Darf der Vermieter zusätzlich zur Kaution (3 Monatskaltmieten) noch eine Putzpauschale (200 €) einfordern?
Muss diese Pauschale dann vom Vermieter genauso verzinst werden, wie die Kaution ?
9 Antworten
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Insofern (vermutlich) eine Grundreinigung nach Mietende damit abgegolten werden soll, könnte bei Berechtigung das aus der Kaution bezahlt werden. Das setzt voraus, dass eine voll wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist. Ist aus dem Vertragstext keine solche herzuleiten, ist die Wohnung nur besenrein zurückzugeben (mit dem Besen grob gereinigt, Spinnweben und eigene Einbauten sowie Dübel entfernt, Fenster nicht geputzt und Dübellöcher unverschlossen). Das gälte auch bei unrenovierter Übergabe der Wohnung an den Mieter bei Mietbeginn.
Bezüglich dem Putzen ist wahrscheinlich die Endreinigung beim Auszug gemeint, wenn ich deine Frage richtig verstehe. Und in diesem Zusammenhang kommt es erst mal darauf an, ob die Pflicht zur Endreinigung überhaupt wirksam ist, wie sie im Vertrag steht. Bei wirksamer Vereinbarung musst du nämlich zwingend die Möglichkeit haben, die Reinigung auch selbst durchzuführen oder selber jemanden zu beauftragen. Erst dann könnte der Vermieter Schadenersatz verlangen, nicht schon im Voraus.
Ansonsten ist die Mietsicherheit gesetzlich auf 3 Monatsmieten begrenzt, mehr kann ein Vermieter nicht verlangen. für einen möglichen Schadenersatz für die Endreinigung müsste er sich ggf. dann daraus bedienen.
Was hast Du denn gemietet bzw. was willst Du mieten.
In einen Studentenwohnheim oder ähnlichem wäre das u. U. zulässig, bei ganz "normalem" Wohnraum nicht.
Zinsen für Kaution sind übrigens lächerlich gering, eigentlich 0.
Eine Putzpauschale erscheint mir ungewöhnlich. Für welchen Zeitraum ist diese Pauschale gedacht ? Auch die Putzpauschale muss , wie die Kaution separat vom Vermieter angelegt werden und ist zu verzinsen, genauso wie die Kaution.
Ist die Putzpauschale für den Fall des Auszuges aus der Wohnung gedacht ? Das wäre sehr fraglich, ob so etwas zulässig ist. Denn du musst zunähst selber die Möglichkeit haben, die gemietete Wohnung in besensauberen Zustand zu verlassen.
Erst wenn du demnicht nachkommst, kann sich der Vermieter aus der Pauschale bedienen.
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Interessant wäre, wie das begründet wird.