Gerechtes Strafmaß, 2 Jahre Bewährung für Betrug (150 Euro)?
Moin, es wurden Verpackung bei Media Markt ausgetauscht (das teure Produkt in die Verpackung vom günstigen Produkt) streitwert 150 Euro! Der Typ war nicht vorbestraft etc. Und hat 20 Tagessätze zu 20 Euro auf 2 Jahre Bewährung bekommen. Dies steht doch nicht im Verhältnis und maßlos überzogen oder nicht ??????
8 Antworten
Das liegt immer im Ermessen des Richters und wenn hier die teuren Produkte umgepackt wurden, damit man weniger bezahlt, dann ist das vorsätzlicher Betrug.
Es spielt keine Rolle, ob jemand bereits vorbestraft ist, sondern auf das Urteil an und das wurde sicher nicht einfach so ausgesprochen.
Es ist absolut nicht überzogen und steht durchaus im Verhältnis zur begangenen Tat.
Ich vermute, dass es sich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB handelt. Wird recht selten angewandt.
Die -m.E. sehr angemessene - Strafe von 400 € wird ausgesetzt. Wenn der Verurteilte sich nun 2 Jahre nichts zuschulden kommen lässt, braucht er die Geldstrafe nicht zu zahlen. Ganz einfach und auch gerecht. "Knast" stände nur dann im Raum, würde er die Bewährung versemmeln und auch die Geldstrafe nicht zahlen. Dann, aber auch nur dann, käme er für max. 20 Tage ins Gefängnis.
Deine Empörung über ein derart mildes Urteil kann ich ganz und gar nicht nachvollziehen.
Aber hallo.
Das ist ein sehr mildes Urteil. 20 Tagessätzen. zu 20 € 2 Jahre Bewährung
Beim nächsten mal kommt er nicht so billig davon.
Bley 1914.
Ist quasi eine erzieherische Maßnahme. Die kriminelle Energie ist ja unbestreitbar da. Wenn er darüber mal nachdenkt und die nächsten zwei Jahre brav ist, dann hat sich das doch gelohnt.
Ich finde die Strafe angemessen. Er hat halt Pech, dass er zu den wenigen gehört, die sich erwischen lassen. Er kann ja auch darüber nochmal nachdenken.
Wieso sind zwei Jahre seines Lebens futsch? Nur weil er keine Straftaten begehen darf? Und wenn er unwahrscheinlicherweise deshalb nie wieder einen Job findet, dann nicht aufgrund der Höhe des Urteils, sondern wegen der Verurteilung an sich. Glaube ich aber kaum. Wenn er jung genug ist, streichen sie ihm das vielleicht sogar aus dem Führungszeugnis.
noch geht keiner in den Knast - sobald in der Zeit eine erneute Auffälligkeit kommt, die strafrechtliche Relevanz hat, wird die Bewährung widerrufen und die Neue Strafe kommt obendrauf
na ja - jeder hat mal angefangen
bei vorsätzlichem Betrug - es hätte etwas mehr sein können
darauf wird das Urteil basieren
Zwei Jahre seines Lebens sind futsch und er findet nie wieder einen Job. Damit hat er schon mehr als nur Zeit um "nachzudenken". Ich finde das schon etwas viel. 6 Monate hätten ebenfalls gereicht.