Hallo zusammen, wir haben ein Haus gekauft, dürfen aber erst nach Zahlung rasen mähen und außen arbeiten verrichten. Muss es bis Übergabe der Eigentümer tun?

6 Antworten

Hallo,

üblicherweise wird im Kaufvertrag auch der Besitzübergang geregelt. Dieser Zeitpunkt muss nicht mit dem Eigentumsübergang zusammenfallen.

Der Verkäufer muss den Zustand erhalten, der besichtigt wurde.

Das Haus gehört bis zur offiziellen Übergabe dem Eigentümer und nicht dem Käufer, es sei denn, Ihr habt etwas Schriftliches vereinbart. Und der Eigentümer kann bis dahin alles mögliche machen oder unterlassen.


schelm1  28.09.2015, 16:35

Der Verkäufer haftet Ihnen für den Zustand zu dem Sie das Objekt wie gesehen zum vereinbarten Preis gekauft haben. Eine Verschlechterung des Zustandes, dies gilt auch für die Außenanlagen, brauchen  Sie  nicht hin zu nehmen.

der Eigentümer kann bis dahin alles mögliche machen oder unterlassen.

Dies Auskunft ist schlicht falsch und irreführend zugleich!

Selbstverständlich muß der Zustand des Hauses zum Zeitpunkt des Besitzüberganges  so sein, wie dies zum Zeitpunkt der Kaufpreisvereinbarung und Abschluß des Kaufvertrages war.

Eine Verschlechterung braucht der Käufer nicht hinzunehmen!

Joschi2591  28.09.2015, 16:47
@schelm1

Das stimmt. Aber ein nicht gemähter Rasen ist keine Verschlechterung.

TrudiMeier  28.09.2015, 21:45
@schelm1

Selbstverständlich muß der Zustand des Hauses zum Zeitpunkt des Besitzüberganges  so sein, wie dies zum Zeitpunkt der Kaufpreisvereinbarung und Abschluß des Kaufvertrages war.

Richtig. Aber was hat das jetzt mit dem Rasen zu tun? Der wächst ja nicht im Wohnzimmer. Der Rasen hat keinen Einfluss auf den Zustand des Hauses und durch nicht gemähtes Gras mindert sich der Wert des Hauses auch nicht.

dreanie 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 15:32

Danke für die Info- aber kauft man nicht "wie gesehen"? Und da sah noch alles top aus...

Joschi2591  28.09.2015, 15:40
@dreanie

Was hat denn der Eigentümer gemacht, dass es jetzt nicht mehr top aussieht? Den Rasen nicht gemäht? Das darf er bzw. kann er unterlassen.

dreanie 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 15:42
@Joschi2591

Danke für die Info

Der Verkäufer haftet Ihnen für den Zustand zu dem Sie das Objekt wie gesehen zum vereinbarten Preis gekauft haben. Eine Verschlechterung des Zustandes, dies gilt auch für die Außenanlagen, brauchen  Sie  nicht hin zu nehmen.

also wenn ihr noch kein Geld bezahlt habt oder ein Vertrag beschlossen etc. muss er es machen aber er ist nicht dazu beflichtigt er kanns auch stehen lassen u

dreanie 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 15:34

Notartermin war- wir warten auf die Zahlungsaufforderung, aber heißt es nicht "gekauft wie gesehen?"

Der muss nicht mähen. Würde ich auch nich machen