Muss man den Zugewinn einer Aktienkurssteigerung versteuern?
Ist der Kursgewinn steuerlich zu bewerten wie ein Einkommen und wenn ja, ist die Besteuerung abhängig von der Länge des Besitzes einer Aktie?
7 Antworten
Wenn du eine Aktie verkaufst und dabei Gewinn machst musst du diesen Gewinn versteuern genau so musst du Mögliche Dividendenzahlungen versteuern.
Wie lange du die Aktie hast ist dabei unerheblich. Solange du eine Aktie nicht verkaufst zahlst du auch keine Steuern (außer eben auf die Dividenden)
Bis 801 Euro bist du aber sowieso Steuerfrei mit deinem Steuerfreibetrag (Geht über alle Geldanlagen hinweg)
Wenn du ein Deutsches Depot hast machen die deine Steuern normal für dich und führen diese direkt ab. Sind 25%+Soli+Kirchensteuer
Lies dir eventeull das einfach mal durch.
"Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 %, hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von 8-9 % (je nach Bundesland). Daraus ergibt sich aber keine Steuerlast von 38,5 – 39,5 %. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden nicht auf die Kapitalerträge erhoben, sondern auf die 25 % Kapitalertragsteuer. Insgesamt ergibt sich demnach ein pauschaler Steuersatz von 26,375 % ohne Kirchensteuer und 27,82 bis maximal 27,99 % mit Kirchensteuer."
- Nur wenn er realisiert wird
- Der Zeitpunkt des Erwerbs ist bedingt ausschlaggebend. Aktien, die vor 2009 erworben wurden, sind tatsächlich steuerfrei (steuerliches Altrecht). Alles andere ist steuerpflichtig.
nicht, wenn er sie innerhalb der Spekulationsfrist kauft und verkauft oder sie zu einem Betriebsvermögenm gehören.
- Bei Aktien gibt es keine Spekulationsfrist
- Im Betriebsvermögen sind die Gewinne zu versteuern, im Privatvermögen auch. Lediglich die Art der Besteuerung ist unterschiedlich.
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
Das schließt Aktiengeschäfte nicht aus. Das jetzt § 20 II Nr. 1 EStG allgemein Veräußerungsgewinne steuerpflichtig macht, ändert nichts daran. das merkt man jedenfalls in Altfällen.
Dummes Zeugs. Aktien im Privatvermögen unterliegen dem § 20 EStG (2) 1. (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und nicht dem § 23 und werden mit Abgeltungssteuer belegt. Altfälle, die tatsächlich unter den § 23 fallen, müssen vor dem 01.01.2009 erworben worden sein und sind somit auf jeden Fall aus der Spekulationsfrist.
Wenn Du Steuerberaterin bist, bin ich Entdecker der Quantentheorie. Hör bitte auf, dich hier lächerlich zu machen.
Schau mal auf Fälle, die vor dem BFH behandelt werden, wie alt die sind. Es hat also noch Relevanz
Erst wenn der Gewinn durch Verkauf realisiert wird. Die Dauer des Besitzes der Aktie spielt seit 2009 keine Rolle mehr. Wurde die Aktie vor 2009 gekauft gilt hingegen noch das alte Recht.
Gewinnausschüttungen (Dividenden) sind ebenfalls zu versteuern
Die Einkommensteuer für diese Kapitaleinkünfte wird aber idr nach dem gesonderten Steuersatz von pauschal 25% zzgl Soli und ggf Kirchensteuer (insgesamt dann rund 27%) bemessen und nicht nach dem regulären Tarif mit progressiven Steuersatz von bis zu 45%.
für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt außerdem ein Freibetrag von 801€ pro Jahr (Sparer Pauschbetrag)
die Steuer wird idr in Form der Abgeltungssteuer direkt von der Bank/ der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten und abgeführt
Nein - bei einem reinen Kursgewinn liegt ja noch keine Gewinn-Realisation vor.
Steuerlich relevant ist das erst bei einer Veräußerung oder bei der Ausschüttung einer Dividende.
Nein ...
ein Kursgewinn ist nicht zu versteuern. Der Gewinn ist dann zu versteuern, wenn er realisiert wird.
Erst wenn die Akie verkauft wird, ist der Gewinn zu versteuern oder ein Verlust zu verrechnen. Erst dann ist der Verlust oder der Gewinn realisiert.
Das heißt, ich kann steuerlich Gewinne mit Verlusten verrechnen?
wenn sie aus der selben Einkunftsquelle kommen .... erzielst Du mit dem Verkauf von Aktien Verluste und Gewinne kannst Du das verrechnen
Danke. Hast du vielleicht auch noch den Prozentsatz für Soli und Kirchensteuer im Gedächtnis?