen hast, kann von "Halten" auch nicht mehr die Rede sein: Siehe § 12 (2) StVO. Also gibt es eine Knolle. Fertig!
Ja - man kann schließlich nicht immer Pech haben ;)
An Stellen wo sowieso Parkverbot ist, braucht kein Schild zu stehen. Das kostet 15 euro oder so. Bezahl es, wenn was kommt und gut ist. Nötigung von seiner Seite war das auf keinen Fall. Der hat nicht nur das Recht an der Haltestelle zu halten, er muss es auch. Der muss die Leute an der Haltestelle ein und aussteigen lassen und darf eigentlich nicht schon ein paar Meter früher halten.
Ich glaube dir würde irgendwann auch der Kragen platzen. Ich stecke regelmäßig fest weil jemand im Halteverbot steht und werde dann teilweise auch noch blöd angemacht oder muss mich irgendwo durchzwängen mit 2 mm Platz recht und links. Irgendwann reicht es einem einfach.
Wenn du erst über einen Zaun hechten musstest hast du definitiv nicht direkt neben dem Auto gestanden. Zahl einfach den Strafzettel und gut, mit einer Beschwerde wirst du nicht durchkommen.
hallo
an bushaltestellen 15 m vor und hinter dem schild , ist absolutes halte und parkverbot , wenn der busfahrer jedesmal ein paar minuten warten müsste , kämen viele leute zu spät zur arbeit oder zug oder flughafen
gruss mike
Die StVO sagt zu Zeichen 224 (Haltestelle): "Fahrzeugführer dürfen bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken." (Anlage 2 zu § 41 StVO)
Du hast Dein Fahrzeug verlassen, also hast Du geparkt.
Jetzt standen wir direkt neben dem Auto
Das stimmt wohl nicht, denn es war mindestens ein Zaun dazwischen.
Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen (§ 49 Abs. 2 StVO). Das müsste Tatbestandsnr. 54 im Bußgeldkatalog sein, 10 Euro - mit Behinderung, was hier wohl vorlag: 15 Euro.
Glück gehabt nix angekommen ;D