zu viele Personen in einer Wohnung
Hallo, gibt es eigentlich ein Gesetz, dass die Wohnung eine bestimmte Größe haben muss, wenn man Kinder hat? Unter mir wohnt eine Familie mit 6 Kindern (der älteste etwa 16, die jüngste ca. 3) d.h. 8 Personen auf nichtmal 50 Quadratmetern. Hinzu kommt, dass sie unglaublich laut sind und die Kinder sehr oft schreien und weinen. Sie verstehen kaum ein Wort deutsch, weshalb die Verständigung sehr schlecht ist. Die Kinder hört man bis in die Nacht herumrennen, also locker auch mal halb zwölf noch. Was tut man in einem solchen Fall? Das sind doch keine Bedingungen!?? Sollte man da schon das Jugendamt einschalten? Ich will der Familie ja auch nichts böses, aber ich verzweifle so langsam bei dem Krach!
6 Antworten
Ich glaube, dass die Familie Hilfe braucht. Das ist viel zu wenig Wohnraum. Das Jugendamt ist ein Weg - das ist kein "Anschwärzen" sondern im Endeffekt Hilfe für die 8 Menschen, denn dieses Amt wird sich dafür einsetzen, dass die Familie menschenwürdig Wohnraum bekommt. In dieser Enge gibt es natürlich laufend Stress und Streit...
Eine klare gesetzliche Obergrenze hinsichtlich der maximalen Anzahl von Personen in einer Wohnung gibt es nicht.
Hinsichtlich des Kinderlärms wirst Du für sich genommen auch nichts machen können, da gerichtliche Entscheidungen in aller Regel davon ausgehen, daß der hinzunehmen ist. (Es gibt sogar eine Gesetzesinitiative, generell Kinderlärm als zulässig zu betrachten; wird wohl so kommen.)
Vielleicht kann man ja über das Jugendamt was machen. Sag nur lieber nicht, daß Dich der Lärm stört, sondern, daß Du in Sorge um die Kinder bist.
Es ist hier wohl so, dass der Lärm der Kinder stört und Du suchst eine Möglichkeit über die geringe Wohnfläche tätig zu werden. Klingt als soziales Gewissen.
Es gibt keine Verordnung, die die Personenzahl in einer Wohnung regelt.
Mit dem VM dieser Familie reden und von ihm verlangen, dass er das Problem beendet.
Ein Jugendamt kann man einschalten, damit der Familie möglicherweise dann geholfen wird.
Es gibt zwar eine Bauverordnung die besagt, wie groß in einem Kinderzimmer der freie Spielbereich sein muss. Das gilt aber nur beim Bauantrag. Schäferhunde dürfte man bei diesen Raumverhältnissen nicht halten. Da gäbe es eine Anzeige vom Tierschutzbund. Der Kinderschutzbund macht so was scheinbar nicht. Die Familie wohnt da bestimmt nicht, weil es ihr so gut gefällt. Mehr können sie sich wahrscheinlich nicht leisten.
Hallo, hier kann das Jugendamt, evt.auch der Kinderschutzbund, weiterhelfen. Menschen haben nicht weniger Rechte als Tiere! Und zuviele aufeinander fördert - wie bei Tieren auch - Aggressionen - Gg