Fernbedienung bezahlen?
Hallo, wir haben mit unserer Wohnung auch einen Stellplatz und von einem anderen Eigentümer noch zusätzlich eine Garage angemietet. Nun haben wir ein elektrisches Tor bekommen und sollen aber nur eine Fernbedienung erhalten!!!
Die Hausverwaltung sagt, jeder Eigentümer erhält nur eine Fernbedienung, auch wenn er zwei Stellplätze hat, weiter meinte die Hausverwaltung wir müssten uns die zweite Fernbedienung selbst kaufen.....
Kann das sein???
2 Antworten
Das musst du mit dem Eigentümer klären, von dem du die Garage gemietet hast. Er ist dein Vertragspartner, nicht die Hausverwaltung.
Wenn dir der Eigentümer eine Garage vermietet, dann ist es auch seine Pflicht, dir den Zugang/Zufahrt zu ermöglichen. Falls er es versäumt hat, in den Vertrag eine Regelung für die Fernbedienung mit aufzunehmen, ist das jetzt sein Problem.
Habe ich dir gesagt in meiner Antwort. Der Vermieter der Garage muss ermöglichen,, dass du in die Garage kommst. Und wenn dafür Zusatzkosten entstehen, muss er dies im Vertrag vereinbaren. Siehe §535 BGB.
Der andere Eigentümer bekommt doch auch eine Fernbedienung, braucht die aber nicht weil er ja den Stellplatz an euch vermietet hat, sprich doch mal mit dem.
Upps, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, wir haben eine Wohnung mit einem Stellplatz (Eigentümer 1) und dann haben wir zusätzlich noch eine Garage (Eigentümer 2). Eigentümer 2 hat aber noch einen anderen Stellplatz, an einen anderen Mieter vermietet und dieser andere Mieter bekommt die „eine“ Fernbedienung die jeder Eigentümer erhält.....
Zahlt dieser Mieter mehr Miete oder warum bekommt der die?
Nein aber ein Stellplatz gehört wohl zur Wohnung und die Garage wurde von mir angemietet. Die Vermieterin hat aber nur eine Fernbedienung.....
Dann muss sich deine Vermieterin darum kümmern, dass sie eine 2. besorgt.
Genau! Der ist dafür zuständig, das zum Mietgegenstand gehörige Zubehör an Dich weiter zu geben.
Ja, so sehe ich das auch aber wie ist die Rechtslage???