muss ich als Mieter beleuchtungsbirne im Treppenhaus wechseln wenn sie kaputt ist?
9 Antworten
Natürlich, wenn es denn so vereinbart wurde, warum denn auch nicht?
Unsere Mieter legen den Kaufbeleg vor, gleich für 10 Stück, und bekommen die Auslagen ersetzt.
Gibt es keine solche Vereinbarung, schicken wir hier bei uns den Elektriker vorbei nach Eingang der "Mangelanzeige".
Nein. Instandhaltungen im nichtvermieteten Gemeinschaftseigentum Treppenhaus hat der VM zu veranlassen.
Allerdings darf er die Kosten eines Hausmeisters ab der nächsten Betriebskostenabrechnung alljährlich anteilig auch auf dich umlegen - wäre es da nicht sinnvoller, die durch Eigenleistung einzusparen und die Kosten der Glühbirne mit der übernächsten Mietzahlung oder BK-Abrechnung aufzurechnen?
G imager761
Normal fällt dies unter die Aufgaben des Hauswart's, dieser kann dann eine Liste machen und die Kosten beim Vermieter in Rechnung stellen.
Verwaltet der Eigentümer selbst, ist er zuständig. Ausser wie erwähnt du bist selbst Schuld durch Einwirken, dass die Lampe nicht mehr funktioniert.
In der Regel nicht. Hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht.
Wir wohnten einmal in einer Einliegerwohnung und dort hatte ich keine Reparaturen vorgenommen.
Das kann also durchaus möglich sein.
Müssen vermutlich nicht. Aber es wäre doch eine nette Gefälligkeit gegenüber dem Vermieter und den anderen Bewohnern des Hauses.