Auszugsgenehmigung?
Hallo.
Also folgendes Problem. Meine ehemalige Pflegemutter hat mich dazu gedrängt, endlich auszuziehen. Jetzt habe ich ein zimmer in einer wg gefunden und den Mietvertrag unterschrieben. Nun wollte ich einen Antrag auf ALG 2 stellen, da alle Kosten nicht selbst zu tragen sind.
Dazu muss man sagen: Ich bin jetzt 21 (das Pflegeverhältnis ist vor einem halben Jahr beendet worden) und mache derzeit ein FSJ in einem Kulturladen, bei dem ich 300 Euro verdiene. Dazu bekomme ich noch 190 Euro Kindergeld. Zu meiner leiblichen Mutter habe ich seit meinem sechzehnten Lebensjahr keinen Kontakt mehr, da sie schwerwiegende Probleme hatte, die bei mir eine Essstörung und Kontaktabbruch auslösten. Ich war deshalb auch in Therapie und bin eben deshalb in eine Pflegefamilie gezogen. Das Verhältnis ist jedoch wie gesagt seit 6 Monaten beendet worden und zu meiner leiblichen Mutter habe ich weiterhin keinen Kontakt. Meinen Vater kenne Ich nicht.
Nun eine Frage: Ich lese ständig davon, dass man als U25 Jähriger eine Auszugsgenehmigung braucht, wenn man zusätzlich ALG 2 beziehen will. Aber ich bin ja sozusagen Untermieter und wohne seit Jahren nicht mehr wirklich Zuhause? Jetzt aber habe ich auszuziehen und möchte es auch selbst unbedingt, kann es dann sein, dass ich keine Leistungen beziehen kann?
Wäre cool, wenn mir da jemand helfen könnte. Ist eben ein ziemlich spezieller Fall.
Liebste Grüße Ana
3 Antworten
Wenn man noch keine 25 Jahre alt ist, dann kann man mit Zustimmung des Jobcenters ausziehen, wenn z.B. schwerwiegende soziale Gründe vorliegen ( https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Arbeitsuchend/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485737 ).
Deine Pflegemutter ist nicht deine leibliche Mutter, das dürfte also ein ganz anderes Verhältnis sein. Die Frage dürfte also eher sein, ob man dir das Zusammenleben mit deiner leiblichen Mutter zumuten könnte. Da das Jugendamt dich aber da bereits herausgeholt hat, würde ich sagen, dass das geradezu nach einem schwerwiegenden sozialen Grund riecht (weitere Infos z.B. hier: https://www.elo-forum.org/25/2740-darf-u25-eltern-ausziehen.html ).
Geh also am besten zum Jobcenter hin, erkläre dort deine Situation und dann wird man dir sagen, welche Nachweise ggf. erforderlich sind. Die Nachweise dürften sich bei deiner Vorgeschichte problemlos beschaffen lassen.
Richtig. Aber das Jobcenter kann bei Menschen unter 25 Jahren unter bestimmten Umständen trotzdem die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung verweigern (§ 22 Abs. 5 Satz 4 SGB II). Da ist es besser, wenn man für den Fall der Fälle einen wichtigen Grund für den Auszug nachweisen kann.
Okay danke, ja die nachweise kann ich natürlich beschaffen.
Teilweise haben wir die unterlagen alle Zuhause, den Rest kann ich bestimmt beim Jugendamt holen.
Vielen Dank, du hast mir schon ein ganzes Stück weiter geholfen.
Es gibt immer wieder ein paar Spezialisten, die beim Jugendamt auf die Tränendrüse drücken, damit sie am Ende vom Jobcenter die Zustimmung zum Auszug erhalten. Und wenn die das hinbekommen, dann sollte sich das bei jemandem mit deiner Geschichte erst Recht machen lassen.
Das jobdcneter muss das in deinem Fall übernehmen sogar eine ganze Wohnung zu bezahlen wen es nicht zumutbar ist zu deiner Mutter zurückzuziehen auch solltest du erwähnen das der Auszug von deiner Pflegemutter ausging zb wäre das deine Mutter gewesen hätte sie dir nur ein zettel geben müssen das sie dich rausschmeißt und dann wäre das Jobcenter mit zuständig geworden,. Aber das war auch eine miese Nummer von der pflegmutter sie hätte das ja auch rechtzeitig mit dem Jugendamt bzw dem Jobcenter abklären können .!Die u 25 Reglung ist eigentlich für Student gedacht gewesen oder aber für Menschen die noch zu hause wohnen bis 25. Mit der Reglung Hat das Jobcenter nur den Eigenauszug von Menschen unter 25 Gleöst aber nicht zb den rauswurf mit 18 zb,.
da du nichts hast, bei deinen eltern nicht lebst brauchst du keinen grund für den auszug.
geh zum jc und lass dir die maximale angemessene höhe der kosten der unterkunft nennen. dann suchst du in der höhe 3 wohnungsangebote. stellst einen antrag auf kostenübernahme der wohnung, antrag auf erstausstattung (siehe google, für mögliche listen), antrag auf umzugskosten, antrag auf darlehen für kaution, antrag auf renovierungskosten ....
deine pflegemutter ist nicht verpflichtet dich als "fremdling" weiter auf ihre kosten durchzufüttern. somit ist ein auszug unumgänglich. vielleicht gibt deine pflegemutter dir die aufforderung zum auszug auch gern noch schriftlich. das beschleunigt deinen anspruch dann noch.
wenn er einmal draußen ist, dann ist keine frage zu mutter zu ziehen mehr vorhanden. er muss es nicht und die mutter muss ihn auch nicht aufnehmen. dazu ist sie nicht verpflichtet.