Hallo wenn jemand meine Einfahrt trotz Schild zuparkt, darf ich ihm eine private Parkkralle verpassen mit dem Hinweis wo er sich wieder "freikaufen" kann ?

11 Antworten

Das wäre Nötigung und Freiheitsberaubung im Hinblick auf die den freien Umgang mit dem Fahrzeug.

Zudem würde es absolut nicht bringen, da der Grund für Ihre Beeinträchtigung damit ja keinedsfalls ausgeräumt bzw. entnfernt, sondern sogar der Störer an einer Abhilfe gehindert wäre.

Sofern das störende Rahzeug sich im öffentlichen Verkehsraum vor ihrer einfahrt befindet, rufen Sei den verkehrsdienst des ornungsamtes an, die das fahrzeug dann abschleppen lassen.

Steht das störende Fahrzeug innerhalb Ihres Grunstückes, dann können Sie es auf ihre kosten abschleppen lassen und die Kosten gegenüber dem Störer Ihres Besitztums geltend machen.

Nein.

Aber vielleicht gibt es eine legale möglichkeit Ihn einzuparken. Vielleicht meldet er sich dann.

Nein. Mach Ihn darauf aufmerksam, daß das ein Privatparkplatz ist.

@ Balatonpaar

Parkt er immer vor deiner Einfahrt? Falls ja, dann mit ihm reden und ihm sagen, wenn er das nicht lässt, dass du die Polizei rufen wirst.

Ansonsten kannst du ja auch einen Zettel an die Scheibe pappen, wenn das nichts nützt, dann die Polizei anrufen.

Man sollte immer erst alles im Guten versuchen und nicht gleich mit der Brechstange.

schelm1  24.05.2016, 12:19

und nicht gleich mit der Brechstange.

na ja, wenn doch keiner hinsieht!?!

Nein,

das wäre Sachbeschädigung wenn etwas kaputt geht.

In solchen Fällen ist es dir aber erlaubt, ihn auf seine Kosten hin abschleppen zu lassen.

Am besten machst du aber ein Foto und meldest das der Polizei, falls der Schlawiner dann wegfahren sollte in der zeit wo der Abschleppdienst kommt, hast du n Problem und musst ggf. die Anfahrt zahlen (was aber eigentlich nicht der Fall ist wenn du das belegen kannst)

Ob du ihn an der Wegfahrt hindern kannst weiß ich nicht, aber anzeige kannst du in jedem Fall erstatten!

Grüße,

iMPerFekTioN