Parken vor der eigenen Einfahrt trotz Parkschein-Pflicht?
Ich beschäftige mich schon eine Zeit mit der Frag.
Unzwar habe ich eine eigene Einfahrt und ich weiß, dass ich vor der, trotz Parkverbot parken darf.
Doch ich stell mir die Frage, da ich eine Parkschein-Pflicht an der Straße habe, trotzdem einen Parkschein brauche. Einen Bewohnerausweis haben wir schon und diese gibt die Stadtverwaltung auch nur für ein Auto (unverständlicherweise).
Also ist die Frage, ob meine Ein- bzw. Ausfahrt mit einem Halteverbot, von der Parkschein-Pflicht ausgeschlossen ist.
3 Antworten
Wäre mir neu, das man vor der eigenen Einfahrt parken darf ... Auch beim Halteverbot gibts doch keine Ausnahmen oder? Das gilt für Alle, auch für Dich. Hast Du da einen Paragraphen zur Hand? Ich wüsste nämlich keinen. Woher soll das Ordnungsamt auch wissen, wer zu welcher Einfahrt gehört.
Darf ich auch vor meiner eigenen Ausfahrt nicht parken?Doch, das dürfen Sie. Das Parkverbot gilt grundsätzlich, damit die Anwohner nicht behindert werden. Steht Ihr eigenes Fahrzeug vor Ihrer Einfahrt, ist das üblicherweise nicht der Fall. Für andere Verkehrsteilnehmer wird allerdings ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie hier. (Bußgeldkatalog.org) Darüber habe ich mich schon informiert und anscheinend darf ich das.
Nein, darfst du nicht. Vor einem abgesenkten Bordstein ist immer Parkverbot. Da braucht es nicht mal ein Schild.
Du darfst nicht vor deiner Einfahrt parken! Das ist für jeden Parkverbot.
Wenn du vor deiner Ausfahrt parkst, parkst du dann vor einer Bortsteinabsenkung?
Du als Anwohner hast kein Recht den vor deiner Einfahrt liegenden Parkplatz zu beanspruchen. Wenn du dort parken willst, musst du dir einen kostenpflichtigen Parksschein besorgen.
Darf ich auch vor meiner eigenen Ausfahrt nicht parken?Doch, das dürfen Sie. Das Parkverbot gilt grundsätzlich, damit die Anwohner nicht behindert werden. Steht Ihr eigenes Fahrzeug vor Ihrer Einfahrt, ist das üblicherweise nicht der Fall. Für andere Verkehrsteilnehmer wird allerdings ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie hier. (Bußgeldkatalog.org) Darüber habe ich mich schon informiert und anscheinend darf ich das.