Hallo, Ich und meine WG Bewohner haben zu hohe Abschläge für Strom gezahlt müssen wir jetzt bis zur Jahresabrechnung warten um das Guthaben zurück zu bekommen?

8 Antworten

Bei den meisten Unternehmen kann man eine zwischrechnung beantragen Zählerstand ablesen durchgeben und abrechnen lassen. Manchmal kostet das etwas manchmal ist es nur kostenlos wenn man es online macht... also mal anrufen und nachfragen

WG? wie wird der Strom abgerechnet? über den Stromanbieter direkt oder über die Nebenkosten? Warum muß es jetzt geklärt werden? zieht einer aus oder beide?

Läuft der Strom über den örtlichen Stromanbieter müsst ihr bei Auszug dorthin den Zählerstand schicken und es wird abgerechnet.

Läuft er über die Nebenkosten müsst ihr bist zur nächsten Nebenkostenabrechnung warten. Genauso, wenn nur einer auszieht.


TrunXXX 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 16:15

Strom wird direkt an die Stadtwerke gezahlt und läuft namentlich auch über mich. Die beiden anderen geben mir ihren Stromanteil  monatlich und wir halten das ganze schriftlich fest. Wir hatten, nachdem der Strombeitrag nach der letzten Jahresabrechnung um 40% gesenkt wurde, uns entschieden trotzdem den alten Betrag weiter zu zahlen um keine mögliche Nachzahlung zu haben und uns vielleicht über eine nette Summe zu freuen.

Nun ziehen beide innerhalb der nächsten 6 Wochen aus. Ich habe schon Nachmieter für beide allerdings wollen beide natürlich ihren Anteil am Stromguthaben bekommen.

berlina76  30.08.2016, 16:19
@TrunXXX

Dann mußt du allein abrechnen.

 Zählerstand ablesen, aus den Unterlagen den alten Zählerstand raussuchen, Verbrauch zusammenrechnen (aufpassen mit Netto und Brutto) Grundgebühr nicht vergessen und den errechneten Betrag von der bis jetzt gemachten Vorleistung abziehen. Was übrigbleibt durch 3 und voila du hast deinen Auszahlungsbetrag.

TrunXXX 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 16:22
@berlina76

Kann ich dann damit zu den Stadtwerken gehen und die zahlen mir das zeitnah(am besten natürlich innerhalb der nächsten 6 Wochen) aus?

berlina76  30.08.2016, 16:26
@TrunXXX

Nein, du mußt leider trotzdem bis zur Jahresabrechnung warten.

Von wann bis Wann ist Abrechnungszeitraum bei euch? soviel kann es doch nicht sein?

(Bei uns z.b. im Mai - das währen ja nur Gelder für 3 Monate abzurechnen)

TrunXXX 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 16:34
@berlina76

Bei uns ist das leider immer von Februar an... Da kommt schon ein bisschen mehr zusammen... Da ich selber nur Student bin kann ich das auch nicht mal so eben auslegen

berlina76  30.08.2016, 16:36
@TrunXXX

Dann frag doch einfach mal bei deinem Anbieter ob eine Zwischenabrechnung möglich ist. Und reduzier auf jeden Fall deine Rate. auch wenn erst wieder im Februar abgerechnet wird. So sparst du Monatlich ein paar euro 

ganz genau

Ja müsst Ihr....

Oder reduziert die zukünftigen Abschläge bis zur Jahresrechnung...

Oder derjenige auf den der Vertrag läuft zieht aus (nicht wirklich, aber nur so kann man den Vertragspartner wechseln) d.h. er kündigt und der andere meldet sich an. Dann wird sofort abgerechnet und zuviel gezahlte Abschläge werden zurück erstattet.

Sonst heisst es warten.

ProfDrStrom  31.08.2016, 06:23

Das 'Danke'  war ein versehen. 

Was du schreibst stimmt nicht.

bvbgott1909  31.08.2016, 07:36
@ProfDrStrom

was stimmt denn Deiner Meinung nach nicht?

Und Dein o.g. Rat nach einer Monatsrechnung ist zwar korrekt, musst aber auch dazu schreiben das dann jeden Monat ein Abrechnungspreis in Rechnung gestellt wird. Denn kein Stadtwerk macht diesen Aufwand umsonst.

Moin :)

habt ihr aus Versehen zu hohe Abschläge gezahlt, die ihr also wiederbekommt, wenn ihr z.B. mal das Ablesen des Zwischenstands beim Zähler beantragt, oder findet ihr, dass ihr zu viel gezahlt habt, weil die Preise erhöht wurden bzw. zu hoch sind?


Sollte Letzteres der Fall sein, legt ihr am besten Widerspruch ein und versucht sofort, von dem Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung Gebrauch zu machen. Das steht einem nämlich zu, wenn ein Stromanbieter die Strompreise unangekündigt, oder zu kurzfristig erhöht. 

Das ist ohnehin nur bei Sondertarifen und alternativen Stromanbietern wichtig, die nicht zur Grundversorgung zählen. Denn beim Grundversorger kann man eh immer innerhalb von zwei Wochen kündigen. 

Bei Sondertarifen sieht das anders aus, da dort die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist gilt (meistens in Verbindung mit Preisgarantien). 

AUßER, der Anbieter hat gegen seine Pflichten verstoßen:

  • Der Stromanbieter muss Sie rechtzeitig (6 Wochen im Voraus) über die Preiserhöhung informieren
  • Die Strompreiserhöhung muss eindeutig mitgeteilt werden, nicht versteckt in den AGB oder in Werbeschreiben
  • Die Preisanpassungsklausel in Bezug auf Preiserhöhungen wegen EEG-Umlage, Steuer usw. muss ebenfalls eindeutig und verständlich sein. Das ist Sie bei vielen Stromanbietern nicht, weshalb Sie Strompreiserhöhungen grundsätzlich anfechten sollten

Noch mehr Infos und entsprechende Kündigungsvorlagen und Musterbriefe für den Widerspruch gibt es hier:

https://www.stromsparer.de/stromvergleich/sonderkuendigungsrecht-strom/

ProfDrStrom  31.08.2016, 06:22

Warum soviel Text? Du beantwortest hier Fragen die nicht gestellt wurden.